RS OGH 1989/11/30 6Ob649/89

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Veröffentlicht am 30.11.1989
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Norm

ABGB §372 Ic

Rechtssatz

Wurde bereits dem Vormann des außerbücherlichen Erwerbers die tatsächliche Sachherrschaft über ein ganzes, zum Gutsbestand der Liegenschaft gehöriges Grundstück, oder auch nur über einen bestimmten Teil eines solchen Grundstückes entzogen, so kann trotz erfolgter pyhischer Übergabe der übrigen Liegenschaft ein titulierter Besitzerwerb des Nachmannes am betreffenden Grundstück oder Grundstücksteil nicht stattfinden. Derjenige, der selbst nie Besitzer der strittigen Grundfläche gewesen ist, kann daher nicht mit Erfolg Klage nach § 372 ABGB erheben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0010999

Dokumentnummer

JJR_19891130_OGH0002_0060OB00649_8900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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