Norm: ABGB §372 IbABGB §372 IcABGB §523 CaABGB §523 Cd
Rechtssatz: Der Eigentumsfreiheitsanspruch kann in Analogie zu § 372 ABGB auch auf das bessere Recht zum Besitz gestützt werden; Anspruchsvoraussetzung dafür ist neben dem gültigen Erwerbsgrund und der gemäß § 328 ABGB zu vermutenden Redlichkeit der den des Beklagten übertreffende Naturalbesitz. Entscheidungstexte 1 Ob 6/94 Entschei... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 Ia
Rechtssatz: Die publizianische Klage (Klage aus dem rechtlich vermuteten Eigentum) unterscheidet sich von der eigentümlichen Eigentumsklage nach § 366 ABGB nur dadurch, dass der Nachweis des Ersitzungsbesitzes genügt und der Nachweis des Eigentums nicht erforderlich ist. Sie hat die Bedeutung eines ergänzenden Rechtsbehelfs, der demjenigen eingeräumt ist, der zwar seinen Titel, nicht aber den Eigentumserwerb nachweisen kann, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 Ic
Rechtssatz: Neben dem Ersitzungsbesitz des Klägers bildet Klagegrund die vom Kläger zu beweisende Innehabung des Beklagten. Entscheidungstexte 1 Ob 516/93 Entscheidungstext OGH 23.02.1993 1 Ob 516/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0010988 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger brachte vor, er habe auf der vom Beklagten verwalteten Liegenschaft in *****, mit Zustimmung der Liegenschaftseigentümer einen PKW Marke VW 11 Baujahr 1959 mit Stoffdach gelb mit roten Streifen lackiert abgestellt. Der PKW habe keine Nummerntafeln aufgewiesen, da er nicht polizeilich angemeldet gewesen sei. Das Grundstück sei eingefriedet und für fremde Personen nicht betretbar. Der Beklagte sei über die Tatsache des Abstellens sowie das Vorliegen d... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 Ic
Rechtssatz: Ein bloß zur Wirtschaftsführung Berechtigter ( hier: eines Jagdreviers ) hat nicht eine körperliche Sache als Rechtsbesitzer tatsächlich inne, sodaß ihm die actio Publiciana nicht zusteht. Entscheidungstexte 8 Ob 667/90 Entscheidungstext OGH 29.05.1992 8 Ob 667/90 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrte zuletzt die Verurteilung des Beklagten zur Herausgabe von sechs Stück Umwälzpumpen, einer Brauchwasserwärmeumlaufpumpe, eines Ölzentralheizungskessels, eines Ausdehnungsgefäßes, von vier Heizkörpern und drei Dreiwegverteilventilen sowie zur Zahlung von S 410.680,92 s.A. an sie. Sie erkläre den Rücktritt von dem für den Beklagten abgeschlossenen Werkvertrag über die Erstellung einer Zentral- und Heizungsanlage sowie über Sanitärinstal... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat einen auf dem H*****platz in L***** errichteten Tabaktrafikkiosk in Bestand genommen. Die Beklagte errichtete auf (unter) diesem Platz eine Tiefgarage; die Bauarbeiten dauerten 14 Monate. Der Kläger begehrt die Verurteilung der beklagten Gesellschaft mbH zur Zahlung von S 60.000 mit der
Begründung: , er sei durch die Auswirkungen der Bauarbeiten in seiner Verkaufstätigkeit stark behindert worden, dies habe zu Umsatzeinbrüchen geführt. Innerhalb des Zeitrau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die *****stadt K***** als Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** der KG K***** räumte der A. *****Gesellschaft mit beschränkter Haftung am 27. Juli 1978 das Baurecht ein. Die klagende Garagierungsgesellschaft ist die Mieterin des auf der Liegenschaft von der Bauberechtigten errichteten Tiefgaragenobjektes mit 286 Kraftfahrzeugabstellplätzen, dessen Nutzung von der Bauberechtigten der Ä***** eingeräumt worden war. Die klagende Partei betreibt die Garage seit dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt in gemieteten Geschäftsräumlichkeiten in Linz und Steyr Videotheken, in denen Videokassetten vermietet und ausnahmsweise auch verkauft werden. Auf den Bildträgern sind Videofilme aufzeichnet. Weitere Videotheken in Linz, Kitzbühel, Kössen und St.Johann in Tirol betreibt der Kläger schon seit dem 1. Jänner 1988 nicht mehr. Mit seiner am 30.Oktober 1987 erhobenen Klage stellte der Kläger das Begehren, dem Beklagten das Betreten der Videotheke... mehr lesen...
