Norm: EO §308 AABGB §456GmbHG §11GmbHG §26GmbHG §64HGB §15 Abs1
Rechtssatz: Da der gutgläubige Erwerb eines exekutiven Pfandrechtes nicht möglich ist, kann ein Gesellschaftsgläubiger nicht im Vertrauen auf die Noch-Richtigkeit der Eintragung im Firmenbuch die vermeintlich ausständige, in Wahrheit aber voll aufgebrachte Stammeinlage pfänden und daher vom betreffenden Gesellschafter nicht ein zweites Mal die Zahlung der bereits geleisteten Stam... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt das Pfandleihergewerbe (§ 278 GewO), für das ihr eine Konzession erteilt wurde. Die Beklagte betreibt in Wimpassing das Gewerbe der Versteigerung beweglicher Sachen (§ 295 GewO), verfügt aber über keine Konzession zur Ausübung des Pfandleihergewerbes. Die Beklagte kaufte von Johann F*** ein Feuerzeug der Marke "Dunhill" 24163 um S 500,--. In dem hierüber geschlossenen schriftlichen Kaufvertrag räumte sie dem Verkäufer F*** eine zweiwöchige Rückkau... mehr lesen...
Norm: ABGB §456
Rechtssatz: Keine Verpfändung einer fremden Sache liegt vor, wenn ein Sparbuch ( die in ihm verbriefte Forderung ) zum Pfand bestellt und das Sparbuch vom Pfandbesteller, der sich dem Pfandnehmer gegenüber als Eigentümer bezeichnet im Beisein des informierten angeblichen wahren Berechtigten übergeben wird; es handelt sich vielmehr um eine Verpfändung durch den gemäß Verpfändungserklärung ohne Widerspruch des angeblich Berechtigt... mehr lesen...
Norm: ABGB §456ABGB §1368GewO §278
Rechtssatz: Die Pfandleihe ist dadurch gekennzeichnet, daß gegen Übergabe von Faustpfändern und Ausfolgung von Pfandscheinen Darlehen gewährt werden, für die dem Pfandleiher keine andere Sicherheit als die Pfandsache geboten wird, durch deren Verkauf er sich schadlos halten kann, wenn das Darlehen nicht termingemäß zurückgezahlt wird. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. Februar 1986 wurde in einem von der S*** I*** Tiroler Sparkasse als führender betreibender Partei gegen die verpflichteten Parteien 1. CPM Baubedarf Herbert C*** KG (im folgenden kurz: KG) und 2. Herbert C*** betriebenen Fahrnisexekutionsverfahren ein auf einem Eisenbahngrundstück stehendes Superädifikat, nämlich eine Lagerhalle, versteigert. Die klagende Partei meldete bei der Verteilungstagsatzung im Range nach der führenden betreibenden Partei auf Gr... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 DABGB §456
Rechtssatz: Bei Superädifikaten ist sowohl ein gutgläubiger Pfandrechtserwerb nach § 456 ABGB als auch ein Erwerb des Pfandrechtes von einem mit Ermächtigung des Eigentümers handelnden Nichteigentümer möglich. Entscheidungstexte 3 Ob 130/87 Entscheidungstext OGH 02.03.1988 3 Ob 130/87 ÖBA 1988,1038 = JBl 1988,578 = SZ 61/51 ... mehr lesen...
Begründung: Franz M*** ist zu TZ 2497/1981 unter BOZ 1 b auf Grund des Kaufvertrages vom 30.Juni 1981 als Eigentümer der Liegenschaft EZ 386 Grundbuch Kaiserebersdorf einverleibt. Zu TZ 2452/1983 ist unter BOZ 1 c die Klage 39 f Cg 230/83 des Landesgerichtes für ZRS Wien angemerkt. Zu TZ 2814/1981 ist unter COZ 3 a im Rang TZ 2666/1981 auf Grund der Pfandurkunde vom 27.August 1981 das Pfandrecht des K*** DER Z*** WIEN bis zum Höchstbetrag von 1,950.000 S einverleibt, zu TZ 3491/1... mehr lesen...
