RS OGH 2016/1/27 1Ob6/94, 7Ob108/15f

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Veröffentlicht am 11.03.1994
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Rechtssatz

Der Eigentumsfreiheitsanspruch kann in Analogie zu § 372 ABGB auch auf das bessere Recht zum Besitz gestützt werden; Anspruchsvoraussetzung dafür ist neben dem gültigen Erwerbsgrund und der gemäß § 328 ABGB zu vermutenden Redlichkeit der den des Beklagten übertreffende Naturalbesitz.Der Eigentumsfreiheitsanspruch kann in Analogie zu Paragraph 372, ABGB auch auf das bessere Recht zum Besitz gestützt werden; Anspruchsvoraussetzung dafür ist neben dem gültigen Erwerbsgrund und der gemäß Paragraph 328, ABGB zu vermutenden Redlichkeit der den des Beklagten übertreffende Naturalbesitz.

Entscheidungstexte

  • RS0109764">1 Ob 6/94
    Entscheidungstext OGH 11.03.1994 1 Ob 6/94
  • RS0109764">7 Ob 108/15f
    Entscheidungstext OGH 27.01.2016 7 Ob 108/15f
    Beisatz: Vorgemerkter Hälfteeigentümer, an den die Liegenschaft übergeben wurde, gegen jenen, der sich behauptetermaßen die Stellung als Hausverwalter anmaßt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0109764

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.04.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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