Entscheidungen zu § 830 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

501 Dokumente

Entscheidungen 481-501 von 501

TE OGH 1952/7/23 1Ob619/52

Der Klägerin und den drei Beklagten ist am 25. August 1944 unter A 523/44 des damaligen Amtsgerichtes N. der Nachlaß ihrer am 29. Juni 1944 verstorbenen Mutter Maria P., geborene B., zu gleichen Teilen eingeantwortet worden. Gemäß dem Erbübereinkommen vom 21. August 1944 übernahmen die Erben das gesamte Nachlaßvermögen ins gemeinsame Eigentum und setzten auch die zum Nachlaß gehörende Gastwirtschaft auf gemeinsame Rechnung fort. Das Übereinkommen enthält Bestimmungen, insbesondere übe... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.07.1952

TE OGH 1952/7/4 2Ob197/52

Die Klägerin ist zur Hälfte Eigentümerin der Häuser in V .,... gasse Nr. 7 und 7 a. Die zweite Hälfte des Hauses Nr. 7 gehört dem Erstbeklagten, die andere Hälfte des Hauses Nr. 7a der Zweitbeklagten. Im Hause Nr. 7 wohnen die Klägerin und die Zweitbeklagte sowie mehrere Mietparteien. Zu ebener Erde dieses Hauses befindet sich der Fleischverkaufsraum des Erstbeklagten. Dieser bewohnt den ersten Stock des Hauses Nr. 7 a. Zwischen der Klägerin und den Beklagten ist es wegen der Verwaltu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.07.1952

RS OGH 1952/7/4 2Ob197/52, 2Ob999/52, 1Ob117/55, 2Ob655/55 (2Ob656/55), 7Ob281/56, 3Ob572/56, 1Ob614

Norm: ABGB §830 B3ABGB §830 B4
Rechtssatz: Dauernde oder nicht zu beseitigende Nachteile, die durch die Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft unter allen Umständen eintreten müssen, die sohin nicht durch vorübergehende Umstände bedingt sind, können dem Teilungsbegehren nicht mit Erfolg entgegensetzt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 197/52 Entscheidungstext OGH 04.07.1952 2 Ob 197/52 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.07.1952

RS OGH 1951/11/28 2Ob495/51, 2Ob451/54, 2Ob494/56, 6Ob107/62, 1Ob268/67, 1Ob27/69

Norm: ABGB §830 B2b
Rechtssatz: Die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an einem unter Mieterschutz stehenden städtischen Hause würde derzeit noch zur Unzeit erfolgen. Der Teilungswerber muß sich vielmehr einen Aufschub bis zu dem Zeitpunkt gefallen lassen, in welchem die Auswirkungen der Zinsregulierung auf den Wert städtischer Häuser abgesehen werden können. Entscheidungstexte 2 Ob 495/51... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.11.1951

RS OGH 1951/9/26 2Ob625/51, 2Ob718/51, 2Ob495/51, 2Ob840/51, 3Ob231/52

Norm: ABGB §830 B2b
Rechtssatz: Zur Frage, ob ein Begehren auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an einer Liegenschaft derzeit als zur Unzeit gestellt anzusehen ist ( gegenteilig 3 Ob 450/49 = SZ 23/41, ( Einfamiliensiedlungshaus: Unzeit ), 3 Ob 216/50 = SZ 23/135 ( landwirtschaftliche Liegenschaft: Unzeit), 3 Ob 63/51 ( Einfamilienhaus in Unter-Tullnerbach: Unzeit ). Entscheidungstexte 2 O... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.09.1951

RS OGH 1951/3/15 2Ob510/50, 1Ob215/57, 7Ob1/58, 3Ob72/58, 6Ob262/58, 5Ob310/59, 3Ob534/58, 5Ob185/59

Norm: ABGB §830 B2a
Rechtssatz: "Unzeit" im Sinne des § 830 ABGB liegt nur bei Vorhandensein vorübergehender Ausnahmezustände, wie etwa von krisenhaften wirtschaftlichen Erscheinungen im Gefolge eines Krieges vor. Sobald jedoch, wie dies auf die gegenwärtigen Verhältnisse in Österr. zutrifft, eine Konsolidierung eingetreten ist, kann von "Unzeit" auch dann nicht mehr unbedingt gesprochen werden, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse infolge de... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.03.1951

