Norm: ABGB §833ABGB §836
Rechtssatz: Wenn eine Beschlussfassung der Miteigentumsgemeinschaft im Kern die Wahrnehmung mitgliedschaftlicher Interessen im Zusammenhang mit der Gestaltung von Gemeinschaftsangelegenheiten betrifft, ist ein Stimmrechtsausschluss einzelner Miteigentümer jedenfalls im Regelfall nicht angebracht, auch wenn die Gefahr eines Interessenkonflikts aufgrund dem Gemeinschaftsinteresse zuwiderlaufender Partikularinteressen der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §836 BABGB §837 BABGB §838aGmbHG §39 Abs4GmbHG §39 Abs5WEG §24 Abs3
Rechtssatz: Betrifft die Beschlussfassung die Frage, ob ein schlichter Miteigentümer (oder eine ihm wirtschaftlich oder familiär verbundene Person) zum Fremdverwalter der Liegenschaft zu bestellen ist, ist jedenfalls dann, wenn der beabsichtigte Verwaltervertrag ortsübliche Konditionen enthält und dem Verwalter keine über die gesetzliche Regelung hinausgeh... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragstellerin C*****, vertreten durch Hauser Milchrahm & Stadlmann Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die Antragsgegnerin „S*****“ *****gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Mag. Johannes Sykora, wegen Feststellung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1ABGB §836 AWEG §14 Abs1 Z4WEG §15WEG §17 Abs5WEG §26WEG §26 Abs2 Z2WEG 2002 §19WEG 2002 §23WEG 2002 §28WEG 2002 §28 Abs1 Z5WEG 2002 §30 Abs1 Z6
Rechtssatz: Die Bestellung eines vorläufigen Verwalters beendet die in § 833 ABGB als Normalfall vorgesehene oder von der Mehrheit der Miteigentümer sogar ausdrücklich beschlossene Selbstverwaltung und nimmt auch gleich die ansonsten der Mehrheit der Miteigentümer und Wohnungseigentüme... mehr lesen...
Norm: ABGB §836 ÜbsABGB §836 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 836 ABGB A Abgrenzung zwischen streitigem und außerstreitigem Verfahren B Bestellung C Abberufung D Sonstiges Informationen zu § 836 ABGB Verweisungen: Entscheidungen über die Stellung des Verwalters siehe unter § 837 ABGB European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102624 Im RIS seit ... mehr lesen...
Norm: ABGB §835 DABGB §836 AABGB §837 CWEG idF 3.WÄG §17 Abs2WEG 2002 §20 Abs1
Rechtssatz: Die Wohnungseigentümergemeinschaft wird zwar gemäß § 17 Abs 2 WEG idF des 3.WÄG grundsätzlich vom Verwalter vertreten. Dessen Vollmacht ist aber nur nach außen unbeschränkbar, also nicht gegenüber Wohnungseigentümern. Entscheidungstexte 5 Ob 2179/96v Entscheidungstext OGH 10.09.1996 5 Ob 2179/96v... mehr lesen...
Norm: ABGB §835 BABGB §836 CABGB §837 DWEG 1975 §13a Abs1 Z6WEG 1975 §18 Abs1 Z3 Fall2WEG 1975 §18 Abs2WEG 2002 §21 Abs3WEG 2002 §30 Abs1 Z6WEG 2002 §52 Abs1 Z3WEG 2002 §52 Abs1 Z8
Rechtssatz: Ein auf § 13a Abs 1 Z 6 WEG gestützter Antrag auf gerichtliche Verwalterbestellung führt zunächst nur dazu, dass die Selbstverwaltung formell beendet und den Miteigentümern ein Auftrag zur Bestellung eines Verwalters erteilt wird. Um von vornherein zu ver... mehr lesen...
Norm: ABGB §836 CABGB §1020WEG §18 Abs1 Z1WEG §18 Abs1 Z2
Rechtssatz: In den Fällen des § 18 Abs. 1 Z 1 und 2 WEG bedarf die Aufhebung einer Kündigung des dem Verwalter eines gemeinschaftlichen Gutes erteilten Auftrages als contrarius actus eines Mehrheitsbeschlusses der Mit- und Wohnungseigentümer über die Wiederbestellung des Verwalters, die auch noch dessen Annahme voraussetzt. Der "Widerruf" der Kündigung bzw. die Zurückziehung des zur Kün... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist zur Hälfte, die beiden Antragsgegner sind je zu einem Viertel Miteigentümer der Liegenschaft EZ 2184 KG Meidling mit dem Haus Wien 12., Siebertgasse 4. Mit Vereinbarung vom 29.12.1983 und 23.1.1984 betrauten die Antragsgegner und die Rechtsvorgängerin des Antragstellers, Gertrude B***-T***, die ihren Liegenschaftsanteil dem Antragsteller mit Vertrag vom 20.8.1985 verkaufte, den Rechtsanwalt Dr. Alfred P*** mit der Verwaltung dieses Hauses vom 1.1.... mehr lesen...