Entscheidungen zu § 839 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

141 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 141

RS OGH 1981/11/11 3Ob631/81, 1Ob702/84, 1Ob565/94, 6Ob1510/96, 1Ob180/08i, 2Ob248/08x, 7Ob86/13t

Norm: ABGB §839 B
Rechtssatz: Weder der bloße Widerspruch des einen Miteigentümers gegen den Umfang der bisherigen Benützung durch den anderen, noch seiner Erklärung ein Benützungsentgelt zu fordern, bringt diesen Anspruch zum Entstehen, sondern erst dessen Geltendmachung in dem dafür mangels einer vertraglichen Einigung bestimmten Außerstreitverfahren. Entscheidungstexte 3 Ob 631/81 Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.11.1981

RS OGH 1981/11/5 7Ob687/81

Norm: ABGB §833 D2ABGB §839 B
Rechtssatz: Auch am Verfahren zur Festsetzung der Benützungsentschädigung - nach vorausgegangener Einigung der Miteigentümer über die Benützung selbst - müssen alle Miteigentümer beteiligt sein. Sonst ist der Antrag auf Festsetzung einer Benützungsentschädigung abzuweisen. Entscheidungstexte 7 Ob 687/81 Entscheidungstext OGH 05.11.1981 7 Ob 687/81 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.11.1981

RS OGH 1979/3/15 7Ob709/78 (7Ob710/78), 7Ob771/79 (7Ob772/79), 5Ob4/83, 5Ob22/88, 5Ob28/93, 1Ob127/9

Norm: ABGB §833 C1ABGB §833 C2ABGB §834ABGB §837 AABGB §839 AWEG §14 Abs1WEG §17WEG §19 Abs1WEG 2002 §28 Abs1 Z1WEG 2002 §32 Abs1
Rechtssatz: Sowohl nach dem 16. HptSt d ABGB als auch nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (§ 19 Abs 1 WEG 1975, § 8 Abs 1 WEG 1948, § 839 ABGB) sind die Aufwendungen für die gemeinsame Liegenschaft von den Miteigentümern nach ihren Anteilen zu tragen. Vom gesetzlichen Aufteilungsschlüssel kann jedoch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.03.1979

RS OGH 1979/3/15 7Ob709/78 (7Ob710/78), 7Ob771/79 (7Ob772/79)

Norm: ABGB §825 AABGB §839WEG §14WEG §23
Rechtssatz: Haben die Wohnungseigentumsbewerber bereits durch Jahre hindurch die Wohnhausanlage benützt und einen einer Miteigentumsgemeinschaft entsprechenden Zustand geschaffen, so sind die Bestimmungen des 16 HptSt ABGB zumindest analog anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 709/78 Entscheidungstext OGH 15.03.1979 7 Ob 709/78 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.03.1979

RS OGH 1978/12/19 4Ob571/78

Norm: ABGB §513ABGB §514ABGB §839
Rechtssatz: Teilung des Erhaltungsaufwandes zwischen Fruchtniesser und Miteigentümer. Entscheidungstexte 4 Ob 571/78 Entscheidungstext OGH 19.12.1978 4 Ob 571/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0011908 Dokumentnummer JJR_19781219_OGH0002_0040OB... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.12.1978

RS OGH 1977/9/29 2Ob549/77

Norm: ABGB §404ABGB §839WEG 1948 §4WEG 1975 §2 Abs2WEG 1975 §20WEG 1975 §29
Rechtssatz: Haben zwei Liegenschaftseigentümer an dem auf ihrer Liegenschaft errichteten Wohnhaus Wohnungseigentum begründet und wir dieses Wohnhaus durch Zubau auf Kosten eines Eigentümers vergrößert, so muß der Ausbau als Zuwachs an der gemeinschaftlichen Liegenschaft behandelt werden. Über die Aufteilung der Erträgnisse des Zuwachses konnten die Teilhaber Vereinbarun... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.09.1977

