RS OGH 2010/10/22 4Ob324/98w, 9Ob69/10b

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Veröffentlicht am 26.01.1999
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Rechtssatz

Die für die Bejahung direkter Abwehransprüche des Bestandnehmers gegen Eingriffe Dritter in seine Bestandrechte angestellten Überlegungen des verstärkten Senates treffen auf die Rechtsstellung der Gattin des Mieters nicht zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111381

Im RIS seit

25.02.1999

Zuletzt aktualisiert am

13.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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