Norm: ABGB §372 IId3
Rechtssatz: Wird dem Zweitmieter von einer Behörde ( Staatseisenbahndirektion ) vor oder bei Abschluß des Vertrages mitgeteilt, daß das Bestandrecht des Vormieters erloschen sei, so schließt dieser Umstand dessen bösen Glauben aus. Entscheidungstexte 3 Ob 668/50 Entscheidungstext OGH 16.05.1951 3 Ob 668/50 Europe... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die auf den Rechtsgrund des Schadenersatzes gestützte Klage auf Zahlung des Betrages von 12.500 S s. A. ab. Im Jahre 1945 habe Günther S. auf einem dem Peter H. gehörigen Grundstück in D. mit Zustimmung des Gründeigentümers ein Behelfshaus für seinen Chauffeur Jaroslav S. erbaut und sich zur Entfernung des Behelfsheimes nach Kriegsende verpflichtet. Jaroslav. S. sei nicht Eigentümer des Superädifikates geworden, und darum hätten auch die Kläger von ihm Eigentum ni... mehr lesen...
Norm: ABGB §339ABGB §372 IbABGB §435
Rechtssatz: Dem Naturalbesitzer eines Superädifikates, der die Urkundenhinterlassung unterlassen hat, kommt gleichwohl Besitzesschutz und das Klagerecht nach § 372 ABGB zu. Entscheidungstexte 1 Ob 239/51 Entscheidungstext OGH 18.04.1951 1 Ob 239/51 SZ 24/104 6 Ob 312/70 Entscheidungstext OGH 24.0... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IIc1
Rechtssatz: Ein Mieter, der die Ausübung seiner Bestandrechte auf bestimmte Zeit einem Dritten eingeräumt hat, hat hiedurch nicht den Besitz des Bestandrechtes verloren. Entscheidungstexte 2 Ob 186/51 Entscheidungstext OGH 29.03.1951 2 Ob 186/51 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS001... mehr lesen...
Die Klägerin erhob Anspruch auf Ersatz der ihr durch die Unterbringung ihres Sohnes entstandenen Mehrauslagen mit der Begründung: , daß die Beklagten widerrechtlich die Räumung ihrer von ihnen benützten Wohnung auch nach Aufhebung der ihnen seinerzeit gewährten vorläufigen Einweisung durch Bescheid des Bundesministeriums für soziale Verwaltung verweigerten, es auf einen Räumungsprozeß ankommen ließen und auch nach Urteilsrechtskraft nicht die Wohnung räumten, sondern weitere Räumungsauf... mehr lesen...
Norm: ABGB §335 CABGB §372 IIfABGB §1295
Rechtssatz: Über die Ersatzansprüche des aus dem Rechtsbesitz verdrängten Bestandnehmers gegen den Dritten, der das Bestandobjekt unbefugt besetzt hielt ( vgl auch 1 Ob 184/50, 1 Ob 286/50, 3 Ob 416/50 ). Entscheidungstexte 2 Ob 860/50 Entscheidungstext OGH 11.01.1951 2 Ob 860/50 SZ 24/8 2 Ob... mehr lesen...
Die Kläger erwarben im Jahre 1922 von Heinrich G., dem damaligen Eigentümer der Liegenschaft Parzelle 401/27 des Grundbuches R., im Kaufwege ein Trennstück dieser Parzelle in der Länge von zirka 12.5 m. Ein schriftlicher Kaufvertrag wurde nicht errichtet und es unterblieb auch in der Folge die grundbücherliche Übertragung dieses Teilgrundstückes an die Käufer. Der Kaufpreis wurde durch Tischlerarbeiten seitens des Erstklägers an Zahlungs Statt entrichtet. Nach dem Ableben des Heinrich... mehr lesen...
