Norm
ABGB §92 CRechtssatz
Die Frage, ob ein Verzicht auf Benützungsentgelt für die Benützung der Liegenschaftshälfte der Ehegattin durch den Mann noch unter die Beistandspflicht fällt, findet im Gesetz keine ausdrückliche Regelung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0047222Dokumentnummer
JJR_19650331_OGH0002_0010OB00055_6500000_001