RS OGH 1976/10/6 1Ob731/76, 1Ob745/77, 3Ob647/78, 7Ob714/78, 3Ob671/78, 3Ob510/80, 2Ob541/80, 3Ob514

Norm: ABGB §828ABGB §833 D2ABGB §839 BAußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Eine im Rahmen des billigen Ermessens getroffene Benützungsregelung kann mangels zwingender gesetzlicher Richtlinien, die verletzt worden sein könnten, nicht im Wege des außerordentlichen Rekurses gemäß § 16 AußStrG bekämpft werden (vgl MietSlg 18065 ua). Entscheidungstexte 1 Ob 731/76 Entscheidungstext OGH 06.10.19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.10.1976

RS OGH 1976/4/27 3Ob14/76

Norm: ABGB §839 A
Rechtssatz: Ein Anspruch eines Miteigentümers ( bzw des hinsichtlich des Anteiles eines Miteigentümers Fruchtgenußberechtigten ) gegen den anderen Miteigentümer hinsichtlich eines Betrages ( hier Ablöse ), den der gemeinsame Verwalter eingenommen hat, kann gestützt auf das zwischen den Miteigentümer bestehende Rechtsverhältnis der Eigentumsgemeinschaft nur dann erhoben werden, wenn ein Miteigentümer den Betrag allein erhalten ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1976

RS OGH 1976/4/27 3Ob236/75

Norm: ABGB §833 D3ABGB §835 DABGB §839 BABGB §879 CIIlAußStrG §18 AZPO §411 E
Rechtssatz: 1. Zwingende Mieterschutzbestimmungen sind zugunsten von Bestandnehmern, die zugleich Mieteigentümer sind, anwendbar. 2. Der vom Außerstreitrichter (gemäß § 825 ABGB) festgesetzte, gegen zwingende Zinsbildungsvorschriften verstoßende Mietzins ist, soweit er unbekämpft blieb, bindend. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1976

RS OGH 1975/8/28 6Ob94/75

Norm: ABGB §828ABGB §839 BABGB §986 C6ABGB §988
Rechtssatz: Keine Aufwertung eines vertraglich vereinbarten Benützungsentgeltes, wenn dieses Geldsummenschuld ist. Der Umstand, daß zufolge einer nach der Benützungsvereinbarung erfolgten Änderung der Bestimmungen auf dem Gebiete des Mietenrechtes bei freier Verfügbarkeit der vom Miteigentümer benützten Wohnung diese besser verwertet werden könnte, begründet keinen Aufwertungsanspruch. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.08.1975

RS OGH 1974/12/12 7Ob285/74

Norm: ABGB §833 D1ABGB §839 BZPO §405 DV
Rechtssatz: Das Begehren auf Benützungsregelung durch Aufteilung der Räume eines Hauses deckt den Zuspruch eines entsprechenden Ausgleichsbetrages für den Fall, als dem Antrag auf Zuweisung in der Natur nicht entsprochen werden kann. Entscheidungstexte 7 Ob 285/74 Entscheidungstext OGH 12.12.1974 7 Ob 285/74 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.12.1974

RS OGH 1973/10/16 4Ob541/73

Norm: ABGB §833 AABGB §833 FABGB §839 AABGB §1295 IcABGB §1295 IIa2
Rechtssatz: Schadenersatzansprüche von Miteigentümern gegenüber solchen, die einzelne Räume ohne Rechtstitel und ohne Benützungsentgelt in Verwendung haben, bestimmen sich nach dem Verhältnis der Anteile aller Miteigentümer. Entscheidungstexte 4 Ob 541/73 Entscheidungstext OGH 16.10.1973 4 Ob 541/73 Veröff: EvB... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.10.1973

RS OGH 1973/9/5 1Ob145/73, 6Ob646/78, 1Ob754/78, 7Ob687/81, 6Ob679/82, 2Ob559/83, 1Ob617/85, 5Ob5/92