Norm: ABGB §456ABGB §1500GBG §26GBG §63 ff
Rechtssatz: Für verbücherte Liegenschaften gilt nicht § 456 ABGB, sondern der Vertrauensgrundsatz. Wie die anderen bücherlichen Rechtes kann die Hypothek im Vertrauen auf das Grundbuch gültig erworben werden, wenn das Recht des Vormanns ungültig eingetragen oder erloschen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 13/86 Entscheidungstext OGH 30.04.1986... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stellt das aus dem
Spruch: ersichtliche Begehren und bringt vor, sie habe das dort genannte, von der Beklagten ausgegebene Sparbuch am 24.November 1982 von Helmut P*** als Pfand genommen, mit der Ermächtigung, bei Fälligkeit ihrer Forderung das Einlagenbuch zu realisieren. Die Beklagte sei nach Fälligkeit mehrmals aufgefordert worden, das Sparbuch zu realisieren und das Realisat Zug um Zug gegen die Zurückstellung des Sparbuches an die Klägerin zu ... mehr lesen...
Norm: ABGB §456
Rechtssatz: Wird an einer verpfändeten beweglichen Sache später von einem gutgläubigen Dritten ein Pfandrecht erworben, geht das jüngere Pfandrecht dem älteren vor. Entscheidungstexte 7 Ob 599/85 Entscheidungstext OGH 07.11.1985 7 Ob 599/85 JBl 1986,240 = SZ 58/166 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ABGB §456
Rechtssatz: Der gute Glaube setzt voraus, daß der Pfandnehmer davon überzeugt ist, kein fremdes Recht zu verletzen, und daß ihm bei dieser Annahme keine Fahrlässigkeit zur Last fällt. Entscheidungstexte 7 Ob 599/85 Entscheidungstext OGH 07.11.1985 7 Ob 599/85 SZ 58/166 = JBl 1986,240 European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 DABGB §456
Rechtssatz: Auch die dem Eigentümer betrügerisch herausgelockte Sache ist dem Gewährsmann im Sinne der genannten Gesetzesstellen anvertraut. Die Möglichkeit der freien Einschätzung des Risikos des mit der Einräumung der Gewahrsame verbundenen Rechtsscheines läßt es geboten erscheinen, bei mangelndem Verschulden des Eigentümers und des Erwerbers ersteren auf die Schadenersatzansprüche gegen den Gewährsmann zu verweisen... mehr lesen...
Begründung: Am 3. Jänner 1983 erschien Heinrich C im Geschäft des Klägers in Graz, Münzgrabenstraße 10, und 'verleitete' dort eine Angestellte desselben zur Ausfolgung dreier Teppiche, und zwar einer Bidjar-Brücke im Ausmaß von etwa 165 x 115 cm (Fläche etwa 1,89 m 2 ) mit der Nr.1749, einer weiteren Bidjar-Brücke im Ausmaß von etwa 168 x 114 cm (Fläche rund 1,92 m 2 ) mit der Nr. 1992 und eines Sarough-Teppichs. Heinrich C hatte 'vorgegeben', er wolle diese Teppiche in seiner Wohnu... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch die dem Eigentümer betrügerisch herausgelockte Sache ist dem Gewährsmann im Sinne der genannten Gesetzesstelle anvertraut. Die Möglichkeit der freien Einschätzung des Risikos des mit der Einräumung der Gewahrsame verbundenen Rechtsscheines läßt es geboten erscheinen, bei mangelndem Verschulden des Eigentümers und des Erwerbers ersteren auf die Schadenersatzansprüche gegen den Gewährsmann zu verweisen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 DABGB §456
Rechtssatz: Eine besonders qualifizierte schuldrechtliche Bindung ist nicht Voraussetzung für das Anvertrauen; auch etwa dem Boten oder Prekaristen kann die Sache i.S.d. § 367 dritter Fall ABGB anvertraut werden. Es kann auch nicht darauf ankommen, ob der Gewährsmann strafgesetzwidrig handelt. Entscheidungstexte 6 Ob 549/85 Entscheidungstext OGH 09.05.198... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26. Dezember 1960 geborene Kellner Wolfgang A des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3 sowie 15 StGB schuldig erkannt und nach dem § 147 Abs 3 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von achtzehn Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil erhob der Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung. Im Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung vor dem Obersten Gerichts... mehr lesen...
