Entscheidungen zu § 839 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

141 Dokumente

Entscheidungen 121-141 von 141

TE OGH 1966/4/21 6Ob92/66

Die Kläger behaupten, sie und ihre Rechtsvorgänger seien seit urdenklichen Zeiten, auf alle Fälle seit mehr als 40 Jahren, im tatsächlichen Besitz und Genuß des Grundstückes Nr. 1329 KG. N. gewesen. Sie beantragen die Feststellung ihres Eigentumsrechtes zu je 1/8 Anteilen an diesem Grundstück und die Verpflichtung der Beklagten, zu erklären, daß sie in die grundbücherliche Einverleibung des Eigentumsrechtes der Kläger zu je 1/8 Anteil dieser Liegenschaft einwillige. Das Erstgericht ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.04.1966

TE OGH 1965/10/12 8Ob274/65

Der Erstbeklagte ist zu 300/9864 Anteilen, die Zweitbeklagte zu 180/9864 Anteilen Eigentümer der Liegenschaft, auf der von ihnen und anderen Miteigentümern ein Haus im Wohnungseigentum errichtet wurde. Im Zuge der Bauarbeiten vereinbarte "die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dieses Hauses durch ihren Machthaber, Architekten Friedrich K., mit der Klägerin die Lieferung von Granitsteinen zum Pauschalpreis von 5300 S. Die Klägerin lieferte die Granitsteine und stellte die Rechnung auf... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.10.1965

RS OGH 1965/10/12 8Ob274/65, 5Ob516/79, 5Ob45/82, 1Ob558/92

Norm: ABGB §839 AABGB §891WEG 1948 §8WEG 1975 §19WWG §15 Abs8
Rechtssatz: Bei Abschluß eines Vertrages mit den Mitgenossen im Wohnungseigentum kann nicht unter Berufung auf die Verkehrssitte oder die Parteiabsicht, daß sich der Vertragspartner der Wohnungseigentümer zu seiner Leistung nur bei Haftung der Wohnungseigentümer zur ungeteilten Hand verstehen wolle, auf eine gleichgerichtete Absicht der Wohnungseigentümer und damit auf eine Verpflich... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1965

RS OGH 1965/3/31 1Ob55/65

Norm: ABGB §92 CABGB §839 B
Rechtssatz: Die Frage, ob ein Verzicht auf Benützungsentgelt für die Benützung der Liegenschaftshälfte der Ehegattin durch den Mann noch unter die Beistandspflicht fällt, findet im Gesetz keine ausdrückliche Regelung. Entscheidungstexte 1 Ob 55/65 Entscheidungstext OGH 31.03.1965 1 Ob 55/65 Veröff: MietSlg 17073 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.03.1965

RS OGH 1964/3/12 5Ob44/64, 6Ob116/66

Norm: ABGB §837 AABGB §839 A
Rechtssatz: Der Verwalter eines im Miteigentum stehenden Hauses hat die für die Vermietung von Wohnungen in Empfang genommenen Beträge den Miteigentümern entsprechend der Größe der Miteigentumsanteile auszufolgen. Entscheidungstexte 5 Ob 44/64 Entscheidungstext OGH 12.03.1964 5 Ob 44/64 Veröff: MietSlg 16046 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.03.1964

TE OGH 1964/1/10 7Ob1/64ff

Die Beklagte, ihre Schwester Paula L. und ihr Bruder Hubert L. waren zu 1/3 Eigentümer des Hauses. Die Beklagte bewohnte seit 1. November 1956 eine Wohnung in diesem Hause und zahlte den gesetzlichen Mietzins. Sie hatte mit dem Hausverwalter Dr. H. eine als Mietvertrag bezeichnete Vereinbarung geschlossen. Der Hausverwalter schloß den Vertrag deshalb, weil die Beklagte behauptete, ihre Schwester Paula L., die auch den im Ausland lebenden Bruder vertrat, sei mit der Vermietung einverst... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.01.1964

RS OGH 1963/11/26 8Ob291/63, 3Ob117/89 (3Ob118/89)

Norm: ABGB §839 AMG §7 B
Rechtssatz: Die Kosten unbedingt notwendiger Erhaltungsarbeiten hat ein Miteigentümer anteilsmäßig auch dann zu tragen, wenn er die Zustimmung zu diesen Arbeiten verweigerte. Entscheidungstexte 8 Ob 291/63 Entscheidungstext OGH 26.11.1963 8 Ob 291/63 Veröff: EvBl 1964/292 S 429 = MietSlg 15034 = ImmZ 1964,269 3 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.11.1963

