Norm: ABGB §372 Icnö JagdG 1974 §2 Abs1nö JagdG 1974 §64 Abs1nö JagdG 1974 §65 Abs1
Rechtssatz: Es ist für die Berechtigung zur Abwehr störender Einflüsse auf das Jagdrevier durch den Jagdpächter nicht von Belang, ob das Wild durch eine bestimmte Radtour konkret beunruhigt wurde, maßgebend ist nur, ob dem Radfahren im Jagdrevier an sich die Eignung innewohnt, das Wild stören und somit auch den Jagdbetrieb nach seinem zuvor erläuterten umfassend... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 Icnö JagdG 1974 §2 Abs1nö JagdG 1974 §64 Abs1nö JagdG 1974 §65 Abs1
Rechtssatz: Ein Jagdpächter kann einen Radfahrer, der ein Fahrverbot im Jagdrevier missachtet, in Ausübung des Jagdschutzes auf Unterlassung klagen. Entscheidungstexte 1 Ob 159/00i Entscheidungstext OGH 21.06.2000 1 Ob 159/00i European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: ABGB §97ABGB §364 CABGB §372 Ic
Rechtssatz: Die für die Bejahung direkter Abwehransprüche des Bestandnehmers gegen Eingriffe Dritter in seine Bestandrechte angestellten Überlegungen des verstärkten Senates treffen auf die Rechtsstellung der Gattin des Mieters nicht zu. Entscheidungstexte 4 Ob 324/98w Entscheidungstext OGH 26.01.1999 4 Ob 324/98w Veröff: SZ 72/9 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IcABGB §372 IIaABGB §1041 A3ABGB §1295 IIa1
Rechtssatz: Lehre und Rechtsprechung gewähren die actio Publiciana in erweiterter Anwendung der Bestimmung des § 372 ABGB auch dem Rechtsbesitzer wie etwa dem Mieter. Durch die Einräumung der actio Publiciana erhalten die bloß auf Grund eines Schuldrechts zum Gebrauch Berechtigten über den possessorischen Schutz hinaus auch petitorischen Schutz. Ihre Stellung wird dadurch der eines din... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IIaABGB §1090 IIIb
Rechtssatz: Steht das Mietrecht mehreren gemeinsam zu, so kann jeder allein die actio Publiciana gegen Dritte, die seinen Rechtsbesitz stören, erheben (vergleiche MietSlg 1099 = II/69). Entscheidungstexte 1 Ob 2287/96x Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 2287/96x 5 Ob 102/01p Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 ÜbsABGB §372 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 372 ABGB I Allgemeine Entscheidungen zu § 372 ABGB a) Abgrenzung von § 366 ABGB b) Der stärkere Titel c) Diverses II Die Anwendung des § 372 ABGB bei Bestandverhältnissen: a) Rechtsnatur des Bestandrechtes Petitorischer Rechtsschutz des Hauptbestandnehmers b) Der Unterbestandnehmer und sein Rechtsschutz c) Räumungsklage des verdrängten Mi... mehr lesen...
Norm: ABGB §372ABGB §431GBG §62
Rechtssatz: Der Naturalbesitzer des in Wahrheit gar nicht veräußerten, dem Gutsbestand einer anderen Liegenschaft nur irrtümlich zugeschriebenen Grundstücks kann vom Buchbesitzer die Herausgabe verlangen, weil dieser - mangels gültigen Rechtstitels für den Erwerb - gar nicht Eigentümer geworden ist. Ein solcher Mangel des Erwerbstitels hindert den Übergang des Eigentums und hat zur Folge, daß sich jedermann auf d... mehr lesen...