Norm
ABGB §843 ARechtssatz
Geht die Eignung des Grundstückes als Bauland durch die Realteilung verloren, so folgt schon daraus, daß eine solche Teilung wg der Zerstörung der wirtschaftlichen Einheit, die die Liegenschaft bildet, untunlich ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0013839Dokumentnummer
JJR_19711027_OGH0002_0060OB00270_7100000_001