Norm
ABGB §835 ERechtssatz
1.) Festsetzung eines Entgeltes für die Benützung eines Teiles der gemeinsamen Liegenschaft durch einen Miteigentümer - Anrufung des Außerstreitrichters.
2.) Das Gericht hat ein solchen Fällen die Aufgabe, rechtsgestaltend der einen Hälfte der Stimmen das Übergewicht über die andere zu geben.
3.) Die Bemessung des Benützungsentgeltes erfolgt nach der Lage und Beschaffenheit des Grundstückes, in der es sich zur Zeit der Festsetzung des Entgeltes befand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0013723Dokumentnummer
JJR_19551130_OGH0002_0070OB00519_5500000_002