TE OGH 1951/2/14 3Ob494/50

Die Antragsteller, die zusammen zu zwei Dritteln Eigentümer der Liegenschaft sind, begehren unter Berufung auf § 835 ABGB. die Wirksamerklärung des Verkaufes eines Teiles der Liegenschaft (Längstrakt Wassergasse, Erlauftrakt und Pferdestall) an Erika L. gegenüber den Antragsgegnern. Das Erstgericht gab dem Antrag statt. Es handle sich beim Verkauf eines Teiles einer gemeinschaftlichen Sache um eine wichtige Veränderung im Sinne des § 834 ABGB., deren Genehmigung durch den Außerstrei... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.02.1951

RS OGH 1951/2/14 3Ob494/50, 3Ob73/54, 6Ob315/69, 4Ob505/75, 7Ob49/75, 3Ob518/82, 4Ob510/82, 5Ob545/9

Norm: ABGB §830 B1ABGB §833 F
Rechtssatz: Beim Verkauf eines Teiles der gemeinschaftlichen Sache handelt es sich nicht um eine wichtige Veränderung im Sinne des § 834 ABGB, die vom Außerstreitrichter genehmigt werden kann, sondern es muss eine Teilungsklage erhoben werden, die - entgegen der bisherigen Judikatur - auch darauf gerichtet werden kann, die Gemeinschaft nur an einem Teil der gemeinschaftlichen Sache aufzuheben. E... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.02.1951

RS OGH 1950/12/20 2Ob750/50, 3Ob409/53

Norm: ABGB §830 B1
Rechtssatz: Zur Frage der Interessenabwägung bei Teilungsklagen nach § 830 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 750/50 Entscheidungstext OGH 20.12.1950 2 Ob 750/50 3 Ob 409/53 Entscheidungstext OGH 02.10.1953 3 Ob 409/53 Auch; Beisatz: Interessenabwägung nicht beim Einwand der Unzeit, nur beim Einwand des Nacht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.12.1950

TE OGH 1950/5/3 3Ob216/50

Das Klagebegehren ist auf Teilung der im gleichteiligen Eigentum der Streitteile stehenden Liegenschaft EZ. X, Katastralgemeinde J., im Verhältnis 1 : 1 durch gerichtliche Feilbietung gerichtet. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Über Berufung des Beklagten änderte das Berufungsgericht das Urteil in ein das Klagebegehren abweisendes ab. Die Revision der Klägerin blieb ohne Erfolg. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Der Miteig... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.05.1950

TE OGH 1950/2/22 3Ob450/49

Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil des Erstgerichtes, mit dem das auf Teilung der Gemeinschaft bezüglich eines Hauses samt Garten im Wege gerichtlicher Feilbietung gerichtete Klagebegehren abgewiesen wurde, sprach aber aus, daß der Wert des Streitgegenstandes 10.000 S übersteigt. Das Berufungsgericht schloß sich der Ansicht des Erstgerichtes an, daß die Teilung der Eigentumsgemeinschaft im Wege der gerichtlichen Feilbietung des Siedlungshauses wegen der Unsicherheit infolge ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.02.1950

RS OGH 1950/2/22 3Ob450/49, 3Ob63/51, 2Ob581/54

Norm: ABGB §830 B2b
Rechtssatz: Die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an einem Siedlungshaus durch gerichtl. Feilbietung würde gegenwärtig im Hinblick auf die ungeklärten wirtschaftlichen Verhältnisse zur Unzeit erfolgen. Da das Siedlungshaus nur eine Wohnung enthält, die voraussichtlich den Anreiz des Kaufes bilden würde, würde der Verkauf auch zum Nachteil des die Wohnung benützenden Miteigentümers erfolgen. Entscheidung... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.02.1950

RS OGH 1950/2/22 2Ob89/50

Norm: ABGB §830 AABGB §839JN §1 RK
Rechtssatz: Die Teilung eines Ertrages muß auf dem Rechtsweg und kann nicht im Außerstreitverfahren verlangt werden. Eine vorherige Klage auf Rechnungslegung ist nicht notwendig. Entscheidungstexte 2 Ob 89/50 Entscheidungstext OGH 22.02.1950 2 Ob 89/50 Veröff: JBl 1950,435 European Case Law Iden... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.02.1950

