Entscheidungsgründe: Zur Errichtung einer Wohnhausanlage unter
Begründung: von Wohnungseigentum suchte die gemeinnützige B***** Genossenschaft mbH (in weiterer Folge: Genossenschaft) beim Amt der Wiener Landesregierung um Förderung nach den Bestimmungen des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetzes (idF WWFSG 1989, LGBl Nr 18/89) an. Mit Schreiben des Amtes der Wiener Landesregierung vom 14. 7. 1992 wurde der Genossenschaft die Leistung von Annuitätenzuschüssen zu eine... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betrieb bis zum 17. 6. 2006 das Nachtlokal „B*****“ in S*****. Seine Partner waren R***** P***** und G***** H*****, die an dem Betrieb auch insofern finanziell beteiligt waren, als G***** H***** einen Kredit aufnahm und R***** P***** für diesen Kredit mit 35.000 EUR bürgte. R***** P***** hatte auch einen Schlüssel für das Lokal und verrichtete dort diverse Arbeiten. Aufgrund des sich verschlechternden Geschäftsgangs entschloss sich der Kläger, den Betrieb zu v... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerberin ist Alleinerbin ihres verstorbenen Vaters. Sie gab im Verlassenschaftsverfahren eine bedingte Erbantrittserklärung ab. Ein mj Enkel des Erblassers gehört als Nachkomme eines vorverstorbenen Sohnes des Erblassers zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten. Eine Inventarisierung oder Teilinventarisierung des Nachlasses fand bisher nicht statt. Die Verlassenschaft ist ua Dritteleigentümerin einer aus zwei Grundstücken bestehenden Liegenschaft. Die Re... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 19. Oktober 2007 bei Gericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Beklagte schuldig zu erkennen, 1) der M***** GmbH (im Folgenden: „GmbH“) 51.674,96 EUR sA, sowie 2) DI Christian L***** und Mag Alexander L***** als eingeantworteten Erben nach Architekt Prof. Mag. Hannes L***** (im Folgenden: „Erben“) 39.546,91 EUR sA zu zahlen. Sie brachte zusammengefasst vor, sie habe mit der Beklagten (der nunmehrigen Gemeinschuldnerin) vereinbart, dass diese sie a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger beauftragten die Firma E***** GmbH (in der Folge: GmbH) mit der Errichtung eines Hauses. Die Abrechnung sollte nach den jeweiligen Bauabschnitten erfolgen. Für die Lieferung und Montage der Fenster inklusive Beschattung, Fensterbänke und Außenraffstores (Außenjalousien) bediente sich die GmbH der beklagten Partei als Subunternehmerin. Diese verrechnete der GmbH für die Lieferung und Montage der oben bezeichneten Elemente 18.556,22 EUR. Bei Zahlung im... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Tarmann-Prentner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei U*****, vertreten durch Dr. Christian Lang, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Margarethe T****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** OEG, *****, vertreten durch Dr. Walter Utz, Rechtsanwalt in Kremsmünster, gegen die beklagte Partei Gerhard B*****, vertreten durch Dr. Walter Müller und andere Rechtsanwälte in Linz, we... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Beschlusses der Salzburger Landesregierung vom 4. 7. 2003 wurde die beklagte Partei mit einem Stammkapital von 30 Mio EUR, das zur Gänze vom Land Salzburg übernommen wurde, gegründet; Zweck dieses Unternehmens ist die Sicherstellung einer zeitgemäßen und bedarfsgerechten medizinischen Versorgung der Bevölkerung aufgrund des jeweiligen geltenden Krankenanstaltenplans. Mit Vertrag vom 21. 11. 2003 übertrug das Land Salzburg als Rechtsträger mehrerer Landesk... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin - eine in Deutschland ansässige GmbH - schloss am 15. 4. 2005 mit einem österreichischen Fußballverein einen Agenturvertrag über die Vermarktung der Marketingrechte des Vereins. Bei Unterzeichnung des Vertrages wurde der Verein vom Beklagten als damaligem Obmann und einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. Entsprechend der in Punkt 17 des Vertrages enthaltenen Ermächtigung trat die Klägerin mit Vereinbarung vom 22. 3. 2006 sämtliche Rechte und Pflichten a... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei als Bauherrin eines Kinozentrums begehrte vom beklagten Statiker als ihrem Auftragnehmer wegen näher genannter „Statikfehler" Schadenersatz und die Feststellung seiner Haftung für künftige vermögensrechtliche Nachteile aus diesen „Statikfehlern". Das Klagebegehren hatte im 2. Rechtsgang in beiden Vorinstanzen Erfolg, und zwar im Leistungsteil dem Grunde nach und im Feststellungsbereich zur Gänze. Die Vorinstanzen gelangten zum Ergebnis, dass der Bekla... