Entscheidungen zu § 836 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

104 Dokumente

Entscheidungen 31-60 von 104

TE OGH 1990/3/29 6Ob541/90

Begründung: Die beiden Kläger, vertreten durch den Hausverwalter Dr. Johannes K***, dieser vertreten durch den Klagevertreter, kündigten dem Beklagten das im Haus Spittelberggasse 3, 1070 Wien, vermietete Geschäftslokal Nr. 1 zum 30. Juni 1988 gerichtlich auf. Der Beklagte erhob gegen die Aufkündigung Einwendungen und brachte unter anderem vor, der Hausverwalter sei vom Zweitkläger nicht bevollmächtigt, es fehle daher an der "Prozeßfähigkeit" der kündigenden Parteien. Mit Beschluß... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.03.1990

TE OGH 1989/12/21 6Ob693/89

Entscheidungsgründe: Die Klägerin und Dr. Silvia B***, die Ehegattin des Beklagten, waren seit dem Jahre 1970 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft Wien 9., Augasse 3 und 3 a. Zwischen den Miteigentümerinnen kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen. Seit 1979 war eine von Dr. Silvia B*** eingebrachte Teilungsklage anhängig. In der Zeit der Miteigentümergemeinschaft wechselten einander mehrere Hausverwaltungen ab, eine zeitlang führte die Klägerin diese Geschäfte, dann die H... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.12.1989

TE OGH 1988/11/9 1Ob682/88

Begründung: Die Erstantragstellerin ist zu einem Sechstel, der Erst- und Zweitantragsgegner sind je zu einem Drittel, die Drittantragsgegnerin ist zu einem Sechstel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 823 KG Neubau mit dem Haus Wien 7, Neustiftgasse 51. Der Zweitantragstellerin steht an den Miteigentumsanteilen der Erstantragstellerin und der Drittantragsgegnerin ein Fruchtgenußrecht zu. Die Antragsteller begehren, einen konzessionierten Hausverwalter mit der Verwaltungstätigkeit de... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.11.1988

RS OGH 1987/9/15 4Ob562/87, 5Ob129/08v, 5Ob249/12x

Norm: ABGB §833 AABGB §836 BABGB §838aWEG 2002 §19WEG 2002 §28
Rechtssatz: Das Gesetz betrachtet die Selbstverwaltung durch die Teilhaber als den Normalfall, die Verwaltung durch einen hiezu bestellten Verwalter hingegen als die Ausnahme; Selbstverwaltung bedeutet aber die gemeinsame Verwaltung durch alle Teilhaber. Entscheidungstexte 4 Ob 562/87 Entscheidungstext OGH 15.09.1987 4 Ob... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1987

RS OGH 1987/9/15 4Ob562/87, 1Ob661/90

Norm: ABGB §833 EABGB §836 A
Rechtssatz: Wenn über die Entfernung des bisherigen Verwalters Streit besteht und sich weder für die Belassung noch für die Enthebung des bisherigen Verwalters eine Mehrheit bildet, ist darüber im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden. Entscheidungstexte 4 Ob 562/87 Entscheidungstext OGH 15.09.1987 4 Ob 562/87 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.09.1987

TE OGH 1987/9/15 4Ob562/87

Begründung: Die Liegenschaft EZ 1617 des Grundbuches über die Katastralgemeinde Neubau mit dem Haus Wien 7., Lerchenfelder Gürtel 6, stand zur Hälfte im Eigentum des am 3. Juli 1985 verstorbenen Richard S*** und zu je einem Viertel im Eigentum des Antragstellers und des Ing. Franz G***. Nach dem Tod des Hälfteeigentümers haben seine Witwe Maria S*** und sein Sohn Gerhard S*** bedingte Erbserklärungen abgegeben; ihnen wurde die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen. Mi... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.09.1987

RS OGH 1985/3/19 5Ob1004/85, 6Ob693/89, 6Ob541/90, 10Ob379/98b, 5Ob249/12x

Norm: ABGB §836 B
Rechtssatz: Der Verwalter des gemeinschaftlichen Gutes ist Machthaber aller Miteigentümer, also auch der überstimmten Minderheit. Entscheidungstexte 5 Ob 1004/85 Entscheidungstext OGH 19.03.1985 5 Ob 1004/85 6 Ob 693/89 Entscheidungstext OGH 21.12.1989 6 Ob 693/89 nur: Der Verwalter des gemeinschaftlichen Gutes is... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1985

