Norm
ABGB §426Rechtssatz
Die körperliche Übergabe eines Kraftfahrzeuges wird dadurch nicht bewirkt, daß sich der Vertreter des Käufers in den Wagen setzt und diesen dann unmittelbar darauf wieder dem Verkäufer überläßt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0012781Dokumentnummer
JJR_19610705_OGH0002_0050OB00188_6100000_001