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erwin B*, vertreten durch Dr. Karl Krückl und Dr. Kurt Lichtl, Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei Dr. Hermann G*, vertreten durch Dr. Josef Lindlbauer, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen gaben dem auf eine Zahlungszusage der beklagten Partei gestützten Klagebgehren statt. Die außerordentliche Revision der beklagten Partei ist mangels erheblicher Rechtsfragen iSd § 502 Abs 1 ZPO unzulässig: Die außerordentliche Revision der beklagten Partei ist mangels erheblicher Rechtsfragen iSd Paragraph 502, Absatz eins, ZPO unzulässig: Rechtliche Beurteilung 1. Entscheidungswesentlich ist die Vertragsauslegung der Entgeltver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anna W*****, vertreten durch Dr. Cornelia Sprung, Rechtsanwältin in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Siegfried G*****, vertreten ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** Handels Ges.m.b.H., *****, vertreten durch Bruckmüller Zeitler Rechtsanwälte GmbH, Linz, gegen die beklagte Partei Johann P*****, Pensionist, *****, vertreten durch Dr. Jo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Auffassung des Rechtsmittelwerbers besteht eine gesicherte Rechtsprechung über die Folgen einer Vertragsübernahme. Der Vertragsübernehmer tritt an die Stelle der aus dem Schuldverhältnis ausscheidenden Partei und muss das Vertragsverhältnis in der Lage hinnehmen, in der es sich gerade befindet. Auf den jeweiligen Kenntnisstand des Vertragsübernehmers kommt es nicht an (vgl RIS-Justiz RS0032623; RS0032653; RS003... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstbeklagte gründete am 9. 2. 1998 zur Führung eines Sanitärinstallationsbetriebs eine GmbH, wobei er drei Viertel der Anteile und die Geschäftsführung übernahm. Da er selbst nicht über die erforderliche gewerbebehördliche Berechtigung verfügte, suchte er nach einer Person, die bereit war, sich als gewerberechtlicher Geschäftsführer formal zur Verfügung zu stellen. In der Folge traf sich der Kläger - über private Vermittlung - mit dem Erstbeklagten, der ihm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Rechtssache war bereits Gegenstand einer Entscheidung des erkennenden Senats; hinsichtlich Vorbringen, Verfahrensgang und Sachverhalt im Sicherungsverfahren wird auf die dort ergangene Entscheidung 4 Ob 124/02t = MR 2002, 325 - Format Money verwiesen. Im Hauptverfahren wendete die Beklagte noch ein, das Zeichen "Money" werde vom angesprochenen Publikum im Zusammenhang mit einer periodischen Druckschrift nicht als Herkunftshinweis verstanden und besitze kei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zunächst betrieb der Beklagte mit Elisabeth S***** unter der Bezeichnung K***** & S***** GesbR oder Dr. Peter K***** & Lisa S***** OEG das Wirtshaus St***** in A*****, wobei sie hinsichtlich des ausgestatteten Gastgewerbebetriebes einschließlich der Räumlichkeiten und einer funktionstüchtigen Registrierkasse mit der B***** GmbH einen Pachtvertrag abschlossen. Nach Ausscheiden von Elisabeth S***** pachteten der Beklagte und Ernst H***** den Betrieb ab d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die auf Seiten der Klägerin dem Verfahren beigetretene Nebenintervenientin ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der der Rechtsvorgänger der Klägerin auf Grund des mit der Rechtsvorgängerin der Nebenintervenientin geschlossenen Vertrags vom 16. 4. 1982 ein Kieswerk betrieb. Zu dieser Liegenschaft gehört unter anderem das Grundstück 1566/2. Der Rechtsvorgänger der Klägerin gab mit Vereinbarung vom 26. 11. 1984 eine Teilfläche dieses Grundstücks im Ausmaß von... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betrieb bis 1994 die auf seiner Liegenschaft errichtete Tankstelle. Sein Vater hatte 1967 das Grundstück langfristig bis zum 31. 12. 1997 an ein Mineralölunternehmen vermietet. Die Mieterin hatte die Tankstelleneinrichtung herzustellen, die bei Beendigung des Bestandverhältnisses in das Eigentum des Vermieters übergehen sollte. Es wurde vereinbart, dass die wechselseitigen Rechte und Pflichten auf Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolger übergehen können. Der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Mit Abtretungsvertrag vom 7. 3. 1996 hat der Beklagte sämtliche Geschäftsanteile an der hier maßgeblichen Gastronomie GesmbH übernommen und war ab diesem Tag bis 8. 9. 1997 auch Geschäftsführer dieser GmbH. An diesem Tag trat er selbst dann die Geschäftsanteile an der GesmbH an einen Dritten ab und verpflichtete sich in dem Abtretungsvertrag unter anderem, etwa auftretende "von ihm noch zu vertretende Verbindlichkeiten unverzüglich zu berichtigen und den übernehmenden Ge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1404EO §9 AEO §10