Norm: ABGB §833 D2ABGB §834ABGB §839 BJN §1 DVe1
Rechtssatz: Wenn einem Miteigentümer ein seinen Miteigentümeranteil übersteigender Teil der gemeinschaftlichen Sache zur persönlichen Benützung überlassen wird, ist der dadurch diesem Miteigentümer zukommende verhältnismäßig größere Nutzen durch eine entsprechende Gegenleistung auszugleichen. Für die "persönliche Benützung" wesentlich ist nur, dass der Miteigentümer den Anteil ausschließlich auf ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.09.1973

RS OGH 1973/3/27 8Ob52/73

Norm: ABGB §833 D2ABGB §839 B
Rechtssatz: Miteigentümer, denen Teile der gemeinsamen Sache zur Benützung zugewiesen wurden und die ein bestimmtes Benützungsentgelt zu leisten haben, können im Außerstreitverfahren zur Leistung eines darüberhinausgehenden Benützungsentgeltes nicht verhalten werden. Entscheidungstexte 8 Ob 52/73 Entscheidungstext OGH 27.03.1973 8 Ob 52/73 Veröff... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.03.1973

RS OGH 1972/10/4 1Ob199/72, 5Ob184/99s

Norm: ABGB §828ABGB §833 D1ABGB §839 B
Rechtssatz: Das Postulat der bestmöglichen Verwertung findet seine Rechtfertigung schon im Vorrang der Interessen der Gemeinschaft vor jenen des einzelnen Miteigentümers. Entscheidungstexte 1 Ob 199/72 Entscheidungstext OGH 04.10.1972 1 Ob 199/72 RZ 1973/17 S 17 = MietSlg 24066 5 Ob 184/99s ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.10.1972

RS OGH 1972/7/5 1Ob115/72, 1Ob199/72, 1Ob145/73, 6Ob17/75, 7Ob687/81, 2Ob549/84, 1Ob617/85, 2Ob624/8

Norm: ABGB §839 B
Rechtssatz: Die Festsetzung des Benützungsentgeltes fällt auch dann in den Aufgabenkreis des Außerstreitrichters, wenn zwar eine Einigung über die Benützung selbst zwischen den Miteigentümern vorliegt, jedoch keine über das Äquivalent für die Benützung der gemeinsamen Sache getroffen wurde. Auch die bloße Regelung des Benützungsentgeltes zählt zu den wichtigen Veränderungen iS des § 834 ABGB (3 Ob 447/56 JBl 1957,320; 5 Ob 231... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.07.1972

RS OGH 1972/7/5 1Ob115/72, 1Ob199/72, 6Ob232/72, 1Ob59/73, 7Ob285/74, 6Ob646/78, 5Ob589/79, 3Ob631/8

Norm: ABGB §839 BAußStrG §16 BIII2d
Rechtssatz: Die Festsetzung eines Benützungsentgeltes dafür, dass ein Miteigentümer einen größeren Teil der gemeinsamen Sache benützt als der Quote seines Miteigentums entspricht, kann nur für die Zukunft erfolgen (so schon SZ 12/39 = JBl 1930,282; MietSlg 6935, 16043 ua). Entscheidungstexte 1 Ob 115/72 Entscheidungstext OGH 05.07.1972 1 Ob 115/72 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.07.1972

RS OGH 1972/7/5 1Ob115/72, 1Ob199/72, 6Ob646/78, 6Ob679/82, 1Ob2179/96i, 5Ob184/99s

Norm: ABGB §839 B
Rechtssatz: Das Benützungsentgelt ist so zu berechnen, als ob der Miteigentümer diesen seinen Miteigentumsanteil übersteigenden Teil der Sache vom anderen Miteigentümer in Bestand genommen hätte, wobei von einem ortsüblichen Bestandzins auszugehen ist (8 Ob 40/64 ImmZ 1965,8 = MietSlg 16042; 5 Ob 38/64 MietSlg 16045). Entscheidungstexte 1 Ob 115/72 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.07.1972

