Entscheidungsgründe: Die Entscheidung des Berufungsgerichts, dass das Erstgericht berechtigt dem Klagebegehren auf Unterlassung von Veranstaltungen oder den Betrieb von Paintball-Zusammenkünften, Paintball-Spielen oder ähnlichen Veranstaltungen auf einem bestimmten Grundstück im Rahmen des Jagdgebiets der Kläger stattgegeben hat, ist zutreffend. Der Oberste Gerichtshof kann daher nach § 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO insoweit auf die Richtigkeit dieser Entscheidung verweisen. Ergänzend ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer eines auf dem Grundstück Nr *****, befindlichen Holzstadels. Dabei handelt es sich um ein im Jahr 1953 auf dem im Eigentum der Gemeinde L***** stehenden Grundstück ersichtlich gemachtes Superädifikat, an dem der Kläger im Erbweg Eigentum erlangte. Er zahlt der Gemeinde für die Nutzung des Grundstücks seit dem Jahr 1988 jährlich einen geringfügigen Betrag als Anerkennungszins (2009: 7,28 EUR jährlich), weil die Gemeinde verhindern will, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist im Jahr 2004 in die Eigentumswohnung seiner Lebensgefährtin in Linz gezogen. In räumlicher Nachbarschaft zu dieser Wohnung verläuft die Trasse der Mühlkreisbahn, auf der die Beklagte mit Personenzügen regelmäßig den Zugverkehr betreibt. Die Schieneninfrastruktur sowie die Triebfahrzeuge werden von Schwestergesellschaften der Beklagten zur Verfügung gestellt. Im Nahbereich der Wohnung befand sich eine Eisenbahnkreuzung, die kraft bescheidmäßiger An... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die Eltern des Beklagten waren von 1972 bis 2000 verheiratet und arbeiteten gemeinsam im bäuerlichen Betrieb, ohne danach zu unterscheiden, in wessen Eigentum die verschiedenen Liegenschaften und Liegenschaftsanteile grundbücherlich standen. Die meisten Liegenschaften erwarben sie gemeinsam; sie vereinten all ihre Mühe, ihr Kapital und ihr Einkommen für diese Landwirtschaft. Diese Gemeinschaft wurde jedoch 1998 gelöst. Im Jänner 2000 wurde auc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, ihr Sohn und ihr Enkel sprechen Serbokroatisch als Muttersprache; die Klägerin kann nur sehr schlecht Deutsch, die beiden Männer überhaupt nicht. Die genannten Personen nächtigten vom 26. auf den 27. März 2006 in einer Wohnung in W*****. Diese Wohnung wurde mit einem gebrauchten Ölofen geheizt, den der Sohn der Klägerin mit Hilfe eines Kollegen unfachgemäß installiert hatte. Über diesen Ofen war bereits 2002 wegen eines Defekts ein „gesetzliches Heizverbot”... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und die mit dem Erstbeklagten verheiratete Zweitbeklagte sind Schwestern. Ihre Mutter hat den Beklagten mit Übergabevertrag vom 18. 3. 1993 eine Liegenschaft je zur Hälfte übergeben; zugleich ließ sie sich ein grundbücherlich sichergestelltes Wohnungsrecht an der von ihr bewohnten Wohnung im Erdgeschoß des auf der übergebenen Liegenschaft errichteten Hauses einräumen. Die Mutter sitzt nach einem erlittenen Schlaganfall im Rollstuhl und ist pflegebedürftig;... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind zu jeweils 58/1286 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft mit darauf errichtetem Zinshaus in 1030 Wien. Zu Gunsten des Klägers (B-LNR 27) ist ob dieser Liegenschaft bei den Miteigentumsanteilen B-LNR 11, 25 und 27 im Rang TZ 12570/98 die Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts gemäß § 24a WEG 1975 an W 15 angemerkt. Die Wohnung Top 15 wurde dem Kläger zu einem nicht näher festgestellten Zeitpunkt nach Abschluss des Kaufvertrags vom 23.... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IcABGB §523 CaWEG 2002 §16 Abs2WEG 2002 §37 Abs5
Rechtssatz: Dem Wohnungseigentumsbewerber steht vor der Verbücherung seines Eigentums die Eigentumsfreiheitsklage zur Abwehr eigenmächtiger Änderungen eines anderen Wohnungseigentumsbewerbers oder Wohnungseigentümers (allenfalls: eines anderen Mitglieds der Verwaltungsgemeinschaft nach § 37 Abs 5 WEG) nicht zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 BABGB §372 IcKAG §23 Abs1KAKuG §23 Abs1WrKAG §36 Abs8
Rechtssatz: Das Interesse eines Patienten an unbedingt notwendiger erster ärztlicher Hilfe wiegt unabhängig von seinem früheren Verhalten jedenfalls schwerer als jenes der Krankenanstalt an der Durchsetzung des Hausrechts. Entscheidungstexte 4 Ob 140/07b Entscheidungstext OGH 02.10.2007 4 Ob 140/07b ... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 BABGB §362ABGB §364 Abs1 AABGB §364 Abs1 B4ABGB §372 IcUniversitätengesetz 2002 §59 Abs1 Z4
Rechtssatz: Stört ein Studierender durch die Belästigung von Mitarbeitern in erheblichem Ausmaß den Betrieb einer öffentlichen Krankenanstalt, die nach § 29 Abs 1 UG 2002 mit einer Medizinischen Universität zusammenwirkt, so kann ihm das Betreten der Krankenanstalt aufgrund des Hausrechts der Krankenanstalt unter Umständen zur Gänze unter... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IaABGB §372 IbABGB §1041 A1ABGB §1293 ffoö FischereiG §1 Abs3
Rechtssatz: Die publizianische Klage dient ganz allgemein dem relativen Schutz rechtmäßiger Erwerber von Sachen oder Rechten. Solche Personen müssen lediglich ihr im Verhältnis zu dem in Anspruch Genommenen besseres Recht beweisen. Nach einem Eingriff in ihr relatives Recht durch Dritte stehen ihnen jedenfalls insoweit Schadenersatz- und Verwendungsansprüche zu, als s... mehr lesen...
Norm: ABGB §372
Rechtssatz: Ein Jagdpächter bzw Jagdausübungsberechtigter kann sich demnach gegen Eingriffe bzw Störungen innerhalb der Grenzen seiner rechtlichen Befugnisse mit einer Unterlassungsklage zur Wehr setzen und kann bei gesetzlich verpönten Störungen in seinem Jagdrevier nicht auf die Erstattung von Verwaltungsanzeigen verwiesen bzw beschränkt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 251/0... mehr lesen...
Norm: ABGB §366 AABGB §369ABGB §372 IcZPO §266 BZPO §272 C
Rechtssatz: Eine Erleichterung der Beweispflicht für das Eigentum bzw den Besitz kann im Rahmen der Privatrechtsordnung nicht damit gerechtfertigt werden, dass der Kläger – bedingt durch eine Ausnahmesituation, wie sie für die Opfer des Nationalsozialismus bestand – mit besonderen Beweisschwierigkeiten konfrontiert ist. Die Privatrechtsordnung hat nämlich auch die Rechte desjenigen zu w... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IaABGB §372 Ic
Rechtssatz: Der eingeantwortete Erbe kann seinen ihren Herausgabeanspruch auch auf die Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum nach § 372 ABGB stützen. Entscheidungstexte 5 Ob 128/03i Entscheidungstext OGH 08.07.2003 5 Ob 128/03i Veröff: SZ2003/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...