Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine geschiedene Gattin Maria T***** sind jeweils zu 11682/44968 Anteilen Eigentümer an der Liegenschaft EZ 539 des Grundbuchs *****, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an der im ersten Stock des Hauses P*****weg ***** in H***** auf Grundstück Nr ***** gelegenen Eigentumswohnung im Ausmaß von ca 117 m². An diese Wohnung sind weitere Räumlichkeiten im Ausmaß von ca 44 m² angebaut und werden mit Wasser, Energie und dergleichen ausschließli... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden sowie die Hofräte Univ.-Prof. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ingrid W*****, vertreten durch Dr. Fritz Wintersberger und Mag. Thomas Nitsch, Rechtsanwälte in Mödling, gegen die beklagte Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1, Singerstraße 1... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte ist als Rechtsnachfolger seines Vaters nach dem Grundbuchsstand zu 252/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftslokal GR A2) und zu 241/5298 Anteilen (verbunden mit Wohnungseigentum an Geschäftsraum GR A2a) Miteigentümer einer Liegenschaft. Entgegen der 1970 erfolgten Parifizierung wurde das zuletzt genannte Wohnungseigentumsobjekt nicht errichtet. An seiner Stelle existiert eine leerstehende Grundfläche. Der vom Rechtsvorgänger des Beklag... mehr lesen...
Norm: ABGB §839 BABGB §1478
Rechtssatz: Erst ab Eintritt der Rechtskraft des ein Benützungsentgelt rechtsgestaltend festsetzenden Beschlusses läuft die Verjährungsfrist für das bis dahin angefallene Benützungsentgelt. Entscheidungstexte 2 Ob 29/06p Entscheidungstext OGH 14.06.2007 2 Ob 29/06p European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Anfang der 1970er Jahre war Gertraude K*****, die Mutter des Antragstellers, eine von vier Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ ***** mit den Grundstücken Nr 155 und 156 und einer Gesamtfläche von 1399 m2. In den Jahren 1972 und 1973 erwarb der Antragsgegner drei Viertelanteile an der Liegenschaft; ein Viertelanteil verblieb im Eigentum der Gertraude K*****. Diese übertrug mit Schenkungsvertrag vom 30. 9. 1993 ihren Miteigentumsanteil an den Antragsteller, behielt sich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Eigentümergemeinschaft der Liegenschaft EZ 887 Grundbuch *****, auf welcher das Wohnhaus ***** errichtet ist. Die Beklagte ist zu insgesamt 601/3391 Anteilen Miteigentümerin dieser Liegenschaft, mit welchen Miteigentumsanteilen das Wohnungseigentum an den Objekten Gassenlokal 17, Wohnung 7, Wohnung 7a, Ordination 8 und Wohnung 9 verbunden ist. Im Sommer 2002 wurde zwischen den Wohnungseigentümern in einer Eigentümerversammlung besprochen, da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und die Beklagten sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ 4817 GB 92004 Hohenems mit dem Grundstück Nr. 2109/17 (in der Folge nur Grundstück Nr. 2109/17 genannt). Die Beklagten sind überdies Miteigentümer des angrenzenden Grundstücks Nr. 2109/19 der EZ 5056 GB 92004 Hohenems (in der Folge nur Grundstück Nr. 2109/19 genannt), worauf bereits in den 80-er Jahren Garagen für die Beklagten errichtet wurden. Seither fahren sie über eine Allge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war zu 14.315/18.036stel Anteilen Eigentümer der Liegenschaft EZ *****. Mit Kaufvertrag vom 15. 