Norm
ABGB §354 BRechtssatz
Das Interesse eines Patienten an unbedingt notwendiger erster ärztlicher Hilfe wiegt unabhängig von seinem früheren Verhalten jedenfalls schwerer als jenes der Krankenanstalt an der Durchsetzung des Hausrechts.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122596Im RIS seit
01.11.2007Zuletzt aktualisiert am
22.02.2013