Norm: ABGB §447KWG 1979 §18
Rechtssatz: Ein als Kaution hingegebenes Sparbuch ist ein regelmäßiges Pfand (§ 296 EO), das der Pfandnehmer nicht durch Aufrechnung, sondern nur durch Behebung des Guthabens verwerten kann. Bis dahin bleibt der Verpfänder Eigentümer. Der Gläubiger ist allerdings nur Zug um Zug gegen Tilgung der Schuld zur Rückstellung der Pfandsache verpflichtet (§ 469 ABGB). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §447KWG 1979 §18 Abs8
Rechtssatz: Ein Sparbuch ist keine "Barkaution", weil die Kreditunternehmung zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, an jeden Vorleger einer Sparurkunde, die auf eine bestimmte Bezeichnung, insbesondere auf Namen lautet, Zahlung zu leisten, sondern es ihrem pflichtgemäßen Ermessen anheimgestellt ist, die Berechtigung des Vorlegers zu überprüfen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §447KWG 1979 §18
Rechtssatz: Ein unregelmäßiges Pfandrecht, bei dem der Pfandgläubiger durch die - jederzeitig mögliche - Vermengung mit eigenem Geld Eigentümer des Geldes wird und dem Pfandbesteller nur ein schuldrechtlicher Rückforderungsanspruch zusteht, entsteht bei Verpfändung eines Sparbuches nicht, weil die Sicherheit des Pfandnehmers in der durch die Sparurkunde verbrieften Forderung gegen eine Kreditunternehmung besteht und ... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §1438 AbKWG 1979 §18
Rechtssatz: Bei einer in Form eines Sparbuchs gegebenen Kaution besteht, soweit das Guthaben nicht realisiert wurde, mangels Gleichartigkeit der gegenüberstehenden Forderungen nicht Möglichkeit, künftig entstehende Ersatzforderungen des Pfandnehmers gegen den Anspruch auf Ausfolgung des Sparbuches aufzurechnen, also das Pfandrecht - so wie beim unregelmäßigen Geldpfand - unmittelbar dadurch zu verwirklic... mehr lesen...
Begründung: Der inzwischen (28. Juli 1985) verstorbene Vater des Klägers bestellte zur Sicherung von Forderungen, die den Beklagten aus den mit dem Kläger und seiner Frau am 22. Juli 1985 abgeschlossenen (Unter-)mietvertrag über eine Wohnung im Hause der Beklagten in Pinsdorf 175 entstehen würden, das Sparbuch der S*** V*** 0010-342657 mit dem Losungswort "Miete Sohn" mit einem Einlagenstand von S 50.000,-- als "Zwischenpfand", das nach Bestellung einer Bankgarantie wieder ausgefo... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §1497 II
Rechtssatz: Wer nach Ablauf der Verjährungsfrist für eine Schuld ein Pfand bestellt, gibt damit zu verstehen, daß er trotz Ablaufs der Verjährung wenigstens die Möglichkeit der Befriedigung aus dem Pfand zusichert, was als Verzicht auf die Verjährungseinrede aufzufassen ist. Entscheidungstexte 3 Ob 524/87 Entscheidungstext OGH 23.09.1987 3 Ob 524/87... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §1111 AABGB §1369
Rechtssatz: Zur Zurückstellung der Kaution ist der Kautionsempfänger in der Regel erst verpflichtet, wenn klargestellt ist, daß eine Forderung, für welche die Kaution haften sollte, nicht mehr besteht oder nicht mehr entstehen kann. Entscheidungstexte 3 Ob 624/86 Entscheidungstext OGH 28.01.1987 3 Ob 624/86 SZ 60/15 = MietSlg 39/9 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §914 IMRG §15MRG §16 Abs1
Rechtssatz: Wird bei Abschluss eines Mietvertrages vom Mieter der vermietenden gemeinnützigen Bauvereinigung eine Barkaution zur Sicherung der ordnungsgemäßen Rückstellung der Wohnung erlegt, so erscheint mangels Vereinbarung im Wege ergänzender Vertragsauslegung ein Zinssatz angemessen, der für Spareinlagen bei einer Bindungsdauer, die der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist des Bestand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind auf Grund des mit der Beklagten am 15. Juli 1977 abgeschlossenen Mietvertrages Mieter der Wohnung Nr. 31 im Haus Innsbruck, Gumppstraße 77. Bei Beginn des Mietverhältnisses erlegten sie bei der Beklagten eine Kaution in der Höhe von 12.726 S, die die ordnungsgemäße Übergabe der Wohnung bei Auszug der Mieter aus dieser sichern und nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückerstattet werden soll, es sei denn, daß ein Streitverfahren gegen die Mi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit schriftlichem Kredit- und Sicherungsvertrag vom 19. September 1983 gewährte die klagende Partei der Firma H***-W***, Maschinenbau und Bestecke Gesellschaft mbH & Co (im folgenden: Firma H***-W***) einen revolvierenden Kontokorrentkredit von 4 Mill. S. Im Formulartext wurde unter 3.8 festgestellt, daß etwaige dieser Kredit- und Sicherungsvereinbarung vorausgegangene mündliche Verhandlungen und ein allfälliger Schriftwechsel beiderseits unverbindlich sin... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §448GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Bei der Höchstbetragshypothek ist das Spezialitätsprinzip bezüglich der gesicherten Forderung dahin abgeschwächt, dass nur ein Höchstbetrag der Forderung verlangt wird, nicht aber der wirkliche Forderungensbetrag feststehen muss. Wenn schon eine gewöhnliche Hypothek für eine zukünftige Forderung bestellt werden kann, muss dies auch bei der Höchstbetragshypothek gelten. Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §447GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Ein sogenannter Kreditöffnungsvertrag oder Rahmenkreditvertrag oder eine Krediteröffnungszusage mit dem Inhalt, es solle zwischen den Vertragsteilen 1.) ein schon zustandegekommener ganz konkreter Kreditvertrag gelten uns 2.) zusätzlich dazu möglicherweise einmal in der Zukunft ein erst zu begründender weiterer neuer Kreditvertrag oder mehrere neue Kreditverträge zustandekommen, und 3.) für Forderungen au... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §448
Rechtssatz: Der Grundsatz des Spezialität, daß dingliche Rechte nur an individuell bestimmten Sachen begründet werden können und daß darüber hinaus auch die zu sichernde Forderung bestimmt sein muß, was im strengen Sinne aber erst für den Zeitpunkt der Pfandverwerndung gilt. Entscheidungstexte 3 Ob 92/85 Entscheidungstext OGH 30.10.1985 3 Ob 92/85 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §447GBG §36
Rechtssatz: Auch aus der Bestimmung des § 36 GBG, es müßten sowohl die Forderung als auch der Rechtsgrund zum Pfandrecht bescheinigt sein, kann nicht abgeleitet werden, daß die Einverleibung des Pfandrechtes erst möglich ist, wenn die zu sichernde Forderung schon entstanden ist, sondern hier kann es letztlich nur darum gehen, daß die zu sichernde Forderung nach Schuldner, Gläubiger und Schuldgrund und mit Einschränkungen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §447
Rechtssatz: Bei Verpfändung einer Sache für Forderungen aus Kreditverträgen, die mit den "Rechtsnachfolgern" - ohne erläuternden Zusatz - der Vertragspartner künftig zustandekommen sollen ist der nötige Bestimmtheitsgrad hinsichtlich der künftigen Forderungen und eine hinreichende Individualisierung nicht mehr gegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 92/85 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei erwirkte die Bewilligung der Zwangsversteigerung der je zur Hälfte im Eigentum der beiden Verpflichteten stehenden Liegenschaft EZ 453 KG K*** zur Hereinbringung folgender Beträge: 1.) 147.293,-- S s.A. auf Grund des Urteiles des Kreisgerichtes Leoben, 6 Cg 408/82 2.) 364.911,-- S s.A. jedenfalls auf Grund des Urteiles des Kreisgerichtes Leoben 6 Cg 425/82 (ergangen nur gegen den Erstverpflichteten), allenfalls auch auf Grund des Urteiles des Kre... mehr lesen...
Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Grundstücke EZ 60 und EZ 52 je KG P. Im Lastenblatt der EZ 60 KG P sind unter OZ 43 zugunsten des Beklagten das Pfandrecht für die lebenslängliche Leibrente im Betrag von 2 500 S monatlich, das Pfandrecht für das Auszugsäquivalent von 500 S monatlich, die Dienstbarkeit der Wohnung und die Reallast des Ausgedinges einverleibt. Die EZ 52 KG P haftet für die genannten Lasten simultan mit der EZ 60 KG P. Die Kläger sind mit ihren Zahlungsverpfl... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §449ABGB §458ABGB §530 BABGB §879 BIIo. ABGB §1374
Rechtssatz: Die Einschränkung einer vertraglich begründeten Hypothek oder Reallast des Ausgedinges auf einen Teil der belasteten Grundstücke zur Ermöglichung des lastenfreien Abverkaufs anderer Grundstücke kann vom Verpflichteten grundsätzlich zwar nicht verlangt werden; die Weigerung des Berechtigten zur lastenfreien Abschreibung von Grundstücken kann aber unter besonderen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §509
Rechtssatz: Der Pfandgläubiger des Fruchtgenußrechtes kann mangels besonderen Verpflichtungsgrundes nicht zu Rechtshandlungen verbunden sein, auf die der Eigentümer auch dem Fruchtgenußberechtigten gegenüber keinen Anspruch hat ( hier: Zustimmung zur lastenfreien Abschreibung eines Grundstückes ). Entscheidungstexte 5 Ob 734/81 Entscheidungstext OGH 08.03.198... mehr lesen...
