Entscheidungen zu § 1404 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

129 Dokumente

Entscheidungen 91-120 von 129

RS OGH 1979/4/24 2Ob509/79

Norm: ABGB §1392 HABGB §1404ABGB §1405
Rechtssatz: Es entspricht dem Wesen der Vertragsübernahme, den alten Vertrag samt allen Nebenabreden einschließlich seiner Ausgestaltung durch verschiedene Vertragsbedingungen zu übernehmen. Entscheidungstexte 2 Ob 509/79 Entscheidungstext OGH 24.04.1979 2 Ob 509/79 European Case Law Identifier ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.04.1979

RS OGH 1979/3/15 7Ob510/79, 7Ob551/79, 1Ob581/80, 1Ob605/95, 1Ob517/95, 10Ob126/97w, 1Ob364/99g, 1Ob

Norm: ABGB §1404
Rechtssatz: Der Schuldner kann den Schuldübernehmer, der die bereits fällige Schuld dem Gläubiger nicht bezahlt, sodass der Schuldner selbst Gefahr läuft, von diesem in Anspruch genommen zu werden, auf Befreiung klagen. Entscheidungstexte 7 Ob 510/79 Entscheidungstext OGH 15.03.1979 7 Ob 510/79 7 Ob 551/79 Entscheidungstex... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.03.1979

RS OGH 1979/3/15 7Ob551/79

Norm: ABGB §1404ZPO §226 IIa2
Rechtssatz: Es bleibt dem Schuldner überlassen, in welcher Form er die Befreiung vom Erfüllungsübernehmer begehrt. Er kann diesen daher auch auf Zahlung der Schuld an den Gläubiger klagen. Ein vom Schuldner erwirktes Urteil ist nach den Bestimmungen über die Exekution wegen Geldforderungen (§§ 87 - 345 EO) zu vollstrecken Entscheidungstexte 7 Ob 551/79 Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.03.1979

RS OGH 1978/4/20 7Ob561/78, 7Ob721/81, 5Ob542/90, 1Ob138/97v, 8Ob150/18v

Norm: ABGB §881 Abs2 IIABGB §1404ABGB §1406
Rechtssatz: Bei der kumulativen Schuldübernahme genügt ein Vertrag zwischen Altschuldner und Neuschuldner, der in seinen Auswirkungen diesfalls einem Vertrag zugunsten Dritter gleichkommt. Dem Gläubiger erwachsen im Zweifel unmittelbar Rechte aus dem Vertrag, wenn die Leistung hauptsächlich ihm zum Vorteil gereichen soll. Entscheidungstexte 7 Ob 561/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 20.04.1978

RS OGH 1977/11/22 4Ob556/77, 1Ob778/78, 1Ob641/80 (1Ob642/80), 2Ob525/81, 7Ob724/81, 8Ob35/89, 8Ob67

Norm: ABGB §1346 DABGB §1404WG Art17 D
Rechtssatz: Das Eingehen einer Wechselverbindlichkeit als Akzeptant, um für eine fremde Schuld wechselmäßig einzustehen, ist weder als Bürgschaft noch als Schuldbeitritt zu beurteilen; der Akzeptant haftet in diesem Fall nach den wechselrechtlichen Vorschriften unabhängig von dem, für dessen Schuld er einsteht. Entscheidungstexte 4 Ob 556/77 Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.11.1977

RS OGH 1977/10/4 5Ob647/77, 7Ob561/78, 9Ob59/06a

Norm: ABGB §1404
Rechtssatz: Eine Schuldübernahme bzw ein Schuldbeitritt ist anzunehmen, wenn ein persönliches und sachliches unmittelbares Interesse an der Erfüllung der Verbindlichkeit des ersten Schuldners anzunehmen ist. Ein unmittelbares Interesse ist anzunehmen, wenn dem Mitübernehmer die Vorteile des Geschäftes zugutekommen, von ihm Nachteile abgewendet werden, oder wenn er sich verpflichtet hat, den Schuldner von seinen Schulden zu befr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.10.1977

RS OGH 1977/3/1 3Ob583/76

Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5ABGB §841ABGB §1392 AABGB §1404ABGB §1405ABGB §1423
Rechtssatz: Für den Übergang von Rechten und Pflichten aus einer Teilungsvereinbarung gelten mangels einer abweichenden gesetzlichen Regelung die allgemeinen Vorschriften des bürgerlichen Rechtes. Entscheidungstexte 3 Ob 583/76 Entscheidungstext OGH 01.03.1977 3 Ob 583/76 MietSlg 29074 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.03.1977

