Norm: ABGB §830 B5 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Unzulässigkeit der Teilungsklage hinsichtlich einer durch Erbsübereinkommen gebundenen Liegenschaft.
Entscheidungstexte 3 Ob 277/56 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B2b ABGB §830 B3 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B5KO §115 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Im Falle des Konkurses des Teilhabers einer Eigentumsgemeinschaft kann der Teilungsanspruch vom Masseverwalter geltend gemacht werden.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B2b ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Zur Unzeit: Der Einwand der drohenden Obdachlosigkeit hat außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte 7 Ob 281/56 Entscheidungstext OGH 06.06.19... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B3 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Es sind auch die Umstände zu berücksichtigen, die einen "Nachteil" nur für einen der Miteigentümer mit sich bringen können. In einem solchen Falle hat eine Interessenabwägung stattzufinden (5/6 Eigentümerin e... mehr lesen...
Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ. 177 Grundbuch N. (Steiningergut zu P. Nr. 1), und zwar die Klägerin auf Grund des Übergabsvertrages vom 7. September 1950, der Beklagte auf Grund des Übergabsvertrages vom 10. Jänner 1941. Die Streitteile haben am 18. September 1950 miteinander die Ehe geschlossen und sind im Jahre 1953 rechtskräftig geschieden worden. Eine Gütergemeinschaft wurde zwischen ihnen niemals gegrundet. Beide Streitteile haften persönlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B2b ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Zur Frage der Unzeit, wenn auf der Liegenschaft der Auszug für eine 78-jährige Frau und einen 35-jährigen schwachsinnigen Mann haftet. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B3 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Zum Begriff "zum Nachteil der übrigen". Wenn einer der Miteigentümer eigenmächtig sich die Führung des ganzen Unternehmens angemaßt hat und den Teilhabern die Auszahlung der Gewinne verweigert, erfolgt eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §613 ABGB §830 B5 ABGB § 613 heute ABGB § 613 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 613 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 830 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B3 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Kein "Nachteil" des Miteigentümers, der durch die Teilung außerstande gesetzt wird, Schritte zur Erlangung einer Wohnung im Objekt, das geteilt werden soll, zu unternehmen, wenn das Bewohnen durch den Mitei... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B2b ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Keine Unzeit: Verschuldete Gastwirtschaft in Linz - Urfahr.
Entscheidungstexte 3 Ob 815/54 Entscheidungstext OGH 19.01.1955 3 Ob 815/54 ... mehr lesen...
Die Klägerin hat im Jahre 1951 die früher dem Gatten der Beklagten, einem Holzhändler, gehörige Hälfte der aus einem Einfamilienhaus, zwei Schuppen und einer Gartenparzelle bestehenden Liegenschaft EZ. 290 Grundbuch K. in einem Versteigerungsverfahren um das Meistbot von 14.500 S erworben, um sich damit eine Ferienunterkunft für ihre Kinder zu beschaffen. Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 19. September 1952 wurde zwischen den Streitteilen im außerstreitigen Verfahren... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B2b ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Die beklagte Partei kann die Berücksichtigung der ihr drohenden Obdachlosigkeit nur verlangen, wenn sie selbst die Rechte der Klägerin als ihrer Eigentumspartnerin achtet, nicht aber wenn sie ihr den Genuß... mehr lesen...
Norm: ABGB §603 ABGB §830 B5 ABGB §956 ZPO §14 ABGB § 603 heute ABGB § 603 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ABGB § 603 gültig von 01.01.1812 bis 31.12.2016 ABGB § 830 heute ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B5 ABGB §841 ZPO §14 C ZPO §20 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 841 heute ABGB § 841 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §302 B ABGB §823 ABGB §830 ABGB § 302 heute ABGB § 302 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 823 heute ABGB § 823 gültig ab 01.01.2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 87/2015 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B2b ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Keine Unzeit ( Bombenruine in Salzburg ).
Entscheidungstexte 3 Ob 409/53 Entscheidungstext OGH 02.10.1953 3 Ob 409/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B2b ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Der Umstand, daß die Eigentumsverhältnisse an einem Zehntelanteil der Liegenschaft streitig sind, begründet nicht Unzeit.
Entscheidungstexte 3 Ob 544... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B5 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Zur Teilung einer Liegenschaft, wenn bezüglich eines Teiles derselben ein Verbauungsverbot wegen eines Regulierungsplanes besteht ( Seegrundstück in Gmunden ).
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 C ABGB §830 ABGB § 825 heute ABGB § 825 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B5 ZPO §226 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812 ZPO § 226 heute ZPO § 226 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B2b ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Für die Teilung eines Unternehmens ( optischer Betrieb ) besteht nicht Unzeit.
Entscheidungstexte 2 Ob 303/53 Entscheidungstext OGH 05.06.... mehr lesen...
Die beiden Kläger und die Beklagte sind Erben nach dem am 8. März 1945 gestorbenen Karl K. Die Kläger begehren die gerichtliche Teilung der Erbschaft bezüglich eines im Eigentum des Erblassers gestandenen optischen Betriebes. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Urteil. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Beklagten nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B2b ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Unzeit bezüg. einer landwirtschaftl. genutzten Liegenschaft ( mit Stoppreis begründet ).
Entscheidungstexte 3 Ob 216/50 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Die Streitteile sind Brüder und je zur Hälfte Eigentümer eines Mietshauses, in dem sie auch über eigene Wohnungen verfügen und der 65jährige Beklagte überdies ein Kaffeehaus betreibt. Die Brüder haben einander außerbücherlich das Vorkaufsrecht an ihren Liegenschaftshälften eingeräumt. Der 62jährige Kläger begehrte die Aufhebung der Gemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab ihm statt. Der Oberste Gerichtshof... mehr lesen...
Der betreibende Gläubiger begehrt von der Verpflichteten gemäß § 351 EO. die körperliche Teilung verschiedener Liegenschaften. Der betreibende Gläubiger begehrt von der Verpflichteten gemäß Paragraph 351, EO. die körperliche Teilung verschiedener Liegenschaften. Das Erstgericht erließ einen Teilungsbeschluß. Das Rekursgericht änderte den erstgerichtlichen Beschluß teilweise ab. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der Verpflichteten Folge, hob die Beschlüsse der U... mehr lesen...
Während das Erstgericht die grundbücherliche Anmerkung der auf § 830 ABGB. gestützten Teilungsklage bewilligte, wies das Rekursgericht den Antrag auf Anmerkung mit der Begründung: ab, daß ein Teilungsanspruch nur ein obligatorischer Anspruch sei und daß in Übereinstimmung mit der neueren Lehre und Rechtsprechung die Anmerkung der Teilungsklage unzulässig sei. Während das Erstgericht die grundbücherliche Anmerkung der auf Paragraph 830, ABGB. gestützten Teilungsklage bewilligte, wies... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz: Zur Rechtsnatur des Teilungsanspruches. Entscheidungstexte 1 Ob 944/52 Entscheidungstext OGH 19.11.1952 1 Ob 944/52 Veröff: SZ 25/305 = EvBl ... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B1 ABGB §830 B5GBG §61 B1 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812 Rec... mehr lesen...
Norm: ABGB §830 B2b ABGB § 830 heute ABGB § 830 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Keine Unzeit bei Aufhebung der Gemeinschaft an einer landwirtschaftlichen Liegenschaft ( Burgenland ).
Entscheidungstexte 2 Ob 568/52 Entscheidu... mehr lesen...