Norm
ABGB §836 CRechtssatz
Wird die Verwaltung des Hauses durch viele Jahre von einem Hälfteeigentümer mit Zustimmung des anderen Hälfteeigentümer geführt, so liegt in dieser Zustimmung eine Einzelbevollmächtigung, welche jederzeit widerrufen werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0013735Dokumentnummer
JJR_19780601_OGH0002_0060OB00551_7800000_001