RS OGH 1961/7/12 1Ob202/61

Norm: ABGB §839 AABGB §1029
Rechtssatz: Ein Miteigentümer kann von einem anderen Miteigentümer nicht die Zahlung des auf ihn entfallenden Anteils einer vom Hausverwalter eingenommenen verbotenen Ablöse begehren. Entscheidungstexte 1 Ob 202/61 Entscheidungstext OGH 12.07.1961 1 Ob 202/61 Veröff: Jbl 1962,91 = MietSlg 8849 European C... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.07.1961

RS OGH 1960/9/7 5Ob287/60, 5Ob38/64, 1Ob55/65, 1Ob199/72, 1Ob2179/96i, 5Ob184/99s

Norm: ABGB §839 B
Rechtssatz: Das Benützungsentgelt hinsichtlich einer Liegenschaft ist in jener Höhe zu bemessen, die einer ortsüblichen bestmöglichen Verwertung der gemeinschaftlichen Sache entspricht; eine momentane wenig nutzbringende Art der Eigenbenutzung durch die Mehrheit (z.B. Verpachtung als Sportplatz) hat dabei außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte 5 Ob 287/60 Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 07.09.1960

RS OGH 1960/1/20 1Ob376/59, 3Ob514/81

Norm: ABGB §833 D2ABGB §839 BAußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Offenbare Gesetzwidrigkeit der Rechtsansicht, wegen wirtschaftlicher Untunlichkeit müsse die Benützung einer gemeinschaftlichen Sache ohne Ausgleichszahlung einem Miteigentümer allein überlassen werden; ebenso ist die Auffassung offenbar gesetzwidrig, daß eine Benützungsregelung deshalb entfallen könne, weil die Eigentumsgemeinschaft bald enden werde. Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.01.1960

RS OGH 1959/10/28 5Ob426/59, 7Ob114/65 (7Ob115/65)

Norm: ABGB §7ABGB §839 AABGB §1039
Rechtssatz: Der Miterbe, der die Erträgnisses des Nachlasses für sich verwendet und Nachlaßstücke veräußert, hat gemäß § 1039 ABGB gleich einem Bevollmächtigten Rechnung zu legen und den erzielten Gegenwert nach Verhältnis der Anteile der Miterben herauszugeben. Entscheidungstexte 5 Ob 426/59 Entscheidungstext OGH 28.10.1959 5 Ob 426/59 JBl 19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.10.1959

RS OGH 1959/4/9 1Ob112/59, 2Ob518/59, 1Ob9/62, 5Ob231/64, 6Ob228/68, 6Ob302/71, 1Ob199/72, 1Ob145/73

Norm: ABGB §833 D1ABGB §839 BJN §1 DVe1
Rechtssatz: Die Festsetzung eines Benützungsentgeltes dafür, daß ein Miteigentümer einen über seinen Miteigentumsanteil hinausgehenden Nutzen von der Liegenschaft zieht, ist ein konstitutiver Akt, der im Verfahren außer Streitsachen zu erfolgen hat (ähnlich wie 2 Ob 363/53). Entscheidungstexte 1 Ob 112/59 Entscheidungstext OGH 09.04.1959 1 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.04.1959

RS OGH 1957/6/12 7Ob245/57, 8Ob40/64, 5Ob38/64, 1Ob115/72, 1Ob199/72, 6Ob646/78, 6Ob679/82

Norm: ABGB §839 B
Rechtssatz: Zur Frage der Berechnung des Benützungsentgelts, das ein Teilhaber zu entrichten hat, der die gemeinsame Sache in einem seine Quote übersteigenden Ausmaß benützt. Entscheidungstexte 7 Ob 245/57 Entscheidungstext OGH 12.06.1957 7 Ob 245/57 8 Ob 40/64 Entscheidungstext OGH 18.02.1964 8 Ob 40/64 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.06.1957

RS OGH 1956/10/31 3Ob447/56, 6Ob78/65, 1Ob115/72, 1Ob199/72, 6Ob17/75, 7Ob687/81, 1Ob21/84, 4Ob2227/

Norm: ABGB §839 B
Rechtssatz: Die Benützungsregelung umfaßt auch die Festsetzung des von einem Miteigentümer für die Benützung eines Teils der gemeinsamen Sache zu entrichtenden Entgelts. - Können sich die Miteigentümer in diesen Belangen, etwa auch nur bezüglich des Benützungsentgelts, nicht einigen, so kann der Außerstreitrichter angerufen werden. - die Legitimation zur Antragstellung steht auch einem Minderheitseigentümer zu. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.10.1956

