Norm
ABGB §839 ARechtssatz
Die Kosten unbedingt notwendiger Erhaltungsarbeiten hat ein Miteigentümer anteilsmäßig auch dann zu tragen, wenn er die Zustimmung zu diesen Arbeiten verweigerte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0013809Dokumentnummer
JJR_19631126_OGH0002_0080OB00291_6300000_001