Begründung: In seiner am 21. 4. 1989 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrt der Kläger, den Beklagten schuldig zu erkennen, ab sofort jede Nutzung des Eigenjagdgebietes "Groß-Theuretzbach", insbesondere zu jagdlichen Zwecken, zu unterlassen. Er behauptet, diese Eigenjagd vom Eigentümer KR K*** für die Zeit vom 1. 1. 1989 bis 31. 12. 1992 gepachtet zu haben. Die Pacht sei gemäß § 51 NÖ.Jagdgesetz von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Amstetten bescheidmäßig zur Kenntnis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Eigentümer benachbarter Grundstücke. Die Klägerin hat die Liegenschaft EZ 227 II KG Kitzbühel mit Kaufvertrag vom 23.3.1972 von Dkfm. Dr.Friederike B*** erworben. Das zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehörige Grundstück 3159/2 grenzt südwestlich und nordwestlich an das Grundstück der Beklagten 3159/3. Die Grenze zwischen beiden Grundstücken war strittig geworden. Die Klägerin vertrat im wesentlichen den Standpunkt, daß die an den südwes... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 CABGB §372 IIaABGB §374
Rechtssatz: Gegen jede rechtswidrige Beeinträchtigung des Bestandrechts einer unbeweglichen Sache durch Dritte steht dem Bestandnehmer eine Unterlassungsklage gegen den Störer zu. Diese Klage kann nicht zum Erfolg führen, wenn der gemeinsame Bestandgeber dem Dritten als Bestandnehmer ein Recht eingeräumt hat, dessen Ausübung zu der Störung führt, und der Dritte dieses Recht gutgläubig erworben hat. ... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.) Wesentlich für die Entscheidung der Rechtssache ist die Lösung der Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, ob dem Mieter ein Direktanspruch gegen einen Dritten zusteht, der in seine Mietrechte eingegriffen hat. Da eine Bejahung dieses Direktanspruches des Mieters ein Abgehen von der Judikatur des Obersten Gerichtshofes bedeuten würde, hat der für die Entscheidung zuständige Senat seine Verstärkung nach § 8 Abs. 1 Zi 1 OGHG beschlossen. Zu 2.) Der Kläger ist M... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 Ic
Rechtssatz: Der Kläger hat nicht nur einen gültigen und tauglichen Rechtsgrund, sondern auch seinen ihm entzogenen oder dorch beeinträchtigten Naturalbesitz und dessen Echtheit zu behaupten und zu beweisen. Entscheidungstexte 6 Ob 649/89 Entscheidungstext OGH 30.11.1989 6 Ob 649/89 1 Ob 516/93 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 Ic
Rechtssatz: Wurde bereits dem Vormann des außerbücherlichen Erwerbers die tatsächliche Sachherrschaft über ein ganzes, zum Gutsbestand der Liegenschaft gehöriges Grundstück, oder auch nur über einen bestimmten Teil eines solchen Grundstückes entzogen, so kann trotz erfolgter pyhischer Übergabe der übrigen Liegenschaft ein titulierter Besitzerwerb des Nachmannes am betreffenden Grundstück oder Grundstücksteil nicht stattfinden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist grundbücherliche Eigentümerin der zum öffentlichen Gut gehörigen Liegenschaft EZ 50.000 KG St.Martin am Techelsberg mit dem als Gemeindeweg ("Karlweg") gewidmeten Grundstück 1787. Im Süden grenzt an diesen Gemeindeweg das Grundstück 238 (landwirtschaftliche Nutzfläche), welches zum Gutsbestand der EZ 2 KG St.Martin am Techelsberg mit dem Haus Arndorf Nr. 2 gehört. Bücherliche Eigentümer dieser Liegenschaft sind Ernst und Martina H*** je zur Hä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In einem im Miteigentum mehrerer Personen stehenden städtischen Miethaus befinden sich ebenerdig links vom Hauseingang mehrere Geschäftsräume, und zwar ein unmittelbar an das Stiegenhaus anschließender, von diesem betretbarer Verkaufsraum (4 m x 6,5 m) mit unmittelbarem Zugang von der 4 m breiten Straßenfront, hinter diesem Verkaufsraum hofseitig ein ebenfalls unmittelbar vom Stiegenhaus, aber auch vom straßenseitigen Verkaufsraum aus betretbarer Magazinraum (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloß als Leasingnehmer mit der T*** Leasing und Großhandel Gesellschaft mbH als Leasinggeber einen Leasingvertrag über einen LKW der Marke Nissan. Dieser Vertrag enthält unter anderem folgende Bestimmungen: § 10 Z 9: Der Vermieter tritt dem Mieter alle ihm zustehenden Rechte aus Gewährleistungsansprüchen, Garantien, Wartungsverpflichtungen, Vertragsverletzungen, Verzug, Schädigung u. dgl. gegenüber dritten Personen zur fristgerechten Geltendmachun... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IcABGB §825 A
Rechtssatz: Die Regel der Eigentumsgemeinschaft geltend unmittelbar auch für Mitbesitzer, weil nach der Ausdrucksweise des ABGB auch der Besitz zu den dinglichen Rechten zählt. Entscheidungstexte 6 Ob 633/88 Entscheidungstext OGH 06.10.1988 6 Ob 633/88 MietSlg 40/26 1 Ob 259/03z Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IIa
Rechtssatz: Gegen den Vermieter steht dem Mieter eine aus § 372 ABGB angeleitete Räumungsklage nicht zu. Entscheidungstexte 7 Ob 623/88 Entscheidungstext OGH 28.07.1988 7 Ob 623/88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0011007 Dokumentnummer JJR_19880728_OGH000... mehr lesen...