RS OGH 2014/2/19 6Ob649/89, 1Ob516/93, 2Ob227/06f, 5Ob30/09m, 3Ob239/13p

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Veröffentlicht am 30.11.1989
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Rechtssatz

Der Kläger hat nicht nur einen gültigen und tauglichen Rechtsgrund, sondern auch seinen ihm entzogenen oder dorch beeinträchtigten Naturalbesitz und dessen Echtheit zu behaupten und zu beweisen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0010984

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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