Norm
ABGB §833 ERechtssatz
Wenn über die Entfernung des bisherigen Verwalters Streit besteht und sich weder für die Belassung noch für die Enthebung des bisherigen Verwalters eine Mehrheit bildet, ist darüber im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0013660Dokumentnummer
JJR_19870915_OGH0002_0040OB00562_8700000_002