Begründung: Die Beklagte Partei ist im Besitz des 90,2 cm x 101 cm großen Ölbildes "Der Sensendengler" von Albin Egger-Lienz, das im Werkverzeichnis Kirschl unter der Bezeichnung M 289 aufscheint (in der Folge "Ölbild" genannt). Von Albin Egger-Lienz stammen noch weitere Bilder mit diesem Sujet, jedenfalls noch ein Kaseinbild "Der Sensendengler" mit den Ausmaßen 145 cm x 160 cm (Kasein ist ein mit Ölfarbe vergleichbares Material; die anderen Albin Egger-Lienz zugeschriebenen Bilde... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Ebreichsdorf vom 13. 5. 1999, C 1213/97m-17, wurde der nunmehrige Beklagte schuldig erkannt, den am Verkaufskiosk in der ***** angebrachten Zigarettenautomaten zu entfernen. Die nunmehrige Klägerin hatte dieses Begehren darauf gestützt, dass der Beklagte den in ihrem Eigentum stehenden Kiosk ohne Rechtstitel benütze; der Beklagte war dem Räumungsanspruch im Wesentlichen mit dem Einwand entgegengetreten, mit dem früheren Eigentümer des Kios... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei bringt vor, sie habe am 9. 3. 2001 von der Voreigentümerin einen im "Almtal Center - P*****" geführten "Videoverleih übernommen (gekauft)"; in diesem Zusammenhang habe sie auch den Untermietvertrag zwischen der A***** GmbH (als Leasingnehmerin des gesamten Almtal Centers) als Untervermieterin und der genannten Voreigentümerin als Untermieterin vom 25. 11. 1999 übernommen, der als Mietobjekt (für die Aufstellung eines Videoautomaten) eine in einem Pl... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.) und 2.): Der betreibenden Partei wurde gegen die vormals verpflichtete GmbH mit Beschluss des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien vom 7. Jänner 1999 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 360.000 S sA u.a. die Exekution durch Zwangsverwaltung der Liegenschaft EZ 1671 KG ... bewilligt. Die mit Beschluss des Erstgerichts vom 19. Jänner 1999 zu TZ 92/99 bewilligte Anmerkung der Zwangsverwaltung ob der genannten Liegenschaft wurde zu TZ 807/99 am 2. März 1... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei betreibt auf einer im Eigentum ihrer Gesellschafterin/Geschäftsführerin stehenden Liegenschaft im Gemeindegebiet der beklagten Partei ein Druck- und Verlagsunternehmen. Die Liegenschaft und das Betriebsgebäude wurden angemietet. Die beklagte Partei ist Betreiberin des Ortskanalsystems; der in unmittelbarer Nachbarschaft zu der von der klagenden Partei angemieteten Liegenschaft befindliche Kanalstrang S 80 wurde in der Zeit vom 14. 7. bis 4. 8. 1993 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erst- bis fünftbeklagten Parteien sind Miteigentümer eines Hauses in 1060 Wien, in dem sie im Frühjahr 1992 den drei Klägern das Objekt top Nr. 10 vermieteten. Die Kläger waren in Form einer GesbR im Bereich der selbständigen Datenverarbeitung tätig. Die von ihnen gegründete A*****gesmbH (im Folgenden A-GesmbH), an der sie mit jeweils S 200.000 beteiligt sind, befand sich gerade im Gründungsstadium. Das Objekt top 10 war nicht ausgemalt, hatte keine Büroin... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Hauptmieterin von Geschäftsräumlichkeiten im Ausmaß von ca 191 m**2, die teilweise auf der Liegenschaft R*****straße 1 und teilweise auf der Liegenschaft S*****gasse 4 gelegen sind. Die Antragsgegnerin ist Eigentümerin des Hauses R*****straße 1. Sie war auch ursprünglich Eigentümerin des Hauses S*****gasse 4, verkaufte dieses jedoch im Jahr 1978 an Dr. Reinhard H*****, der nunmehr Wohnungseigentümer hinsichtlich jener Geschäftsräumlichkeiten i... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 Icnö JagdG 1974 §2 Abs1nö JagdG 1974 §64 Abs1nö JagdG 1974 §65 Abs1
Rechtssatz: Es ist für die Berechtigung zur Abwehr störender Einflüsse auf das Jagdrevier durch den Jagdpächter nicht von Belang, ob das Wild durch eine bestimmte Radtour konkret beunruhigt wurde, maßgebend ist nur, ob dem Radfahren im Jagdrevier an sich die Eignung innewohnt, das Wild stören und somit auch den Jagdbetrieb nach seinem zuvor erläuterten umfassend... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 Icnö JagdG 1974 §2 Abs1nö JagdG 1974 §64 Abs1nö JagdG 1974 §65 Abs1
