Norm
ABGB §447Rechtssatz
Der ÖAMTC kann die Kaution, zu deren Leistung sich ein Kraftfahrer beim Ansuchen um Ausstellung einer Triptyk verpflichtet, nur so lange verlangen, als überhaupt noch die Möglichkeit besteht, daß der ÖAMTC (kraft zwischen - staatlicher Vereinbarungen) bei Zuwiderhandlungen gegen die Zoll bzw Steuergesetze zur Haftung herangezogen wird.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0029049Dokumentnummer
JJR_19570109_OGH0002_0010OB00648_5600000_001