11. 1999 verkaufte der Beklagte Anteile an die Erstklägerin, die nunmehr Mehrheitseigentümerin ist. Da sie betreffende Verfahren ist für die Erledigung der Revision ohne Belang. Die Zweitklägerin begehrte vom Beklagten als ehemaligen Miteigentümer die Bezahlung von EUR 32.127,39 gemäß § 16 WEG 1975 für den Zeitraum 1. 1. 1994 bis 30. 11. 1999 mit der B... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte mit rechtskräftigem Zwischenurteil vom 6. 7. 1999, dass zwischen den Streitteilen von Juni 1988 bis August 1996 „eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Durchführung von Lohndruscharbeiten mittels eines Mähdreschers" bestand (ON 22), mit rechtskräftigem Teilurteil vom 3. 7. 2000 (ON 29) sprach es der Beklagten ATS 100.000 sA und mit rechtskräftigem Teilanerkenntnisurteil vom 27. 2. 2003 (ON 72 S. 1 f) weitere EUR 21.801,85 sA zu. Die Streitte... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin und die Antragsgegner sind Wohnungseigentümer der Liegenschaft *****. Am 5. 6. 2003 wurde von der Eigentümergemeinschaft mittels Mehrheitsbeschlusses im Umlaufweg nachstehender Beschluss gefasst: „Die Hausverwaltung Dr. Peter B***** wird namens der Wohnungseigentümergemeinschaft ***** beauftragt und ermächtigt, ein angemessenes Nutzungsentgelt von den Miteigentümern Helga U***** und Dipl. Ing. Siamag S***** wegen deren titelloser Benützung der - nach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war vom 1. 3. 1996 bis zum 31. 3. 2000 Verwalter der Liegenschaft W*****. Die Klägerin begehrt vom Beklagte aus dem Titel des Schadenersatzes die Zahlung von EUR 13.367,93 sA mit folgender
Begründung: Der Beklagte habe den vormaligen Mehrheitseigentümern der Liegenschaft Ing. B***** und Dipl. Ing. H*****, soweit diese ihre Wohnungen nicht selbst nutzten, überhaupt keine Beiträge zur Rücklage vorgeschrieben. Sie hätten die Vorschreibungen auch nic... mehr lesen...
Norm: ABGB §834ABGB §839 A
Rechtssatz: Bei schlichtem Miteigentum kann ein Einzelrechtsnachfolger den Beitritt zur seinerzeitigen Vereinbarung eines vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssels ablehnen, wenn es an einer vertraglichen Überbindungsklausel fehlt; damit kann die nötige Übereinstimmung aller Miteigentümer nicht mehr erreicht werden, die Vereinbarung wird hinfällig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien sind schlichte Miteigentümer einer Liegenschaft, auf welcher ein vermietetes Hotel errichtet wurde. In den 1973/74 abgeschlossenen Kaufverträgen wurde die Aufteilung der Erträgnisse dieses Anlageprojektes nach den in den einzelnen Kaufverträgen enthaltenen Quadratmeterangaben und somit nach dem jeweiligen Kapitaleinsatz der einzelnen Käufer und nicht nach den grundbücherlichen Anteilen vereinbart. Die Erträgnisse (Mieteinnahmen) wurden vom Beginn ... mehr lesen...
