Norm
ABGB §839 BRechtssatz
Zur Frage der Berechnung des Benützungsentgelts, das ein Teilhaber zu entrichten hat, der die gemeinsame Sache in einem seine Quote übersteigenden Ausmaß benützt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0013800Dokumentnummer
JJR_19570612_OGH0002_0070OB00245_5700000_001