Norm
ABGB §367 DRechtssatz
Bei Superädifikaten ist sowohl ein gutgläubiger Pfandrechtserwerb nach § 456 ABGB als auch ein Erwerb des Pfandrechtes von einem mit Ermächtigung des Eigentümers handelnden Nichteigentümer möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0010894Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.11.2014