RS OGH 1951/5/16 3Ob668/50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.05.1951
beobachten
merken

Norm

ABGB §372 IId3

Rechtssatz

Wird dem Zweitmieter von einer Behörde ( Staatseisenbahndirektion ) vor oder bei Abschluß des Vertrages mitgeteilt, daß das Bestandrecht des Vormieters erloschen sei, so schließt dieser Umstand dessen bösen Glauben aus.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 668/50
    Entscheidungstext OGH 16.05.1951 3 Ob 668/50

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0012696

Dokumentnummer

JJR_19510516_OGH0002_0030OB00668_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten