Norm
ABGB §456Rechtssatz
Wer einen Kraftwagen zum Pfand nimmt, muß sich mit den Gewohnheiten des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vertraut machen. Diese verlangen aber sowohl beim Kauf als auch bei der Pfandnahme die Einsicht in den Kraftfahrzeugbrief, der allein für das Eigentumsrecht am Kraftwagen maßgebend ist. Es genügt hiefür nicht der Zulassungsschein und noch weniger ein Grenzübertrittsschein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015171Dokumentnummer
JJR_19570430_OGH0002_0030OB00191_5700000_003