RS OGH 1985/3/19 5Ob1004/85

Norm: ABGB §836 BZPO §11 BZPO §14 BcZPO §236 A
Rechtssatz: Ob die Mehrheit der Miteigentümer wirksam den Verwalter abberufen hat, stellt die Lösung eines allen Teilhabern gemeinschaftlichen Rechtes und Klärung eines Rechtsverhältnisses dar, das mit der für die Entscheidung über den Zwischenantrag vorausgesetzten urteilsmäßigen Bindung für oder gegen alle nicht in einem Rechtsstreit festgestellt werden kann, in welchem nicht alle Teilhaber Parte... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1985

TE OGH 1985/3/19 5Ob1004/85

Begründung: Der Beklagte ist zu 205/5858 Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 111 in der Katastralgemeinde Neuwaldegg mit dem Haus Neuwaldegger Straße 25 in 1170 Wien. Die vorgesehene
Begründung: von Wohnungseigentum an der Liegenschaft steht noch aus. Am 12. Juli 1973 erteilte der Beklagte der klagenden Hausverwaltungsgesellschaft eine auf 21 Jahre unkündbare Vollmacht zur Verwaltung seiner Miteigentumsanteile. Die Klägerin hatte von den meisten Miteigentümern der Liegenschaft... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.03.1985

TE OGH 1985/2/14 6Ob696/84

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Samsegger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Resch, Dr. Schobel, Dr. Riedler und Dr. Schlosser als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Ludowika K*****, und 2. Elisabeth N*****, beide vertreten durch Dr. Richard Kaan, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Helmut K*****, vertreten durch Dr. Robert A. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.02.1985

RS OGH 1982/3/18 7Ob506/82, 4Ob562/87, 1Ob682/88, 7Ob297/00b, 5Ob249/12x

Norm: ABGB §833 EABGB §836 A
Rechtssatz: Über die Auswahl der Person des zu bestellenden Verwalters entscheidet, wenn feststeht, daß ein Verwalter zu bestellen ist, die Stimmenmehrheit, gezählt nach Anteilen. Die Wahl kann auch auf einen Teilhaber fallen. Gegen den Mehrheitsbeschluß ist ein Rechtsbehelf der Minderheit nicht gegeben. Nur wenn eine Mehrheit nicht zustande kommt, entscheidet über die Auswahl der Richter im Außerstreitverfahren. We... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.03.1982

RS OGH 1979/2/13 5Ob1/79, 7Ob761/81, 5Ob41/93, 5Ob115/05f, 5Ob98/12s, 5Ob110/12f, 5Ob36/13z

Norm: ABGB §836 CABGB §1020WEG §18 Abs1 Z3
Rechtssatz: Beim Widerruf gem § 1020 ABGB bzw der Abberufung gem § 18 Abs 1 Z 3 WEG 1975 handelt es sich um einen Fall der außerordentlichen Kündigung oder vorzeitigen Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses aus wichtigen Gründen, also um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die ex-nunc mit ihrem Zugang an den Hausverwalter rechtswirksam wird. Die wichtigen
Gründe: müssen nach der Verw... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.02.1979

RS OGH 1978/6/1 6Ob551/78

Norm: ABGB §836 CABGB §1020
Rechtssatz: Wird die Verwaltung des Hauses durch viele Jahre von einem Hälfteeigentümer mit Zustimmung des anderen Hälfteeigentümer geführt, so liegt in dieser Zustimmung eine Einzelbevollmächtigung, welche jederzeit widerrufen werden kann. Entscheidungstexte 6 Ob 551/78 Entscheidungstext OGH 01.06.1978 6 Ob 551/78 Veröff: MietSlg 30147 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.06.1978

RS OGH 1977/5/24 5Ob17/77, 5Ob18/77, 5Ob261/98p, 5Ob37/01d, 5Ob155/06i

Norm: ABGB §833 C1ABGB §836 CWEG §18 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der gekündigte Verwalter ist nicht berechtigt, die Mißachtung von Anhörungsrechten der Miteigentümerminderheit durch die kündigende Mehrheit zu rügen. Entscheidungstexte 5 Ob 17/77 Entscheidungstext OGH 24.05.1977 5 Ob 17/77 Veröff: ImmZ 1977,253 = WoSi 1978/11/12 D 19 = JBl 1978,95 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.1977

RS OGH 1977/5/24 5Ob17/77, 5Ob18/77, 5Ob2382/96x, 5Ob261/98p, 5Ob118/02t, 5Ob100/08d

Norm: ABGB §833 C1ABGB §836 CWEG §18WEG §18 Abs1 Z2
Rechtssatz: Da nach dem Wortlaut des Gesetzes die Mehrheit der Miteigentümer den Verwalter kündigen kann, wird wohl eine vorherige Anhörung der Minderheit nicht verlangt; ihr Schutz dürfte lediglich darin bestehen, dass nur ein konstruktives Misstrauensvotum durch gleichzeitige Bestellung eines anderen Verwalters genügt (die Frage war nicht allein entscheidungswesentlich). ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.05.1977