RS OGH 1972/7/5 1Ob115/72, 1Ob657/78

Norm: ABGB §833 FABGB §839 BAußStrG §2 Abs2 Z5 F2EO §1 Abs1 Z6 IBEO §1 Abs1 Z6 IIF
Rechtssatz: Auch ein rechtsgestaltender Ausspruch des Gerichtes kann mit einem Vollstreckungsbefehl verbunden werden, wenn auf Grund der neugestalteten Rechtslage ein Teil der Miteigentümer Leistungen zu erbringen hat (so schon MietSlg 6935, 16043). Entscheidungstexte 1 Ob 115/72 Entscheidungstext OGH 05.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.07.1972

RS OGH 1972/7/5 7Ob124/72

Norm: ABGB §839 AABGB §889
Rechtssatz: Miteigentümer eines Hauses haften für die infolge der Bezahlung einer Maurer- und Dachdeckerrechnung durch einen Dritten eingetretene Bereicherung nicht solidarisch, sondern anteilsmäßig. Entscheidungstexte 7 Ob 124/72 Entscheidungstext OGH 05.07.1972 7 Ob 124/72 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.07.1972

RS OGH 1972/4/5 7Ob76/72

Norm: ABGB §839 AABGB §863 CVABGB §1438 D
Rechtssatz: In einer zwischen Eheleuten, die Hausmiteigentümer sind, getroffenen Vereinbarung, nach der eine Abrechnung sämtlicher Hausabgaben und Kaufpreisforderungen gesondert zu erfolgen hat und dem Ehemann auch die Nutzungen des Hauses zuzukommen haben, kann ein schlüssiger Aufrechnungsverzicht mit dem sich zugunsten der Ehefrau ergebenden Überschuß nicht erblickt werden. Entsche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.04.1972

RS OGH 1972/1/11 4Ob618/71, 5Ob334/98y

Norm: ABGB §839 AWEG 1948 §8WEG 1975 §19
Rechtssatz: Die Errichtung von Zentralheizungsanlagen und Warmwasserbereitungsanlagen, die allen Miteigentümern dienen, gehört zu den gemeinschaftlichen Lasten (§ 839 ABGB) und bedeutet Aufwendungen für die gesamte Liegenschaft (§ 8 Abs 1 WEG). Diese sind, falls im Einzelfall keine von der gesetzlichen Regel abweichende Vereinbarung getroffen wurde, nach Verhältnis der Anteile der Miteigentümer zu tragen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.01.1972

RS OGH 1971/12/22 6Ob302/71, 1Ob199/72, 3Ob236/75

Norm: ABGB §839 BWWG §15 Abs9WWG §15 Abs14
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 15 Abs 9 WWG, nach der die mittels Fondshilfe wiederhergestellten Mietobjekte den Bestimmungen des MG unterliegen und für sie höchstens der nach § 2 Abs 1 lit a MG zulässige Hauptmietzins verlangt werden kann ( § 15 Abs 14 WWG ), ist eine Bestimmung zum Schutz der Mieter. Ausnahmebestimmungen sind im allgemeinen nicht ausdehnend auszulegen. Eine solche ausdehnende Ausle... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.12.1971

RS OGH 1970/10/21 6Ob228/70 (6Ob229/70), 6Ob700/87

Norm: ABGB §839 A
Rechtssatz: Die Aufteilung der von den Miteigentümern einer Liegenschaft zu bezahlenden Grundsteuer richtet sich im Innenverhältnis zwischen den Miteigentümern bei Vorliegen einer Vereinbarung nach dieser und nicht nach den Bestimmungen des dispositiven Rechts. ( Hier war die Tragung der Grundsteuer durch die Miteigentümer nach Maßgabe ihrer Miteigentumsanteile, unabhängig von den Benützungsverhältnissen, vereinbart ). ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.10.1970

