RS OGH 2007/12/17 3Ob13/86, 5Ob324/00h, 8Ob105/07k

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Veröffentlicht am 30.04.1986
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Rechtssatz

Für verbücherte Liegenschaften gilt nicht § 456 ABGB, sondern der Vertrauensgrundsatz. Wie die anderen bücherlichen Rechtes kann die Hypothek im Vertrauen auf das Grundbuch gültig erworben werden, wenn das Recht des Vormanns ungültig eingetragen oder erloschen ist.Für verbücherte Liegenschaften gilt nicht Paragraph 456, ABGB, sondern der Vertrauensgrundsatz. Wie die anderen bücherlichen Rechtes kann die Hypothek im Vertrauen auf das Grundbuch gültig erworben werden, wenn das Recht des Vormanns ungültig eingetragen oder erloschen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0011415

Dokumentnummer

JJR_19860430_OGH0002_0030OB00013_8600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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