Norm
ABGB §447Rechtssatz
Eine vom Pächter vereinbarungsgemäß zu leistende Kaution ist weder ein Reugeld noch ein Pönale nach § 1336 ABGB, sondern ein Deckungsfonds zum Ausgleich für allfällige auf Seite des Verpächters eintretende Vermögensnachteile.Eine vom Pächter vereinbarungsgemäß zu leistende Kaution ist weder ein Reugeld noch ein Pönale nach Paragraph 1336, ABGB, sondern ein Deckungsfonds zum Ausgleich für allfällige auf Seite des Verpächters eintretende Vermögensnachteile.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0011279Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.05.2015