RS OGH 1977/3/1 3Ob583/76

Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5ABGB §841ABGB §1392 AABGB §1404ABGB §1405ABGB §1423
Rechtssatz: Die Übertragung des durch die Teilungsvereinbarung begründeten Schuldverhältnisses auf den Nachfolger eines Miteigentümers geschieht durch die sog. Vertragsübernahme. Sie ist ein einheitlicher Akt und setzt grundsätzlich die Übereinkunft aller Beteiligten, d.h. der verbleibenden, der ausscheidenden und der an ihrer Stelle eintretenden Partner voraus. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.03.1977

RS OGH 1974/6/26 1Ob105/74, 3Ob583/76, 1Ob619/86, 3Ob242/10z, 5Ob203/18s

Norm: ABGB §830 B1ABGB §830 B5ABGB §841ABGB §1392 AABGB §1404ABGB §1405ABGB §1423
Rechtssatz: Ein zwischen Miteigentümern einer Liegenschaft abgeschlossener Realteilungsvertrag ist ein gegenseitiger ( synallagmatischer ) Vertrag. Der Partner eines solchen Vertrages kann bei Veräußerung seines Miteigentumsanteiles vor grundbücherlicher Durchführung des Vertrages die aus diesem gegenüber dem anderen Teilhaber entstandenen Rechte auf Teilung dem n... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.06.1974

RS OGH 1974/3/19 4Ob511/74, 7Ob207/15i, 8Ob150/18v

Norm: ABGB §879 BIImABGB §879 BIIoABGB §914 IIIbABGB §914 IIIiABGB §1404
Rechtssatz: Das Versprechen des Auftragnehmers den Auftraggeber "gegenüber Dritten schad- und klaglos zu halten" ist als Belastungsübernahme iS des § 1404 ABGB zu qualifizieren und ist auch bei allfälliger Monopolstellung des Auftraggebers nicht sittenwidrig, wenn die entsprechenden Mehrkosten bei der Preisbildung berücksichtigt werden dürfen. Entscheid... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.03.1974

TE OGH 1974/3/19 4Ob511/74

Entscheidungsgründe: Folgender Sachverhalt ist im Revisionsverfahren nicht mehr bestritten: Mit Bauvertrag vom 22. 6. 1964 (Blg./E) übernahm es die erstbeklagte OHG - deren persönlich haftende Gesellschafter der Zweitbeklagte und die Drittbeklagte sind - gegenüber der Republik Österreich, Bundesstraßenverwaltung, vertreten durch den Landeshauptmann von Niederösterreich, als Auftraggeber, im Zuge der Hainfelder Bundesstraße bei km 43,06 und 43,55 zwei Brücken zu errichten; die Auftra... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 19.03.1974

RS OGH 1973/6/10 3Ob105/73

Norm: ABGB §1392 AABGB §1395ABGB §1404ABGB §1413
Rechtssatz: Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, die Leistung von einem Dritten anzunehmen, es sei denn, daß sie mit Einverständnis des Schuldners angeboten wird. (Zession von Fernkursverträgen, wobei hier dem Fernkursteilnehmer die Zession unbekannt war, sodaß er die Übernahme der Lehrgeräte verweigerte). Entscheidungstexte 3 Ob 105/73 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.06.1973

RS OGH 1972/10/5 3Ob113/72, 1Ob105/74, 1Ob618/77, 1Ob751/79, 4Ob506/81, 1Ob727/81, 5Ob688/82 (5Ob689

Norm: ABGB §1392 HABGB §1404ABGB §1405
Rechtssatz: Eine Vertragsübernahme, die grundsätzlich in einer Schuldübernahme und Zession besteht, kann eine vollständige oder unvollständige sein. Solange die Zustimmung des Gläubiger nicht vorliegt oder wenn sie überhaupt nicht erteilt wird, ist eine zwischen Schuldner und Übernehmer vereinbarte Vertragsübernahme nicht unwirksam, sondern bloß unvollständig, die damit verbundene Schuldübernahme hat bloß ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 05.10.1972

RS OGH 1972/9/12 5Ob139/72, 1Ob24/86, 4Ob530/88, 8Ob10/94, 1Ob517/95, 1Ob364/99g, 7Ob17/13w, 1Ob75/1

Norm: ABGB §1404
Rechtssatz: Die Belastungsübernahme ist ein Vertrag zwischen dem Schuldner und einem Dritten, wonach sich letzterer ohne Rechtswirkung für den Gläubiger verpflichtet, dem Schuldner die wirtschaftliche Last abzunehmen, welche die Schuld in dessen Vermögen bildet. Dabei muss das zu übernehmende Schuldverhältnis wenigstens dem Grunde nach feststehen, wenngleich es auch ein zukünftiges sein kann, bei dem die Höhe der Forderung noch... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1972

