Rechtssatz
Es sind auch die Umstände zu berücksichtigen, die einen "Nachteil" nur für einen der Miteigentümer mit sich bringen können. In einem solchen Falle hat eine Interessenabwägung stattzufinden (5/6 Eigentümerin eines Hauses in der Hinterbrühl klagt die 1/6 Eigentümerin, die in Ungarn lebt).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0013324Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.09.2024