Norm
ABGB §367 ERechtssatz
Verpfändung eines unter Eigentumsvorbehalt erworbenen Außenbordmotors. Grob fahrlässig handelt beim Pfandrechtserwerb, wer es unterließ, verdächtige Umstände, die geeignet waren, Bedenken gegen die Kreditwürdigkeit des Pfandgebers zu erwecken, aufzuklären, und nicht auf der Vorlage der Rechnungs- und Zahlungsbelege über den Ankauf des Pfandgegenstandes durch den Pfandbesteller bestand.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0010910Zuletzt aktualisiert am
28.05.2009