Rechtssatz: Ein Jagdpächter kann einen Radfahrer, der ein Fahrverbot im Jagdrevier missachtet, in Ausübung des Jagdschutzes auf Unterlassung klagen. Entscheidungstexte 1 Ob 159/00i Entscheidungstext OGH 21.06.2000 1 Ob 159/00i European Case Law Ident... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Jagdpächter eines Eigenjagdgebiets mit einer Grundfläche von 1002,5335 ha in Niederösterreich. Grundeigentümer ist ein Zisterzienserstift. Das Jagdgebiet ist durch teils asphaltierte und teils geschotterte Forststraßen erschlossen. Eine dieser Straßen befuhr der Beklagte am 28. 8. 1998 mit einem Mountainbike. Sie war auf einer Seehöhe von 700 m mit einer Schranke versperrt. Auf der Schranke befand sich überdies ein Fahrverbotszeichen mit dem Hin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob eine Rechtsbelehrung durch den Zeugen DDr. G*****, dass die Aufkündigung rechtlich haltbar bzw durchsetzbar sei, Prozessgegenstand war, ist nicht entscheidend. Dazu bedurfte es keiner weiteren Behauptungen oder weiteren Beweisanbots, sodass eine Verletzung der materiellen Prozessleitungspflicht im Sinne eines Verfahrens- oder Feststellungsmangels (JBl 1990, 802; 8 Ob 1637/92) nicht streitentscheidend ist. Nach der ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach herrschender Rechtsprechung ist § 60 Abs 2 JN unanwendbar, wenn es nur um einen Teil der Liegenschaft geht, für den ein gesonderter Einheitswert nicht festgelegt wurde. In einem derartigen Fall kann als Streitwert nicht der aliquote Anteil des Einheitswerts angenommen werden; vielmehr hat eine Bewertung durch das Rechtsmittelgericht nach dem gemeinen Wert dieses Grundstückes zu erfolgen (Mayr in Rechberger, ZPO2 Rz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei schloß am 23. 6. 1993 mit Athanasius G***** und Petros T***** einen Bierlieferungsvertrag, in welchem sie sich unter anderem zur Überweisung von insgesamt S 750.000 zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer, zahlbar in drei Raten, am 10. 7. 1993, Ende Juli 1993 und 28. 8. 1993 verpflichtete. Die Vertragsteile vereinbarten, daß die Firma A***** (Bergamo) als Sicherstellung (der Leistung aus dem Bierlieferungsvertrag) ihr Eigentumsrecht am gelieferten ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagte) ist die Schwiegertochter der Klägerin und gefährdeten Partei (im folgenden nur Klägerin). Die Klägerin eröffnete am 21. 2. 1997 das Sparbuch mit der Nummer ***** bei der R***** in deren näher bezeichneter Filiale (im folgenden nur Bank) und zahlte am selben Tag 100.000 S auf das Sparbuch ein. Das Sparbuch lautet auf Überbringer und trägt das Losungswort "M*****". Am 9. 9. 1997 meldete die K... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Rechtsmittels wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die ordentliche Revision gegen sein Teilurt... mehr lesen...
Norm: ABGB §97ABGB §364 CABGB §372 Ic
Rechtssatz: Die für die Bejahung direkter Abwehransprüche des Bestandnehmers gegen Eingriffe Dritter in seine Bestandrechte angestellten Überlegungen des verstärkten Senates treffen auf die Rechtsstellung der Gattin des Mieters nicht zu. Entscheidungstexte 4 Ob 324/98w Entscheidungstext OGH 26.01.1999 4 Ob 324/98w Veröff: SZ 72/9 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den Feststellungen der Vorinstanzen benützt die Beklagte, deren Geschäftsführer und Gesellschafter Mag. Christian G***** ist, auch weiterhin das Bestandobjekt, nachdem der Geschäftsführer namens der Beklagten die Mietrechte daran zurückgelegt und für das Objekt einen Mietvertrag im eigenen Namen abgeschlossen hat. Wenn das Berufungsgericht daraus den Schluß gezogen hat, die Beklagte leite (nunmehr) ihr Benützungsrec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Gatte der Klägerin ist Mieter der im Haus H***** gelegenen Ehewohnung. Die Beklagte betreibt im Erdgeschoß dieses Hauses unterhalb der von der Klägerin und ihrem Ehegatten benützten Wohnung das Gasthaus "M*****". Die Klägerin wendet sich gegen den durch zum Lokal zufahrende, dort verweilende und abfahrende Motorräder erzeugten Lärm, soweit dieser in den Nachtstunden bestimmte Grenzwerte übersteigt und begehrt die Verpflichtung der Beklagten, dafür zu sor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat im Erdgeschoß des Hauses Innsbruck, K*****-Straße 84 eine Wohnung gemietet, die er gemeinsam mit seiner Frau und seinen beiden Töchtern bewohnt. Der Beklagte ist Mieter der darüberliegenden Wohnung, die er gemeinsam mit seiner Frau und seiner Tochter bewohnt. Das Haus liegt im Westen von Innsbruck in einer Wohngegend mit Einfamilienhäusern und Wohnblocks; es ist