Norm
ABGB §830 B2bRechtssatz
Die Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an einem Siedlungshaus durch gerichtl. Feilbietung würde gegenwärtig im Hinblick auf die ungeklärten wirtschaftlichen Verhältnisse zur Unzeit erfolgen. Da das Siedlungshaus nur eine Wohnung enthält, die voraussichtlich den Anreiz des Kaufes bilden würde, würde der Verkauf auch zum Nachteil des die Wohnung benützenden Miteigentümers erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0015612Dokumentnummer
JJR_19500222_OGH0002_0030OB00450_4900000_001