Norm
ABGB §834Rechtssatz
Bei schlichtem Miteigentum kann ein Einzelrechtsnachfolger den Beitritt zur seinerzeitigen Vereinbarung eines vom Gesetz abweichenden Aufteilungsschlüssels ablehnen, wenn es an einer vertraglichen Überbindungsklausel fehlt; damit kann die nötige Übereinstimmung aller Miteigentümer nicht mehr erreicht werden, die Vereinbarung wird hinfällig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118842Dokumentnummer
JJR_20040210_OGH0002_0050OB00310_03D0000_002