RS OGH 1977/1/25 3Ob640/76

Norm: ABGB §835 DABGB §836 AABGB §837 C
Rechtssatz: Bezieht sich der Streit der Teilhaber nicht auf die Person des gemeinsamen Verwalters, sondern auf die Frage der Erweiterung seiner bisher tatsächlich beschränkten Vollmacht, dann bedeutet dies eine Uneinigkeit der Teilhaber darüber, ob zum Abschluß eines Rechtsgeschäftes überhaupt ein gemeinsamer Verwalter zu bestellen sei. Diese Frage kann nicht im außerstreitigen Verfahren, sondern nur vom ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.01.1977

RS OGH 1976/6/24 7Ob555/76

Norm: ABGB §836 DABGB §1011
Rechtssatz: Vermeidung von Interessenkollisionen bei widersprüchlichen Interessen mehrerer Auftraggeber. Entscheidungstexte 7 Ob 555/76 Entscheidungstext OGH 24.06.1976 7 Ob 555/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0013742 Dokumentnummer JJR_19760624_O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1976

RS OGH 1976/6/24 7Ob555/76

Norm: ABGB §836 CABGB §1020
Rechtssatz: Nicht schon bei jedem objektiven Verstoß gegen die Pflichten eines sorgfältigen Hausverwalters, etwa jeder unrichtigen Verrechnung einer Ausgabe, kann eine unkündbare Vollmacht widerrufen werden. Den Umständen des Einzelfalles kann erhebliche Bedeutung zukommen. Entscheidungstexte 7 Ob 555/76 Entscheidungstext OGH 24.06.1976 7 Ob 555/76 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1976

RS OGH 1976/6/24 7Ob555/76

Norm: ABGB §836 BABGB §1020
Rechtssatz: Die von den Miteigentümern erteilte Verwaltungsvollmacht kann im allgemeinen von der Mehrheit widerrufen werden. Entscheidungstexte 7 Ob 555/76 Entscheidungstext OGH 24.06.1976 7 Ob 555/76 Veröff: MietSlg 28098 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0013725 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.06.1976

RS OGH 1974/11/21 7Ob216/74, 6Ob696/84, 5Ob315/03i

Norm: ABGB §836 C
Rechtssatz: Kein Widerruf von Vollmacht und Antrag zur Verwaltung durch die Mehrheit, und zwar nicht einmal bei Vorliegen wichtiger
Gründe: , wenn der Bestellung eine Vereinbarung aller Miteigentümer untereinander zu einem über die normale Verwaltung hinausgehenden besonderen Zweck zugrunde liegt. Entscheidungstexte 7 Ob 216/74 Entscheidungstext OGH 21.11.1974 7 Ob ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1974

RS OGH 1974/11/21 7Ob216/74

Norm: ABGB §833 B1ABGB §836 CZPO §14 Bc
Rechtssatz: Da an einen nach § 833 ABGB wirksam zustande gekommenen Mehrheitsbeschluß auch die Minderheit gebunden ist, steht ( mindestens ) einer solchen Mehrheit auch das Recht zu, diesen Beschluß mit Klage durchzusetzen. Entscheidungstexte 7 Ob 216/74 Entscheidungstext OGH 21.11.1974 7 Ob 216/74 Veröff: ImmZ 1975,90 = MietSlg 26043 = ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1974

RS OGH 1974/11/21 7Ob216/74

Norm: ABGB §833 B1ABGB §836 CZPO §14 Bc
Rechtssatz: Die auf Durchsetzung des Mehrheitsbeschlusses auf Enthebung des gemeinsamen Verwalters klagende Miteigentümermehrheit muß weder dem Umfang noch den Personen nach mit jener Mehrheit wesensgleich sein, die die Vollmacht widerrufen hat. Entscheidungstexte 7 Ob 216/74 Entscheidungstext OGH 21.11.1974 7 Ob 216/74 Veröff: ImmZ 1975,... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1974

RS OGH 1974/11/21 7Ob216/74

Norm: ABGB §829ABGB §833 B1ABGB §834 AABGB §835ABGB §836 C
Rechtssatz: Jeder einzelne Miteigentümer ist zur Klage gegen den verwaltenden Miteigentümer auf Feststellung, daß ein von einer Mehrheit der Miteigentümer ausgesprochener Widerruf der Hausverwaltervollmacht wirksam sei, sowie auf Unterlassung weiterer Verwaltungstätigkeit legitimiert. Dagegen hat nur die Mehrheit oder eine von ihr bestimmte Minderheit den Anspruch auf Herausgabe der Hau... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1974