RS OGH 1955/11/30 7Ob519/55, 3Ob447/56, 5Ob38/64, 6Ob302/71, 1Ob115/72, 6Ob17/75, 1Ob702/84

Norm: ABGB §835 EABGB §839 B
Rechtssatz: 1.) Festsetzung eines Entgeltes für die Benützung eines Teiles der gemeinsamen Liegenschaft durch einen Miteigentümer - Anrufung des Außerstreitrichters. 2.) Das Gericht hat ein solchen Fällen die Aufgabe, rechtsgestaltend der einen Hälfte der Stimmen das Übergewicht über die andere zu geben. 3.) Die Bemessung des Benützungsentgeltes erfolgt nach der Lage und Beschaffenheit des Grundstückes, in der e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.11.1955

RS OGH 1955/11/9 2Ob657/55

Norm: ABGB §833 D2ABGB §839
Rechtssatz: Bei der Benützungsregelung durch den Außerstreitrichter genügt die Verteilung nach der Grundfläche der Räume eines Hauses nicht, sondern es kommt auch auf Qualität und Mietwert an. Entscheidungstexte 2 Ob 657/55 Entscheidungstext OGH 09.11.1955 2 Ob 657/55 Veröff: JBl 1956,72 European Case La... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1955

RS OGH 1955/4/6 1Ob219/55, 5Ob174/86, 5Ob169/86, 5Ob93/87 (5Ob94/87), 5Ob310/03d

Norm: ABGB §839 A
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 839 ABGB ist dispositiver Natur. Tragung der Kosten einer vertraglich erfolgten Naturalteilung. Entscheidungstexte 1 Ob 219/55 Entscheidungstext OGH 06.04.1955 1 Ob 219/55 5 Ob 174/86 Entscheidungstext OGH 09.12.1986 5 Ob 174/86 nur: Die Bestimmung des § 839 ABGB ist di... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.04.1955

RS OGH 1952/4/2 2Ob753/51

Norm: ABGB §839 AABGB §879PreisregelungsG 1950 allg
Rechtssatz: Bei der Auseinandersetzung zwischen Teilhabern einer gemeinschaftlichen Sache ist nur der tatsächliche Ertrag maßgebend; Stoppreise sind daher nur dann einzusetzen, wenn tatsächlich zum Stoppreis verkauft wurde. Entscheidungstexte 2 Ob 753/51 Entscheidungstext OGH 02.04.1952 2 Ob 753/51 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.04.1952

RS OGH 1950/11/8 3Ob607/50, 1Ob112/59, 5Ob287/60, 50b231/64, 6Ob78/65, 6Ob302/71, 1Ob115/72, 1Ob199/

Norm: ABGB §833 C2ABGB §839 BEO §1 Z6 IBEO §1 Z6 IIF
Rechtssatz: Die Festsetzung des Benützungsentgeltes für die von einem Miteigentümer benützten Teile der gemeinsamen Sache ist keine Angelegenheit zur ordentlichen Verwaltung, sondern gehört zur grundsätzlichen Regelung der Benützung der gemeinsamen Sache durch die einzelnen Miteigentümer. Die Festsetzung des Benützungsentgeltes durch den Außerstreitrichter hat mit Wirksamkeit ab Antragstag zu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.11.1950

RS OGH 1950/2/22 2Ob89/50

Norm: ABGB §830 AABGB §839JN §1 RK
Rechtssatz: Die Teilung eines Ertrages muß auf dem Rechtsweg und kann nicht im Außerstreitverfahren verlangt werden. Eine vorherige Klage auf Rechnungslegung ist nicht notwendig. Entscheidungstexte 2 Ob 89/50 Entscheidungstext OGH 22.02.1950 2 Ob 89/50 Veröff: JBl 1950,435 European Case Law Iden... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.02.1950

RS OGH 1930/2/4 4Ob36/30, 1Ob112/59, 1Ob115/72, 6Ob646/78, 1Ob754/78, 5Ob589/79, 1Ob702/84, 2Ob678/8

Norm: ABGB §828ABGB §833 D2ABGB §834ABGB §839 BABGB §1041 C1
Rechtssatz: Besondere Abmachungen ausgenommen, kann kein Miteigentümer vom anderen deshalb eine Vergütung fordern, weil dieser einen größeren Teil der gemeinsamen Sache benützte, als der Quote seines Miteigentums entsprach. Entscheidungstexte 4 Ob 36/30 Entscheidungstext OGH 04.02.1930 4 Ob 36/30 Veröff: SZ 12/39 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.02.1930

Entscheidungen 121-141 von 141