Norm: ABGB §447ABGB §1368KFG 1955 allg
Rechtssatz: Der ÖAMTC kann die Kaution, zu deren Leistung sich ein Kraftfahrer beim Ansuchen um Ausstellung einer Triptyk verpflichtet, nur so lange verlangen, als überhaupt noch die Möglichkeit besteht, daß der ÖAMTC (kraft zwischen - staatlicher Vereinbarungen) bei Zuwiderhandlungen gegen die Zoll bzw Steuergesetze zur Haftung herangezogen wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §1111 AABGB §1369
Rechtssatz: Eine Pachtkaution wird vor allem zur Sicherstellung der Ersatzforderung des Verpächters wegen Beschädigung oder mißbräuchlicher Abnützung des Bestandobjektes durch den Bestandnehmer gegeben. Eine Koppelung des Anspruches des Bestandnehmers auf Rückstellung der Kaution mit dem Räumungsanspruch des Bestandgebers nach beendetem Bestandverhältnis ist dem Gesetze fremd und würde dem Wesen der Kaution... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §1369ABGB §1438 AcABGB §1440 Ca
Rechtssatz: Das pignus irregulare (Barkaution) gibt dem Kautionsnehmer das Recht, künftig entstehende Ersatzforderungen mit dem Rückforderungsanspruch des Kautionsgebers zu kompensieren. Das Kompensationsrecht besteht grundsätzlich so lange, bis das Verhältnis zwischen den Vertragspartnern, aus dem der zu sichernde Anspruch entstehen kann, abgewickelt ist. Entscheidungstext... mehr lesen...
Der Beklagte hat der Klägerin, einem Bankinstitut, für einen gewährten Bankkredit eine Anzahl von Maschinen verpfändet dadurch, daß auf den Maschinen eine Tafel angebracht wurde, woraus das Pfandrecht der Bank ersichtlich war. Dieser Kredit haftete am 25. März 1953 mit 19.948.80 S unberichtigt aus. Am 9. Feber 1953 hat die Klägerin zwei Akzepte des Beklagten über 18.000 S und 18.130.38 S, fällig am 26. April und 9. Mai 1953 eskomptiert. Nach Fälligkeit der Wechsel wurde das Kreditkont... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §449
Rechtssatz: Die Verpfändung einer Sache für künftige Forderungen genügt nur dann, wenn wenigstens die Personen bezeichnet sind, zwischen denen die Forderung entstehen soll, und der Rechtsgrund, auf dem die zu sichernde künftige Forderung beruht. Entscheidungstexte 3 Ob 210/54 Entscheidungstext OGH 26.05.1954 3 Ob 210/54 Veröff: SZ 27/155 = JBl 1955,67 = BA... mehr lesen...
Norm: ABGB §447ABGB §451
Rechtssatz: Die Vereinbarung, wonach sich der Schuldner verpflichtet, zur Sicherstellung der Forderung des Gläubigers stets mindestens zwei Stück Großvieh in seinem Stall zu halten, welche er in dieser Anzahl dem Gläubiger verpfändet, begründet kein Recht des Gläubigers auf Übergabe zweier bestimmter Stücke Großvieh als Faustpfand. Entscheidungstexte 1 Ob 232/53 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 CABGB §447ABGB §959
Rechtssatz: Pignus irregulare. Entscheidungstexte 2 Ob 763/52 Entscheidungstext OGH 22.10.1952 2 Ob 763/52 EvBl 1953/63 S 96 3 Ob 2/74 Entscheidungstext OGH 19.03.1974 3 Ob 2/74 2 Ob 2344/96m Entscheidungstext OGH 31.10.1996 2 Ob 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §447WSchG §1 ff
Rechtssatz: Der als Sicherheit für Frachtenstundungen bei der ÖBB erlegte Betrag ist ein pignus irregulare. Die Wirkungen des WSchG treffen den Kautionsempfänger. Entscheidungstexte 2 Ob 467/49 Entscheidungstext OGH 10.05.1950 2 Ob 467/49 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0038... mehr lesen...
Norm: ABGB §447WSchG §1 ff
Rechtssatz: Schicksal einer Pachtkaution (Barkaution) zufolge des WSchG (pignus irregulare). Entscheidungstexte 1 Ob 20/50 Entscheidungstext OGH 08.02.1950 1 Ob 20/50 2 Ob 600/49 Entscheidungstext OGH 31.03.1950 2 Ob 600/49 Vgl European Case Law Id... mehr lesen...
Der Kläger hat im November 1947 vom Beklagten eine Filmkamera zum kommissionsweisen Verkauf übernommen und diesem hiefür eine Barkaution von 2700 S übergeben. Falls der Verkauf der Kamera nicht oder nur mit Verlust möglich sein sollte, sollte der Kläger Zug um Zug gegen Rückerstattung der Kaution die Kamera an den Beklagten zurückstellen. Tatsächlich wäre der Verkauf nur mit Verlust möglich gewesen, weshalb der Kläger die Kamera wieder an den Beklagten zurückstellen wollte. Dieser wol... mehr lesen...
Norm: ABGB §447WSchG §1 ff
Rechtssatz: Hat bei einer Geldkaution der Kautionsnehmer vereinbarungsgemäß dieselben Banknoten oder Münzen zurückzustellen, so liegt ein gewöhnliches Pfandrecht vor. Hat er dagegen zwar nur eine gleiche Summe zurückzustellen, ist er verpflichtet, das, was er von dem ihm als Kaution übergebenen Betrag entnimmt, sofort zu ersetzen; in diesem Falle liegt ein Summenpfandrecht vor, bei dem der Kautionsgeber Eigentümer des... mehr lesen...