RS OGH 1971/10/6 5Ob239/71

Norm: ABGB §1404
Rechtssatz: Die Verpflichtung, einen andern von einer Schuld zu befreien, kann sich auch auf künftig entstandene Schuldverbindlichkeiten erstrecken. Es muß nur zur Zeit der Vereinbarung das Rechtsverhältnis, aus dem künftig Schuldverbindlichkeiten entstehen und übernommen werden sollen, bestimmt bezeichnet sein. Entscheidungstexte 5 Ob 239/71 Entscheidungstext OGH 06... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.10.1971

RS OGH 1971/10/6 5Ob239/71

Norm: ABGB §879 BIIa1ABGB §938 CIABGB §1404
Rechtssatz: Keine Sittenwidrigkeit des Versprechens eines Mannes, seiner Freundin alle Auslagen zu ersetzen, die ihr durch Schritte seiner Gattin (Überwachung durch Detektivbüro, Ehestörungsprozeß) entstehen sollten. Eine solche Zusage ist keine Schenkung, sondern eine Erfüllungsübernahme iS des § 1404 ABGB. Entscheidungstexte 5 Ob 239/71 Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.10.1971

RS OGH 1971/10/6 5Ob239/71

Norm: ABGB §1404
Rechtssatz: Bei einer Erfüllungsübernahme ist es dem Übernehmer überlassen, wie er seinen Vertragspartner von der Verbindlichkeit befreit. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Zahlung. Erst wenn der Übernehmer seine Verbindlichkeit nicht einhält und der Gläubiger des Schuldverhältnisses sich an den Schuldner hält, hat dieser gegen den Schuldübernehmer wegen Nichteinhaltens der übernommenen Verpflichtung einen Ersatzanspr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.10.1971

RS OGH 1965/6/16 7Ob145/65

Norm: ABGB §1404ABGB §1406
Rechtssatz: Das vom Käufer eines Gebrauchtwagens abgegebene Versprechen, den vereinbarten Kaufpreis direkt an einen Autohändler in Anrechnung auf den Kaufpreis eines vom Verkäufer dort bestellten Neuwagens zu zahlen, stellt dem Verkäufer gegenüber eine Erfüllungsübernahme im Sinne des § 1404 ABGB, dem Händler gegenüber eine Schuldübernahme im Sinne des § 1406 Abs 1 ABGB dar. Durch die Erklärung des Händlers, es sei "a... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.06.1965

RS OGH 1962/5/8 8Ob144/62

Norm: ABGB §914 IIIiABGB §1346ABGB §1404
Rechtssatz: Zur Frage der Vertragsauslegung, ob Bürgschaft oder Erfüllungsübernahme vorliegt. Die Verpflichtung wurde wörtlich wie folgt übernommen: "Der Beklagte verpflichtet sich, allfällige noch offene Verbindlichkeit aus der seinerzeit zugunsten des Klägers gegenüber der Firma Jakob H auf Grund des Holzkaufvertrages vom .... übernommenen Bürgschaft unter Verzicht auf Ersatz zu erfüllen." ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.05.1962

RS OGH 1961/2/15 3Ob433/60

Norm: ABGB §1404
Rechtssatz: Eine unmittelbare Zahlungspflicht des Erfüllungsübernehmers an den Schuldner über die Rechtswirkung einer echten Erfüllungsübernahme nach § 1404 ABGB hinaus muß von dem behauptet und bewiesen werden, der daraus Rechte ableitet. Entscheidungstexte 3 Ob 433/60 Entscheidungstext OGH 15.02.1961 3 Ob 433/60 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.02.1961

TE OGH 1961/2/15 3Ob433/60

Begründung: Der Erstrichter gab dem Klagebegehren auf Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Gesamtbetrages von S 80.000, ds monatlich je S 10.000 von April bis einschließlich November 1959, samt 5 % Zinsen aus S 20.000 ab 3. 11. 1959 und aus S 60.000 ab 19. 5. 1960 (im
Spruch: unrichtig 19. 5. 1959) unter Abweisung des Zinsenmehrbegehrens statt. Es wurden im Wesentlichen folgende Feststellungen getroffen: Die klagende Bank, der Beklagte und die Firma Gl*****, vertreten durch d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.02.1961

RS OGH 1960/5/17 6Ob157/60

Norm: ABGB §1404
Rechtssatz: Bei einer Belastungsübernahme mit vereinbarter Vorschußpflicht (Erfüllungsübernahme) bleibt der Umstand, daß das Hauptschuldverhältnis im Zeitpunkt der Belastungsübernahme noch durch den Eintritt der unmittelbaren Haftung des Begünstigten als Bürge bedingt war, auf die sofort eingetretene und klagbare Verpflichtung des Belastungsübernehmers zur Bereitstellung der Mittel zur Gläubigerbefriedigung ohne Einfluß. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.05.1960

