Norm
ABGB §372 IId3Rechtssatz
Wird dem Zweitmieter von einer Behörde ( Staatseisenbahndirektion ) vor oder bei Abschluß des Vertrages mitgeteilt, daß das Bestandrecht des Vormieters erloschen sei, so schließt dieser Umstand dessen bösen Glauben aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0012696Dokumentnummer
JJR_19510516_OGH0002_0030OB00668_5000000_001