Norm
ABGB §839 ARechtssatz
Ein Miteigentümer kann von einem anderen Miteigentümer nicht die Zahlung des auf ihn entfallenden Anteils einer vom Hausverwalter eingenommenen verbotenen Ablöse begehren.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0015800Dokumentnummer
JJR_19610712_OGH0002_0010OB00202_6100000_001