Die vom Beklagten vor 1938 gemietete Wohnung war im Feber 1941, ohne daß sein Bestandverhältnis aufgelöst worden war, dem A. als Mieter überlassen worden. Seit dem Mai 1945 benützt wieder der Beklagte die Wohnung. Eine gegen ihn von A. eingebrachte Räumungsklage wurde abgewiesen. A. hatte in der Zeit zwischen 1. Mai 1945 und 31. Juli 1948 den Mietzins weiter gezahlt, während der Beklagte erst seit dem Mai 1949 Zinszahlungen leistet. Die Hauseigentümer begehrten die Verurteilung des Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IIeABGB §1107ABGB §1431ABGB §1435
Rechtssatz: Der in einem Rechtsstreit zweiter Mieter nach § 372 ABGB Unterlegene kann vom Bestandgeber Mietzinsbeträge für die Zeit, in welcher er den Bestandgegestand nicht benützt hat, die er aber in der Erwartung, wieder in den Besitz des Bestandrechtes zu gelangen, bezahlt hat, zurückverlagen. Entscheidungstexte 2 Ob 529/50 Entsch... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das auf Verurteilung der Beklagten zur Übertragung der Hauptmietrechte an der Wohnung Tür Nr. 5 in Wien I., E.-Straße 8, und Übergabe der Wohnung im geräumten Zustande an die klagende Partei gerichtete Klagebegehren wegen Unschlüssigkeit der Klage abgewiesen. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil mit der Begründung: , daß sich aus den widerspruchsvollen Behauptungen des Klägers, die sich wechselseitig aus den Angeln heben, ergebe, daß der Kläger sich selbst... mehr lesen...
Die Klägerin stellte das Begehren, festzustellen, daß der Beklagte nicht berechtigt sei, die Mietzinse von den im zweiten Stockwerke des Hauses, Innsbruck, X-Straße 73, wohnenden Mietparteien einzuheben, und den Beklagten schuldig zu erkennen, die Einhebung der Mietzinse von den im zweiten Stockwerke dieses Hauses wohnenden Mietparteien sofort zu unterlassen, mit der Begründung: , die Klägerin, die gemeinsam mit ihren Brüdern, dem Beklagten und Andrä Z., zu einem Drittel Miteigentümerin... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 Ic
Rechtssatz: Der aus einer nicht verbücherten Servitut Berechtigte kann unter Nachweis seines rechtsmäßigen, redlichen und echten Besitzes die publizianische Klage nach § 372 bis § 374 ABGB erheben. Entscheidungstexte 3 Ob 545/50 Entscheidungstext OGH 11.10.1950 3 Ob 545/50 SZ 23/287 6 Ob 192/60 Entscheidung... mehr lesen...
Der Kläger hat von der Beklagten die Herausgabe einiger Fahrnisse begehrt, die aus dem Nachlaß des Bruders des Klägers stammen. Der Kläger ist alleiniger gesetzlicher Erbe seines Bruders, eine Verlassenschaftsabhandlung hat infolge Geringfügigkeit des Nachlasses nicht stattgefunden. Erst im Revisionsverfahren wurde die Frage aufgeworfen, ob bei dieser Rechtslage der Kläger die Eigentumsklage hinsichtlich der Nachlaßsachen seiner Mutter anstellen könne. Der Oberste Gerichtshof hat ... mehr lesen...
Norm: ABGB §309ABGB §372 IaABGB 1460AußStrG §72
Rechtssatz: Findet wegen Geringfügigkeit des Nachlasses keine Verlassenschaftsabhandlung statt, so kommen die zur Erbschaft Berufenen in eine Art Besitzverhältnis zu den zur Erbmasse gehörigen Sachen, das zur Ersitzung des Eigentums führen kann. In diesem Falle liegen daher nicht die Voraussetzungen einer Eigentumsklage nach § 366 ABGB, wohl aber für eine Klage nach § 372 ABGB vor. ... mehr lesen...
