RS OGH 1955/6/1 1Ob356/55, 6Ob115/71

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Veröffentlicht am 01.06.1955
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Norm

ABGB §613
ABGB §830 B5

Rechtssatz

Wenn ein Miteigentumsanteil zugunsten des anderen Miteigentümers mit einer fideikommissarischen Substitution belastet ist, besteht kein Teilungsanspruch des Belasteten; dies auch dann nicht, wenn nur ein Teil seiner Miteigentumsquote mit dem Substitutionsband belastet ist und er außerdem in der Klage für den Fall der Klagsstattgebung auf diesen belasteten Anteil verzichtet.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 356/55
    Entscheidungstext OGH 01.06.1955 1 Ob 356/55
  • 6 Ob 115/71
    Entscheidungstext OGH 26.05.1971 6 Ob 115/71
    nur: Wenn ein Miteigentumsanteil zugunsten des anderen Miteigentümers mit einer fideikommissarischen Substitution belastet ist, besteht kein Teilungsanspruch des Belasteten; dies auch dann nicht, wenn nur ein Teil seiner Miteigentumsquote mit dem Substitutionsband belastet ist. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0012579

Dokumentnummer

JJR_19550601_OGH0002_0010OB00356_5500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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