RS OGH 1953/12/23 1Ob607/49, 2Ob624/52, 3Ob796/53

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Veröffentlicht am 21.12.1949
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Rechtssatz

Auch derjenige, der die Mitbenützung einer Wohnung von dem angeblichen Recht eines Dritten ableitet, ohne ein eigenes Recht zu behaupten, ist gegenüber der Räumungsklage des Mieters passiv legitimiert. Er kann die Klage unter Berufung auf die Rechte des Dritten abwehren und gemäß §§ 22 ff ZPO vorgehen.Auch derjenige, der die Mitbenützung einer Wohnung von dem angeblichen Recht eines Dritten ableitet, ohne ein eigenes Recht zu behaupten, ist gegenüber der Räumungsklage des Mieters passiv legitimiert. Er kann die Klage unter Berufung auf die Rechte des Dritten abwehren und gemäß Paragraphen 22, ff ZPO vorgehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1949:RS0012080

Dokumentnummer

JJR_19491221_OGH0002_0010OB00607_4900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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