Norm
ABGB §372 IId3Rechtssatz
Zur Ausschließung des guten Glaubens eines späteren Mieters genügt, daß er wußte, daß an der Wohnung Mietrechte eines anderen bestehen; daß ihm auch bekannt war, wer dieser Dritte ist, ist nicht erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0011034Dokumentnummer
JJR_19500104_OGH0002_0010OB00001_5000000_001