RS OGH 1958/4/2 1Ob149/58, 1Ob241/60, 5Ob247/65

Norm: ABGB §1404ABGB §1405
Rechtssatz: Grundlegende Stellungnahme des OGH zu den Begriffen Erfüllungsübernahme und Schuldübernahme, insbesondere zur Abgrenzung beider Rechtsfiguren. Entscheidungstexte 1 Ob 149/58 Entscheidungstext OGH 02.04.1958 1 Ob 149/58 1 Ob 241/60 Entscheidungstext OGH 21.09.1960 1 Ob 241/60 Zweiter R... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.04.1958

RS OGH 1956/6/6 1Ob225/56, 3Ob60/65

Norm: ABGB §91 C1ABGB §914 IIIaABGB §1346 FABGB §1404
Rechtssatz: Zur Auslegung der Verpflichtung der Ehegattin, der früheren (geschiedenen) Gattin ihres Mannes die Alimente zu bezahlen. Entscheidungstexte 1 Ob 225/56 Entscheidungstext OGH 06.06.1956 1 Ob 225/56 Veröff: JBl 1957,46 3 Ob 60/65 Entscheidungstext OGH 11.08.1965 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.06.1956

RS OGH 1955/12/31 1Ob110/55, 2Ob340/36, 3Ob628/28, 4Ob552/80, 1Ob557/82, 3Ob504/91, 1Ob605/95, 4Ob11

Norm: ABGB §1404ZPO §226 IIa2ZPO §235 Abs4 DZPO §405 BIIIZPO §405 DIIIa6
Rechtssatz: Zur Richtigstellung des Klagebegehrens, der Schuldner sei zur Zahlung an den Gläubiger und nicht an den Erfüllungsübernehmer verpflichtet. Entscheidungstexte 1 Ob 110/55 Entscheidungstext OGH 31.12.1955 1 Ob 110/55 2 Ob 340/36 Entscheidungstext OGH 28.04... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.12.1955

TE OGH 1955/9/6 4Ob86/55

Der Kläger behauptet, eine Lohnforderung gegen die I.-GesmbH. zu besitzen. Die Beklagte und ihr Mitgesellschafter Karl W. haben ihren Gesellschaftsanteil an Franz E. und Johann E. übertragen. Bei dieser Gelegenheit verpflichtete sich die Beklagte gegenüber Johann E., daß sie für die Lohnansprüche des Klägers voll aufkommen werde. Das Kreisgericht Wels wies die beim Arbeitsgericht Bad Ischl eingebrachte Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Die Beklagte habe ihren Geschäftsa... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 06.09.1955

RS OGH 1955/9/6 4Ob86/55, 1Ob30/57, 4Ob14/75, 5Ob647/77, 4Ob157/77, 4Ob169/82 (4Ob170/82)

Norm: ABGB §1346 HABGB §1404ABGB §1405ArbGerG §1 Abs2 II
Rechtssatz: Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes im Falle der Schuldübernahme, hingegen Zuständigkeit des ordentlichen Gerichtes bei einem bloßen Schuldbeitritt. Entscheidungstexte 4 Ob 86/55 Entscheidungstext OGH 06.09.1955 4 Ob 86/55 Veröff: JBl 1956,105 = SZ 28/193 = Arb 6297 = SozM IVD,15 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.09.1955

RS OGH 1955/1/26 7Ob23/55, 3Ob27/35, 1Ob425/61, 1Ob364/99g, 8Ob150/18v

Norm: ABGB §1014ABGB §1393ABGB §1404
Rechtssatz: Die Vertragsbestimmung, daß die Kosten der Vertragserrichtung zu Lasten des Käufers gehen sollen, ist eine Erfüllungsübernahme. Der Vertreter des Verkäufers hat aus einer solchen Vertragsbestimmung kein unmittelbares Recht gegenüber dem Käufer auf Barzahlung der Vertretungskosten. Entscheidungstexte 7 Ob 23/55 Entscheidungstext OGH 26.01.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.01.1955

RS OGH 1954/5/26 1Ob338/54

Norm: ABGB §461ABGB §1358ABGB §1404
Rechtssatz: A., der in Form einer Kautionshypothek die Sachhaftung für die Inanspruchnahme seines Vertragspartners ( B. ) für eine durch Hypothekenübernahme von A. auf B. übergegangene dingliche Haftung für eine Schuld des A. an einen Dritten ( C. ) dem B. gegenüber übernommen hat, kann nicht bereits vor Bezahlung dieser Schuld durch B. von B. in Anspruch genommen werden. Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 26.05.1954

RS OGH 1953/8/12 3Ob502/53

Norm: ABGB §1404
Rechtssatz: Schuldbeitritt oder Schuldmitübernahme kann ebenso wie eine Bürgschaft dem Zweck der Gutstehung oder der Interzession dienen. Entscheidungstexte 3 Ob 502/53 Entscheidungstext OGH 12.08.1953 3 Ob 502/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0033013 Dokumentnumme... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.08.1953

Entscheidungen 91-120 von 129