Norm: ABGB §456
Rechtssatz: § 456 ABGB ist auf richterliche Pfandrechte nicht anwendbar ( so schon EvBl 1952/320 ua ). Entscheidungstexte 3 Ob 94/80 Entscheidungstext OGH 10.06.1981 3 Ob 94/80 3 Ob 35/86 Entscheidungstext OGH 02.07.1986 3 Ob 35/86 Auch; Beisatz: Der Gutglaubensschutz des § 456 ABGB gilt auch für richterliche Befri... mehr lesen...
Norm: ABGB §451eABGB §456StG §183 Ba
Rechtssatz: Bereits durch die Verpfändung der Sache, nicht erst durch die Verwendung der Pfandsumme für Zwecke des Angeklagten wird die Zueignungshandlung iS des § 183 StG gesetzt. Entscheidungstexte 11 Os 19/72 Entscheidungstext OGH 10.05.1972 11 Os 19/72 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §367 EABGB §456HGB §366
Rechtssatz: Verpfändung eines unter Eigentumsvorbehalt erworbenen Außenbordmotors. Grob fahrlässig handelt beim Pfandrechtserwerb, wer es unterließ, verdächtige Umstände, die geeignet waren, Bedenken gegen die Kreditwürdigkeit des Pfandgebers zu erwecken, aufzuklären, und nicht auf der Vorlage der Rechnungs- und Zahlungsbelege über den Ankauf des Pfandgegenstandes durch den Pfandbesteller bestand. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §426ABGB §456
Rechtssatz: Die körperliche Übergabe eines Kraftfahrzeuges wird dadurch nicht bewirkt, daß sich der Vertreter des Käufers in den Wagen setzt und diesen dann unmittelbar darauf wieder dem Verkäufer überläßt. Entscheidungstexte 5 Ob 188/61 Entscheidungstext OGH 05.07.1961 5 Ob 188/61 ZVR 1961/311 S 253 = RZ 1962,38 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §456
Rechtssatz: Der Pfanderwerber muß jede Fahrlässigkeit vertreten. Es genügt nicht die bloße Unkenntnis des dem Erwerb entgegenstehenden Hindernisses. Der Erwerber muß die positive Überzeugung haben, daß er durch den Erwerb kein fremdes Recht verletzt. Ein ihm unterlaufener Irrtum muß in jeder Hinsicht entschuldbar und unvermeidlich sein. Entscheidungstexte 3 Ob 191/57 En... mehr lesen...
Norm: ABGB §456
Rechtssatz: Wer einen Kraftwagen zum Pfand nimmt, muß sich mit den Gewohnheiten des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vertraut machen. Diese verlangen aber sowohl beim Kauf als auch bei der Pfandnahme die Einsicht in den Kraftfahrzeugbrief, der allein für das Eigentumsrecht am Kraftwagen maßgebend ist. Es genügt hiefür nicht der Zulassungsschein und noch weniger ein Grenzübertrittsschein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §456
Rechtssatz: Der Vertrauensmann des Vertrauensmannes gehört ebenfalls zu jenen Personen, von denen wirksam ein Pfandrecht erworben werden kann. Entscheidungstexte 3 Ob 191/57 Entscheidungstext OGH 30.04.1957 3 Ob 191/57 Veröff: ZVR 1957/119 S 127 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS001516... mehr lesen...