Die Klägerin hatte beim Bezirksgericht Rosegg Klage auf Feststellung eingebracht, daß die Beklagten kein Fahrrecht über die Liegenschaft der Klägerin haben; ferner begehrte sie die Untersagung des weiteren Fahrens der Beklagten über diese Liegenschaft. Anderseits hatten die Beklagten bei demselben Bezirksgericht die Klage auf Anerkennung und Duldung ihres Fahrrechtes anhängig gemacht. Das Erstgericht hatte die Klage der Liegenschaftseigentümerin auf Servitutsfreiheit abgewiesen, der... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 ff IbABGB §523
Rechtssatz: Auch der nicht verbücherte Servitutsberechtigte hat die publizianische Klage nach §§ 372 ff ABGB, wenn er seinen rechtlichen, rechtmäßigen und echten Besitz nachzuweisen in der Lage ist. Entscheidungstexte 2 Ob 25/50 Entscheidungstext OGH 12.07.1950 2 Ob 25/50 SZ 23/225 5 Ob 32/73 ... mehr lesen...
Die Kläger sind Mieter der Wohnung in Wien, XII., T.gasse 6/14. Sie waren im Jahre 1945 von Wien abwesend. Anfangs Dezember 1945 wurde der Zweitbeklagten eine vorläufige Benützungsbewilligung rücksichtlich der klägerischen Wohnung erteilt; seither wohnten die Beklagten in der genannten Wohnung. Am 23. März 1948 wurde die vorläufige Benützungsbewilligung aufgehoben; nichtsdestoweniger haben die Beklagten trotz Aufforderung der Kläger die Wohnung nicht geräumt, sondern sich auf Räumung ... mehr lesen...
Der Kläger als Inhaber einer Wohnung in Wien, VI., W.gasse Nr. .. begehrt von der beklagten Partei die Einstellung des Betriebes der seit Sommer 1948 in dem an seine Wohnung angrenzenden Raume des Nachbarhauses befindlichen Maschinen (Webstühle), weiters die Zahlung eines vorläufig nicht näher präzisierten Schadenersatzbetrages von 2000 S. Zur Begründung: des Klagebegehrens wird vorgebracht, daß der Betrieb der früher in einem anderen Raum untergebrachten Maschinen mit starkem Lärm und... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 CABGB §372 IIa
Rechtssatz: Das Bestandrecht ist nicht als quasidingliches Recht anzusehen. Dem Mieter steht die Klage nach § 364 Abs 2 ABGB gegen den Störer nicht zu. Entscheidungstexte 1 Ob 26/46 Entscheidungstext OGH 08.04.1946 1 Ob 26/46 Vgl jedoch; SZ 21/1 1 Ob 184/50 Entscheidungstext OGH 07.06.1950... mehr lesen...
Norm: ABGB §307ABGB §308ABGB §372 IIaABGB §1295 IIa1
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Praxis der Gerichte den § 372 ABGB auf das Verhältnis zwischen mehreren konkurrierenden Bestandnehmern analog anwendet, ist kein Grund für die Annahme, daß das Bestandrecht ein quasidingliches Recht sei und daß die Bestimmungen der §§ 335 ff ABGB bei Verletzung eines Bestandrechtes anwendbar seien. Bei Verletzung des Rechtes des Bestandnehmers kann dieser nur ... mehr lesen...
Das Berufungsgericht war in der Begründung: seines Urteiles von den Tatsachenfeststellungen des Erstgerichtes abgegangen, ohne sämtliche hiefür in Betracht kommenden Zeugenbeweise zu wiederholen. Der Oberste Gerichtshof hob diese Entscheidung auf und wies die Sache an das Berufungsgericht zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der
Begründung: Das Berufungsgericht ist von der Beweiswürdigung des Erstgerichtes auf Grund eines mangelhaften Verfahrens abgegangen. Es h... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IId3
Rechtssatz: Zur Ausschließung des guten Glaubens eines späteren Mieters genügt, daß er wußte, daß an der Wohnung Mietrechte eines anderen bestehen; daß ihm auch bekannt war, wer dieser Dritte ist, ist nicht erforderlich. Entscheidungstexte 1 Ob 1/50 Entscheidungstext OGH 04.01.1950 1 Ob 1/50 JBl 1950,186 2 Ob ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat sämtliche vier Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig erkannt, die Wohnung Graz, H.straße geräumt zu übergeben. Das Berufungsgericht hat der Berufung des Erst- und der Zweitbeklagten nicht Folge gegeben, wohl aber der Berufung des Dritt- und des Viertbeklagten und die gegen sie gerichtete Räumungsklage abgewiesen. Die Abweisung der Klage gegen den Dritt- und Viertbeklagten wird damit begrundet, daß diese keine Mietrechte an der Wohnung behaupten, sondern nur gel... mehr lesen...