an den Hang gebaut und hat insgesamt vier Geschoße. Das Haus ist Teil eines Wohnbloc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der EZ 127, GB B*****, mit den Grundstücksnummern 105/44 Baufläche (Gebäude), GstNr 144 und GstNr 105/45, Grundstücksadresse G*****gasse 6. Der Kläger ist Mieter der Geschäftsräume des Hauses Wien 14, G*****gasse 6, Parterre, Tür 1. Gemäß § 11 des Mietvertrages ist er berechtigt, durch die Garage in den Hof zu fahren, Ladetätigkeiten im Hof durchzuführen und ständig ein Kraftfahrzeug im Hof zu parken. Er betreibt in diesem Miet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Leasinggesellschaft ist Eigentümerin einer bestimmten Liegenschaft bestehend aus drei Grundstücken in Igls. Diese Liegenschaft ist unter anderem mit der Dienstbarkeit „des Geh- und Fahrwegs von der Dorfstraße über den Hofraum auf GSt. 34 zur Waschküche und (zum) Holzgelege“ zugunsten einer Liegenschaft im Miteigentum der Zweitbeklagten belastet. Die Leasinggesellschaft erwarb das dienende Gut aufgrund des Kaufvertrags vom 16./26.September 1991. Der Verkäu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger gründet sein Unterlassungs- und Schadenersatzbegehren gegen den Beklagten auf einen Eingriff in sein Eigentumsrecht, das er auf den in der Grundbuchsmappe dargestellten Grenzverlauf stützt. Der Beklagte hat diesen Grenzverlauf, der in der Natur erheblich hievon abweiche, ausdrücklich bestritten. Das Erstgericht konnte trotz eines umfangreichen Beweisverfahrens den tatsächlichen Grenzverlauf in der Natur ebensowenig feststellen wie eine Ersitzung (Nutzung d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit auch im Revisionsstadium das Leistungs- begehren aufrechterhalten wird, übersehen die Kläger offenbar, daß ihre in der Berufung erhobene Tatsachenrüge zur Gänze erfolglos blieb, sodaß nach den den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen die Beklagten keine Grenzsteine versetzt oder entfernt haben. Wie der Oberste Gerichtshof zu 1 Ob 512/96 dargelegt hat, ist im "uneigentlichen" (streitigen) Grenzstreit ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist bücherliche Alleineigentümerin der aus dem Grundstück Nr. 3506/5 bestehenden Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Nach dem Stand des Grundbuches hat dieses Waldgrundstück ein Flächenausmaß von 1.900 m2. Die Beklagten sind die bücherlichen Eigentümer der südlich angrenzenden Liegenschaft EZ *****, welche aus dem Grundstück Nr. 3506/4 besteht. Die Liegenschaft der Beklagten, an welcher Wohnungseigentum begründet wurde, hat nach dem Stand des... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IcABGB §372 IIaABGB §1041 A3ABGB §1295 IIa1
Rechtssatz: Lehre und Rechtsprechung gewähren die actio Publiciana in erweiterter Anwendung der Bestimmung des § 372 ABGB auch dem Rechtsbesitzer wie etwa dem Mieter. Durch die Einräumung der actio Publiciana erhalten die bloß auf Grund eines Schuldrechts zum Gebrauch Berechtigten über den possessorischen Schutz hinaus auch petitorischen Schutz. Ihre Stellung wird dadurch der eines din... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IIaABGB §1090 IIIb
Rechtssatz: Steht das Mietrecht mehreren gemeinsam zu, so kann jeder allein die actio Publiciana gegen Dritte, die seinen Rechtsbesitz stören, erheben (vergleiche MietSlg 1099 = II/69). Entscheidungstexte 1 Ob 2287/96x Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 2287/96x 5 Ob 102/01p Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 ÜbsABGB §372 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 372 ABGB I Allgemeine Entscheidungen zu § 372 ABGB a) Abgrenzung von § 366 ABGB b) Der stärkere Titel c) Diverses II Die Anwendung des § 372 ABGB bei Bestandverhältnissen: a) Rechtsnatur des Bestandrechtes Petitorischer Rechtsschutz des Hauptbestandnehmers b) Der Unterbestandnehmer und sein Rechtsschutz c) Räumungsklage des verdrängten Mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §372ABGB §431GBG §62
Rechtssatz: Der Naturalbesitzer des in Wahrheit gar nicht veräußerten, dem Gutsbestand einer anderen Liegenschaft nur irrtümlich zugeschriebenen Grundstücks kann vom Buchbesitzer die Herausgabe verlangen, weil dieser - mangels gültigen Rechtstitels für den Erwerb - gar nicht Eigentümer geworden ist. Ein solcher Mangel des Erwerbstitels hindert den Übergang des Eigentums und hat zur Folge, daß sich jedermann auf d... mehr lesen...