RS OGH 1996/4/16 5Ob2090/96f, 1Ob252/11g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.04.1996
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Norm

ABGB §372
ABGB §431
GBG §62

Rechtssatz

Der Naturalbesitzer des in Wahrheit gar nicht veräußerten, dem Gutsbestand einer anderen Liegenschaft nur irrtümlich zugeschriebenen Grundstücks kann vom Buchbesitzer die Herausgabe verlangen, weil dieser - mangels gültigen Rechtstitels für den Erwerb - gar nicht Eigentümer geworden ist. Ein solcher Mangel des Erwerbstitels hindert den Übergang des Eigentums und hat zur Folge, daß sich jedermann auf die Ungültigkeit der Eigentumseinverleibung berufen kann, solange die Eintragung nicht durch Verschweigung der Löschungsklage unanfechtbar geworden ist.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 2090/96f
    Entscheidungstext OGH 16.04.1996 5 Ob 2090/96f
  • 1 Ob 252/11g
    Entscheidungstext OGH 31.01.2012 1 Ob 252/11g
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0097150

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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