RS OGH 1943/10/20 7RG102/43 - GZ vom OGH vergeben

Norm: ABGB §830 B1
Rechtssatz: RG 20.10.1943, VII 102/43 Wird ein gemeinsames Unternehmen auf einem gemeinsamen Grundstück betrieben und beeinflußt dieser Zusammenhang den Wert des Unternehmens, so kann die Aufhebung der Gemeinschaft hinsichtlich des Grundstückes allein nicht verlangt werden. Veröff: DREvBl 1944/4 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1943:RS0105027 Dokumentn... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.10.1943

RS OGH 1940/7/15 8RG415/39 - GZ vom OGH vergeben

Norm: ABGB §830 B2b
Rechtssatz: RG 15.7.1940, VIII 415/39 Der Umstand, daß hinsichtlich des Liegenschaftsanteiles des Klägers, der die Auseinandersetzung begehrt, die Zwangsversteigerung anhängig ist, begründet an sich noch nicht das Vorliegen von Unzeit im Sinne des § 830 ABGB. Veröff: DREvBl 1940/378 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1940:RS0105028 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.07.1940

RS OGH 1938/10/4 2Ob557/38, 1Ob215/57, 7Ob1/58, 6Ob262/58

Norm: ABGB §830 B2a
Rechtssatz: Ungünstige Preislage: Die Möglichkeit eines Ausblickes auf eine ins Gewicht fallende Veränderung der Verhältnisse und Besserung der Verkaufsaussichten in nicht allzu ferner Zeit bis zur Urteilsfällung bestehen. Entscheidungstexte 2 Ob 557/38 Entscheidungstext OGH 04.10.1938 2 Ob 557/38 Veröff: DREvBl 1938/517 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.10.1938

RS OGH 1932/10/11 1Ob942/32, 1Ob170/63, 1Ob200/72, 7Ob49/75, 6Ob127/75, 2Ob554/77, 4Ob540/78, 7Ob595

Norm: ABGB §830 B3
Rechtssatz: Zum Nachteil der übrigen Interessenabwägung. Entscheidungstexte 1 Ob 942/32 Entscheidungstext OGH 11.10.1932 1 Ob 942/32 Veröff: SZ 14/196 1 Ob 170/63 Entscheidungstext OGH 23.10.1963 1 Ob 170/63 1 Ob 200/72 Entscheidungstext OGH 20.12.1972 1 Ob 200/72 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1932

RS OGH 1931/5/20 2Ob420/31, 1Ob143/68, 6Ob315/69, 6Ob56/73, 4Ob505/75, 7Ob49/75, 8Ob551/88, 5Ob89/99

Norm: ABGB §830 B1
Rechtssatz: Das Verlangen nach teilweiser Aufhebung des Miteigentums ist unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 420/31 Entscheidungstext OGH 20.05.1931 2 Ob 420/31 Veröff: SZ 13/130 1 Ob 143/68 Entscheidungstext OGH 06.06.1968 1 Ob 143/68 Veröff: ImmZ 1968,238 = JBl 1969,279 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.05.1931

RS OGH 1929/10/1 2Ob791/29

Norm: ABGB §830 B5
Rechtssatz: Die Teilung einer Hofparzelle, deren Miteigentum Zubehör von Liegenschaften bildet, ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte 2 Ob 791/29 Entscheidungstext OGH 01.10.1929 2 Ob 791/29 Veröff: SZ 11/199 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0015635 Dokumentnumme... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.10.1929

RS OGH 1928/3/20 4Ob8/28, 6Ob277/70, 8Ob521/78, 8Ob516/80, 1Ob767/83, 3Ob30/86, 3Ob100/86, 1Ob709/89

Norm: ABGB §364c C2ABGB §830 B5
Rechtssatz: Das auf dem Liegenschaftsanteil eines Miteigentümers eingetragene Belastungsverbot und Veräußerungsverbot steht dem Begehren des anderen Miteigentümers auf Aufhebung der Gemeinschaft nicht entgegen. Entscheidungstexte 4 Ob 8/28 Entscheidungstext OGH 20.03.1928 4 Ob 8/28 Veröff: SZ 10/46 6 Ob 277/70 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.03.1928

RS OGH 1924/5/28 1Ob359/24

Norm: ABGB §830 B1ABGB §843
Rechtssatz: Zu §§ 830 und 843 ABGB. Entscheidungstexte 1 Ob 359/24 Entscheidungstext OGH 28.05.1924 1 Ob 359/24 Veröff: SZ 6/204 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0015566 Dokumentnummer JJR_19240528_OGH0002_0010OB00359_2400000_001 mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.05.1924

Entscheidungen 481-501 von 501