RS OGH 2004/2/10 5Ob310/03d

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Veröffentlicht am 10.02.2004
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Norm

ABGB §834
ABGB §839 A

Rechtssatz

Bei schlichtem Miteigentum kann ein Einzelrechtsnachfolger den Beitritt zur seinerzeitigen Vereinbarung eines vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssels ablehnen, wenn es an einer vertraglichen Überbindungsklausel fehlt; damit kann die nötige Übereinstimmung aller Miteigentümer nicht mehr erreicht werden, die Vereinbarung wird hinfällig.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118842

Dokumentnummer

JJR_20040210_OGH0002_0050OB00310_03D0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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