Norm
ABGB §367 DRechtssatz
Eine besonders qualifizierte schuldrechtliche Bindung ist nicht Voraussetzung für das Anvertrauen; auch etwa dem Boten oder Prekaristen kann die Sache i.S.d. § 367 dritter Fall ABGB anvertraut werden. Es kann auch nicht darauf ankommen, ob der Gewährsmann strafgesetzwidrig handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0010895Dokumentnummer
JJR_19850509_OGH0002_0060OB00549_8500000_001