Der Kläger ist Unterbestandnehmer einer Kleingartenparzelle in einer Kleingartenanlage, an welcher einem Kleingartenverein die Hauptbestandrechte gegenüber dem Eigentümer zustehen. Der Kläger richtete nun gegen eine dritte Person, die weder zu ihm noch zu dem Kleingartenverein in Rechtsbeziehungen stand, eine Klage auf Rückstellung des ihm entzogenen Gartengrundstückes. Das Erstgericht hat das Klagebegehren abgewiesen. Das Berufungsgericht hat in Abänderung dieses Urteiles dem Kla... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IIc2ABGB §375ZPO §22
Rechtssatz: Auch derjenige, der die Mitbenützung einer Wohnung von dem angeblichen Recht eines Dritten ableitet, ohne ein eigenes Recht zu behaupten, ist gegenüber der Räumungsklage des Mieters passiv legitimiert. Er kann die Klage unter Berufung auf die Rechte des Dritten abwehren und gemäß §§ 22 ff ZPO vorgehen. Entscheidungstexte 1 Ob 607/49 En... mehr lesen...
Der Klägerin wurde von der seinerzeitigen, seither verstorbenen Eigentümerin des Hauses Salzburg, A.straße 53 a, an der Wohnung im dritten Stock ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht eingeräumt. 1945 wurde die Klägerin verhaftet; während ihrer Haft wurde die Wohnung dem Beklagten auf sein Ansuchen auf Grund des § 5 der Anordnung zur Wohnraumlenkung vom 30. April 1943 am 26. Oktober 1945 zugewiesen und die Hausverwaltung aufgefordert, mit dem Beklagten einen Mietvertrag üb... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IIaABGB §521
Rechtssatz: Petitorischer Rechtsschutz bei nicht intabuliertem Wohnungsrecht. Entscheidungstexte 1 Ob 571/49 Entscheidungstext OGH 30.11.1949 1 Ob 571/49 SZ 22/189 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0012066 Dokumentnummer JJR_19491130_OGH0002_0010... mehr lesen...
Das Prozeßgericht wies das von einem Mitglied des Kleingartenvereins "L." erhobene Klagebegehren auf Räumung der Parzelle Nr.... wegen mangelnder Aktivlegitimation ab. Das Berufungsgericht hob das erstrichterliche Urteil auf und wies die Sache unter Rechtskraftvorbehalt an die erste Instanz zurück. Der Oberste Gerichtshof gab dem Rekurs des Beklagten Folge, hob den Beschluß des Berufungsgerichtes auf und trug diesem eine neuerliche Entscheidung auf. Rechtliche Beur... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IIb
Rechtssatz: Petitorisch - publizianischer Rechtschutz nur für den haupt-, nicht aber für den Unterbestandnehmer. Ein Verband ( Verein ) der Kleingärtner hat die Befugnisse des Hauptbestandnehmers, während dem Kleingärtner nur die des Unterpächters zukommen; dem Kleingärtner selbst steht der petitorisch - publizianische Rechtsschutz gegen Eingriffe Dritter nicht zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Prozeßgericht gab dem auf Räumung und Übergabe der Wohnung Nr. 6 im Hause Wien, III., H.straße gerichteten Klagebegehren Folge. Es stellte fest, daß dem Kläger auf Grund einer Einweisung der Ärztekammer und sodann auf Grund einer vorläufigen Benützungsbewilligung der Magistratsabteilung III/2 die Bewilligung zur Benützung der ganzen von der Beklagten als Hauptmieterin gemieteten Wohnung erteilt wurde, daß der Kläger nur zwei Räume und das Vorzimmer der insgesamt aus drei Zimmern u... mehr lesen...