RS OGH 1974/11/21 7Ob216/74

Norm: ABGB §833 B1ABGB §834ABGB §836 C
Rechtssatz: Wichtige Veränderungen können nicht in Vollzug gesetzt werden, wenn sie von der Minderheit bestritten sind; die Mehrheit muß vielmehr ihren Willen zunächst gegen die gesamte Minderheit durchsetzen. Das gleiche gilt im Ergebnis für § 836 ABGB. Entscheidungstexte 7 Ob 216/74 Entscheidungstext OGH 21.11.1974 7 Ob 216/74 Veröff: Im... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.11.1974

RS OGH 1971/3/31 5Ob51/71

Norm: ABGB §836 AJN §1 DVe2
Rechtssatz: Handelt es sich nicht um die Frage eines Wechsels in der Person des Verwalters einer gemeinschaftlichen Sache und auch nicht um eine Rechtsgestaltung oder Feststellung, sondern verlangt ein Miteigentümer vom anderen eine Leistung, Duldung oder Unterlassung, zu der der beklagte Miteigentümer nach dem Standpunkt des klagenden Miteigentümers bereits auf Grund der gegebenen Rechtslage verpflichtet sein, so is... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.03.1971

RS OGH 1971/3/31 5Ob51/71, 5Ob315/03i

Norm: ABGB §836 CABGB §837 DABGB §1020
Rechtssatz: Die im fremden Namen geführte Hausverwaltung beruht auf einem Vollmachtsverhältnis und Auftragsverhältnis des Alleineigentümers oder der Mehrheit der Miteigentümer des Hauses. Die Mehrheit der Miteigentümer kann jederzeit den Verwalter abberufen, bzw einen Wechsel in der Person des Verwalters vornehmen. Bei einhelliger Abberufung des bisherigen Verwalters tritt zwar die Vertretungsbefugnis des ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.03.1971

TE OGH 1970/11/7 7Ob25/70

Dr. Hermann B-T ist geschäftsführender Gesellschafter der Firmen "I" Realverkehrsgesellschaft Dr. B-T und Co, "W" GmbH und Co, KG und der "D" Hausverwaltungsgesellschaft Dr. B-T und Co, KG, die in der Folge nur mehr als I. W und Klägerin bezeichnet werden. Die Beklagten sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1452 KG L, auf der das Wohnhaus K-Straße 25, errichtet wurde. Der Aufbau erfolgte unter Zuhilfenahme eines Darlehens des WWF durch die "W", die im auftrag des früheren Gründeige... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 07.11.1970

RS OGH 1970/9/10 1Ob176/70, 1Ob206/72

Norm: ABGB §836 AAußStrG §16 BIII2dJN §1 DVe2
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Ersetzung eines Verwalters der gemeinschaftlichen Sache durch einen anderen, insbesondere wenn ein Miteigentümer Verwalter war, im außerstreitigen Verfahren entschieden wird. Entscheidungstexte 1 Ob 176/70 Entscheidungstext OGH 10.09.1970 1 Ob 176/70 Veröff: MietSlg 22060 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1970

RS OGH 1970/2/11 7Ob25/70, 4Ob630/75, 8Ob552/77, 1Ob661/90, 1Ob160/00m

Norm: ABGB §836 C
Rechtssatz: Die Enthebung eines Hausverwalters geht über die ordentliche Verwaltung hinaus, wenn seiner Bestellung ein Vertrag aller Miteigentümer untereinander und mit dem Bevollmächtigten zugrundeliegt ( JBl 1963,375 ). Wurde die Vollmacht zur Verwaltung der Liegenschaft jeweils nur von den einzelnen Miteigentümern in gesondert unabhängig geschlossenen Verträgen erteilt, so kann jeder Miteigentümer die von ihm erteilte Vollm... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.02.1970

RS OGH 1968/11/5 4Nd515/68, 5Ob233/18b

Norm: ABGB §836 BJN §117
Rechtssatz: Für die Verwalterbestellung nach § 836 ABGB ist das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel sich das Haus befindet. Realakte im Sinne des § 117 JN sind alle außerstreitigen Gerichtshandlungen, die Liegenschaften zum Gegenstand haben und auf Grund selbständiger Anträge vorzunehmen sind. Entscheidungstexte 4 Nd 515/68 Entscheidungstext OGH 05.11.1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.11.1968

Entscheidungen 31-60 von 104