Begründung: Auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit der Liegenschaftsadresse ***** stehen vier Wohnhäuser, es ist Wohnungseigentum begründet. Mit den Anteilen des Antragstellers ist Wohnungseigentum an der Wohnung Nr *****, mit den Anteilen der Erstantragsgegnerin Wohnungseigentum an der Wohnung Nr ***** verbunden. Im Haus Nr 10 sind nur fünf Wohnungen vorhanden, in den übrigen Häusern mehr. Von Anbeginn an hatten die Wohnungseigentümer der Häuser Nr 12 bis 16 zum Haus N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte erwarb im Zwangsversteigerungsverfahren zu 5 E 839/97x des Bezirksgerichtes Imst am 30. 10. 1997 durch Zuschlag 258/802 Anteile an der Liegenschaft EZ ***** GB *****, Wohn- und Geschäftshaus *****, womit untrennbar Wohnungseigentum am Geschäft Top 5 verbunden ist. Die Aufwendungen dieser Liegenschaft sind (mit Ausnahme eines vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssels hinsichtlich der Balkonaußenseiten) nach der gesetzlichen Regelung des § 19 Abs... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Hälfteeigentümer einer Liegenschaft. In dem darauf befindlichen Haus haben die Streitteile während aufrechter Lebensgemeinschaft seit 1978 gewohnt; nach deren Beendigung zog der Kläger 1991 aus dem Haus aus. Seit damals benützt die Beklagte die Liegenschaft allein. Sie zahlt dem Kläger kein Benützungsentgelt. Der Kläger hatte seine Liegenschaftshälfte von der Beklagten mit Übergabsvertrag vom 23. 10. 1979 übergeben erhalten. Der Kläger begehrte mit... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr volljährige Dieter S***** ist der eheliche Sohn von Karl S*****. Die Ehe der Eltern ist geschieden. Die Obsorge stand bis zur Volljährigkeit der Mutter zu. Am 26. 2. 1993 beantragte die Mutter des damals noch Minderjährigen als seine gesetzliche Vertreterin eine Unterhaltserhöhung. Soweit für das Revisionsrekursverfahren relevant, stellte der mittlerweile Volljährige dann im Unterhaltsverfahren vor dem Außerstreitgericht im Hinblick auf das Beweisverfahren am... mehr lesen...
Begründung: Die Obsorge für ihren seit 10. Mai 2001 volljährigen, zum Zeitpunkt der Stellung des Unterhaltsfestsetzungsantrags aber noch minderjährigen Sohn stand den ehelichen Eltern gemeinsam zu (§ 144 ABGB), die mit ihrem Kind in aufrechter häuslicher Gemeinschaft leben; ein Ehescheidungsverfahren ist anhängig. Die Mutter beantragte, sie zur besonderen Kuratorin für ihren Sohn zur Durchsetzung von dessen Unterhaltsanspruch gegen den Vater zu bestellen und diesen rückwirkend ab ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem beim Erstgericht am 18. 2. 1999 eingelangte Antrag ON 67 hatte der Vater des am 14. 5. 1980 geborenen und daher damals noch minderjährigen Kindes beantragt, dessen Mutter an verschiedenen für das Kind notwendigen Aufwendungen zu beteiligen. Weiters begehrte er "die Erhöhung der Alimente, da dies seit dem Jahr 1992 nicht mehr passiert ist und das von S 3.800,-- auf S 4.000,--, also nur um S 200,--, obwohl Gernot damals von der Hauptschule in die Mittelschule u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Anna M***** verstarb am 30. 9. 1995 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Wels vom 10. 12. 1997, 1 A *****, wurde ihr Nachlass aufgrund des Gesetzes ihren erbserklärten Kindern, nämlich der Klägerin, der Beklagten und Gerhard M***** zu je einem Drittel eingeantwortet, die Verlassenschaftsabhandlung für beendet erklärt und die Einverleibung des Eigentumsrechtes für die Erben je zu eine... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zu einem Drittel, die Antragsgegnerin zu zwei Drittel Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, wobei die Antragsgegnerin diese Liegenschaft allein benützt. Es besteht weder eine Benützungsregelungsvereinbarung noch ein Mietvertrag. Die Antragsgegnerin übt auf diesem Grundstück ihr Garagierungsgewerbe aus und verwendet sowohl die Abstellflächen als auch die Garagen zur Vermietung für Kraftfahrzeuge. Bei Einhaltung der gesetzlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §835 AABGB §839 A