Im Oktober 1974 eröffnete R H bei der Beklagten ein Girokonto. Es wurde ihm ein Kontokorrentkredit in der Höhe von 100 000 S eingeräumt. Anläßlich der Krediteinräumung unterfertigte R H am 4. Oktober 1974 eine Unterschriftskarte, die u. a. folgenden Text enthält: "Hiedurch ersuche ich Sie um Eröffnung eines Kontos in laufender Rechnung. Für den Geschäftsverkehr mit Ihnen gelten ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, von denen ich ein Exemplar erhalten habe." Die beiden ersten Absätz... mehr lesen...
Aus dem Verlassenschaftsverfahren nach seiner am 3, Juli 1974 verstorbenen Mutter Karoline P stand Kurt P gegen die Beklagte, seine Schwester, eine Forderung von 400 000 S zu. Mit 1. August 1974 pachteten Kurt P und seine Ehegattin Gerda P von der Beklagten deren gastgewerbliches Unternehmen in K auf unbestimmte Zeit gegen Bezahlung eines jährlichen Pachtzinses von 175 000 S zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe. Vereinbart war, daß der Pachtzins vorerst mit jenen Forderungen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 CABGB §447ABGB §959
Rechtssatz: Bei einer Barkaution ist das "pignus irregulare" der Regelfall. Entscheidungstexte 3 Ob 2/74 Entscheidungstext OGH 19.03.1974 3 Ob 2/74 2 Ob 2344/96m Entscheidungstext OGH 31.10.1996 2 Ob 2344/96m Vgl auch; Veröff: SZ 69/246 9 Ob 160/02y E... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 CABGB §447ABGB §959
Rechtssatz: Beim unregelmäßigen Pfandrecht steht dem Pfandbesteller dadurch, daß der Pfandgläubiger durch die Möglichkeit der jederzeitigen Vermengung mit eigenem Geld Eigentümer des Geldes wird, nur ein schuldrechtlicher Rückforderungsanspruch, aber kein dingliches Recht zu. Entscheidungstexte 3 Ob 2/74 Entscheidungstext OGH 19.03.1974 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §1368
Rechtssatz: Nach § 1368 ABGB kann ein Dritter auch ohne Zustimmung des persönlichen Schuldners eine Schuld durch Pfandbestellung befestigen. Ein solcher Pfandvertrag kann formlos, auch stillschweigend, abgeschlossen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 250/71 Entscheidungstext OGH 13.10.1971 5 Ob 250/71 EVBl 1972/86 S 155 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §461ABGB §1368
Rechtssatz: Die in § 461 ABGB aufgestellten allgemeinen Grundsätze des gerichtlichen Verkaufes bei der Ausübung des Pfandrechtes haben durch besondere Vorschriften Ausnahmen erfahren. Bestimmte Creditinsitute können ihre Pfänder kraft der in ihren Satzungen enthaltenen Privilegien ohne gerichtliche Mitwirkung veräußern. Die verschiedene Art der Verwertung der Pfandsache und die insb bei Einlagebüchern zulässig... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §1368
Rechtssatz: Die Pfandbestellung für eine fremde Schuld ist ein Akt der Interzession, die im bürgerlichen Recht keine allgemeine Regelung erfahren hat ( so auch schon 6 Ob 209/58 ). Entscheidungstexte 5 Ob 250/71 Entscheidungstext OGH 13.10.1971 5 Ob 250/71 EvBl 1972/86 S 155 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §1336 B
Rechtssatz: Eine vom Pächter vereinbarungsgemäß zu leistende Kaution ist weder ein Reugeld noch ein Pönale nach § 1336 ABGB, sondern ein Deckungsfonds zum Ausgleich für allfällige auf Seite des Verpächters eintretende Vermögensnachteile. Entscheidungstexte 7 Ob 227/70 Entscheidungstext OGH 09.12.1970 7 Ob 227/70 Veröff: MietSlg 22119 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §959ABGB §1111 AABGB §1369
Rechtssatz: Zum Wesen der "Pachtkaution". Entscheidungstexte 1 Ob 135/70 Entscheidungstext OGH 03.09.1970 1 Ob 135/70 MietSlg 22118 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0011303 Dokumentnummer JJR_19700903_OGH0002_0010OB00135_7000000_0... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §881ABGB §1368
Rechtssatz: Wenn A und B verspricht, dessen Schuld an C durch ein Pfand sicherzustellen, so ist dieser Vertrag möglicherweise nach § 881 ABGB zu beurteilen. Wenn aber A dem C tatsächlich ein Pfand bestellt, so hängt die Gültigkeit dieses Pfandvertrages bloß von dem Bestand einer Forderung des C gegen B, nicht aber von der causa ab, die dem Vertrag des A und B zu Grunde lag. RG 29.09.1943, VII 114/43 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §461
Rechtssatz: Der Pfandeigentümer kann sich aller Einwendungen gegen den Bestand des Pfandrechts und der Pfandforderung bedienen, die dem Personalschuldner zustehen. Entscheidungstexte 1 Ob 357/57 Entscheidungstext OGH 02.10.1957 1 Ob 357/57 1 Ob 587/86 Entscheidungstext OGH 03.09.1986 1 Ob 587/86 ... mehr lesen...