Norm
ABGB §447Rechtssatz
Bei Verpfändung einer Sache für Forderungen aus Kreditverträgen, die mit den "Rechtsnachfolgern" - ohne erläuternden Zusatz - der Vertragspartner künftig zustandekommen sollen ist der nötige Bestimmtheitsgrad hinsichtlich der künftigen Forderungen und eine hinreichende Individualisierung nicht mehr gegeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0011286Dokumentnummer
JJR_19851030_OGH0002_0030OB00092_8500000_003