Rechtssatz: In Fällen, in denen die durch den Bauzustand eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit auf Schäden zurückzuführen ist, die die Substanz des Hauses betreffen und deren Behebungskosten allen Miteigentümern entsprechend § 839 ABGB zur Last fallen, widerspricht es dem Grundsatz der Billigkeit, jenem Miteigentümer, dem diese Bereiche zugewiesen werden, ein höheres Ausmaß an Raum zuzugestehen. Er würde nach Behebung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §835 AABGB §839 A
Rechtssatz: Die mit der Ausführung einer Benützungsregelung verbundenen Kosten (wie jene für die Errichtung einer Trennwand und das Verschließen zweier Türen) stellen Aufwendungen auf das Miteigentumsobjekt dar, die dem Gebrauch der gemeinsamen Sache und somit seiner besseren Nutzung im Sinn des § 839 ABGB dienen. Sie sind nach dieser Gesetzesstelle von den Miteigentümern entsprechend ihrer Anteile zu tragen, ohne d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist zu 1/6, der Antragsgegner zu 5/6 Miteigentümer einer Liegenschaft in Klagenfurt. Auf dieser befindet sich ein aus Keller, Erdgeschoss, erstes Obergeschoss und Mansarde bestehendes Haus. Das Erdgeschoss (122,65 m2) ist als eine Wohnung geplant, die aus vier Zimmern, einer Wohnküche, Speisekammer, Bad, WC und Vorraum besteht. Eine Benützungsregelung wurde bisher nicht getroffen. Zwischen den Parteien besteht Einvernehmen darüber, dass die Antrag... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist zwar richtig, dass die für eine gerichtliche Benützungsregelung unerlässliche Verfügbarkeit des beanspruchten allgemeinen Teils der Liegenschaft (WoBl 1997, 108/25 uva) nicht schon dann fehlt, wenn dieser Teil nicht notwendigerweise, sondern nur auf Grund einer tatsächlichen Gebrauchsordnung als Verkehrsweg dient (vgl 8 Ob 513/95 mwN). Selbst wenn man hinsichtlich der Terrassenfläche vor dem Geschäftslokal des An... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Haus *****, wobei auf die Klägerin (die bei Beginn des gegenständlichen Verfahrens unstrittig Mehrheitseigentümerin war) nach dem Grundbuchsstand bei Schluß der Verhandlung in erster Instanz 841/1794 Anteile entfallen, auf die Zweitbeklagte 70/1794 Anteile, auf die Drittbeklagte 51/1794 Anteile, auf die Viertbeklagte 66/1794 Anteile und auf die Fünftbeklagte 83/1794 Anteile. G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu einem Viertel Eigentümer, seine Mutter war bis zu ihrem Tode am 6. März 1976 zu drei Vierteln Eigentümerin einer Liegenschaft mit einem Villenwohnhaus. Bei deren Ableben war von den drei ehelichen Töchtern des Klägers die Erstbeklagte bereits geboren, die Zweitbeklagte bereits empfangen und die dritte Tochter weder geboren noch empfangen. Einziges Aktivum der Verlassenschaft waren die Liegenschaftsanteile. Im Verlassenschaftsverfahren nach s... mehr lesen...
Norm: ABGB §839MRG §20 Abs1MRG §20 Abs2
Rechtssatz: Die Abrechnung der Mietzinsreserve beziehungsweise des Mietzinsabgangs ist nicht im Verhältnis zwischen schlichten Miteigentümern zu legen. Die gemeinschaftlichen Nutzungen und Lasten sind innerhalb der Miteigentümergemeinschaft unabhängig von der jeweiligen Höhe einer Mietzinsreserve beziehungsweise eines Mietzinsabgangs aus Mietzinseingängen, die aufgrund einer Nutzungsvereinbarung bestimm... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D2ABGB §839
Rechtssatz: Ziel jeder Benützungsregelung ist, den Miteigentümern eine ihren am Miteigentumsanteil entsprechende Benützungsmöglichkeit einzuräumen, wobei nach der Sachlage unvermeidliche Begünstigungen beziehungsweise Benachteiligungen durch die Einhebung eines Benützungsentgelts auszugleichen sind. Es muß dabei eine alle Miteigentümer, ihre Bedürfnisse und die insgesamt vorhandenen Möglichkeiten zur Nutzung der geme... mehr lesen...