TE OGH 1967/12/20 5Ob264/67

Die Streitteile schlossen am 8. Mai 1943 die Ehe. Die Beklagte, die in den Jahren 1943 bis 1952 als Angestellte im Süßwarengroßhandel bei verschiedenen Firmen beschäftigt war, suchte im Jahre 1955 um einen Gewerbeschein für den Süßwarengroßhandel an. Auf Grund eines ihr erteilten Dispenses erhielt die Beklagte die Gewerbeberechtigung für den Süßwarenhandel. Herrschte zwischen den Streitteilen gutes Einvernehmen, so half der Kläger der Beklagten im Geschäft. Gab es aber Streitigkeite... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 20.12.1967

RS OGH 1967/12/20 5Ob264/67, 1Ob83/74, 7Ob635/77, 6Ob688/78, 8Ob507/80, 5Ob708/80, 3Ob604/81, 7Ob501

Norm: ABGB §839 AABGB §1193ABGB §1215
Rechtssatz: Bei der Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes oder der Ausschließung eines Gesellschafters wird in Ermangelung einer Vereinbarung im Zweifel vermutet, daß die Anteile der Gesellschafter am Auseinandersetzungsguthaben gleich groß sind. Doch kann die Vermutung durch den Beweis des Gegenteiles widerlegt werden. § 1193 ABGB regelt nur die Verteilung des Gewinnes, nicht aber den Anspruch ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1967

TE OGH 1966/10/11 8Ob296/66

Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Zahlung von 7000 S s. A. als ihr gebührenden Anteil an den Zinseinnahmen, die der Beklagte durch Vermietung von Räumlichkeiten eines den beiden Streitteilen je zur Hälfte gehörigen Hauses bezogen und zur Gänze für sich behalten habe. Der Beklagte wendete u. a. ein, daß ein Anspruch wie der klagsgegenständliche nur im Außerstreitverfahren geltend gemacht werden könne. Der Erstrichter schloß sich der Ansicht des Beklagten an und wies die Klage ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.10.1966

RS OGH 1966/10/11 8Ob296/66, 5Ob69/67, 6Ob611/77, 6Ob745/81, 6Ob679/82, 1Ob558/94

Norm: ABGB §833 EABGB §839 A
Rechtssatz: Der Anspruch des Miteigentümers auf Herausgabe eines aliquoten Teiles der vom anderen Miteigentümer bezogenen Nutzungen gehört auf den Rechtsweg. Entscheidungstexte 8 Ob 296/66 Entscheidungstext OGH 11.10.1966 8 Ob 296/66 Veröff: MietSlg 18638 = SZ 39/165 5 Ob 69/67 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1966

RS OGH 1966/9/28 6Ob303/66

Norm: ABGB §653ABGB §839 A
Rechtssatz: Der wirtschaftliche Begriff des Reinertrages ist in der Weise zu ermitteln, daß vom Rohertrag der zur Erhaltung und Sicherung dieses Ertrages notwendige und nützliche Aufwand abgezogen wird. Das, was hienach allenfalls übrig bleibt, bildet den Reinertrag. Welche Aufwendungen bei dieser Berechnung als notwendig und nützlich anzuerkennen sind, ist nach dem Zweck der Berechnung zu beurteilen. ( Es handelte si... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.09.1966

RS OGH 1966/7/13 6Ob206/66

Norm: ABGB §837 BABGB §839 A
Rechtssatz: Wenn der die Hausverwaltung führende Mehrheiteigentümer eines Hauses einem Dritten eine Wohnung dieses Hauses, deren bisherigen Mieter er war, namens der Hauseigentümer vermietet und dafür ein Entgelt erhält, von dem feststeht, daß es nicht für von ihm gemachte Investitionen geleistet wurde, gebührt dieses Entgelt allen Hauseigentümern. Der Mehrheitseigentümer ist verpflichtet, den anderen Miteigentümern... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.07.1966

Entscheidungen 91-120 von 141