Rechtssatz: Der vom Schuldner gegen den Erfüllungsübernehmer (§ 1404 ABGB) erwirkte Exekutionstitel über den Befreiungsanspruch auf Zahlung an den Gläubiger geht nach dessen Befriedigung durch den Schuldner selbst nicht im Wege der Rechtsnachfolge gemäß § 9 EO über. Der Schuldner muss einen weiteren Exekutionstitel über die Verpflichtung des Erfüllungsübernehmers auf Zahlung an den Schuldner erwirken. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betrieb mit einem Partner eine Gastwirtschaft. Das Unternehmen wurde im Jahr 1995 vom Beklagten und einer Partnerin übernommen. Die Übernehmer verpflichteten sich zur Erfüllung des bestehenden Getränkebezugsvertrages, kamen dieser Verpflichtung allerdings nicht nach. Der Getränkelieferant klagte seine Vertragspartner, also den Kläger und seinen Partner auf Leistung aus dem Getränkebezugsvertrag. Am 21. 5. 1997 wurde ein Vergleich über die Zahlung von 330.000 S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde aufgrund der am 8. 1. 1996 eingebrachten Klage der hier Beklagten mit dem in der Verhandlung vom 29. 5. 1996 verkündeten Urteil des Erstgerichtes aus dem Verschulden des Klägers und dortigen Beklagten geschieden. Zugleich mit der Scheidungsklage hatte die hier Beklagte auch eine Unterhaltsklage gegen ihren Mann und einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Leistung des vorläufigen Unterhaltes von 8.470 S monatlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1404KSchG §6 Abs1 Z8
Rechtssatz: Tritt erst durch Vertragsübernahme ein Unternehmer einem Verbraucher als Vertragspartner gegenüber, dann können auch nachträglich dem Konsumentenschutzgesetz widersprechende Klauseln (hier: ein Aufrechnungsverbot) ex lege unwirksam werden. Ein allgemeines Aufrechnungsverbot wird nur in dem in § 6 Abs 1 Z 8 KSchG genannten Umfang unwirksam. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei gründet ihre Ansprüche auf Zahlung rückständiger Mietzinse, Betriebskosten, von Benützungsentgelt sowie auf Räumung unter anderem auf einen zwischen ihrer Rechtsvorgängerin und dem Beklagten am 28. 6. 1994 abgeschlossenen Mietvertrag samt Zusatzvereinbarung (Beilage B). Der beklagte Arzt mietete in diesem Vertrag ein bestimmtes Bestandobjekt zu Wohnzwecken (Punkt V. des Bestandvertrages). Die klagende Partei gründet ihre Ansprüche auf Zahl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten waren Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch ***** W*****, auf der sie ein Wohnhaus errichtet hatten. Wegen ihrer schlechten finanziellen Situation legte ihnen ihre Hauptgläubigerin, die Raiffeisenkasse W*****, 1996 nahe, die Liegenschaft zu veräußern. Der Mindesterlös sollte 3,100.000 S betragen. Die Beklagten beauftragten ein Immobilienbüro, einen Kaufinteressenten zu suchen. Mit Abgabenbescheid des Magistrats der Stadtgemeinde W**... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte beabsichtigte 1993 die Errichtung eines Hotels und einer Wohnhausanlage am Wienerberg Ost. Über Einladung des von der Beklagten beauftragten Architekturbüros legte die Klägerin ein Anbot für das Gewerk Baumeisterarbeiten über 71,026.763,99 S. Nach mehreren Vertragsverhandlungen schlossen die Streitteile am 30. 9. 1993 gesonderte - mit Ausnahme der Termingestaltung oder Vertragssummen inhaltlich idente - Werkverträge für die Wohnhausanlage (31,728.365,75 S ne... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie eine Erklärung im Einzelfall aufzufassen ist, ob ein Offert inhaltlich ausreichend bestimmt ist und insbesondere ob in ihm ein endgültiger Bindungswille zum Ausdruck kommt, ist jeweils nach den besonderen Umständen des Einzelfalls zu beurteilen und stellt im Allgemeinen keine erhebliche Rechtsfrage dar. Das Berufungsgericht ist angesichts des dem Beklagten von Anfang an offengelegten Vertragsverhältnisses der Kläger... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 AABGB §1404
Rechtssatz: Der Schuldner kann seinen Anspruch aus der Erfüllungsübernahme gegen den Übernehmer an seinen Gläubiger abtreten. Entscheidungstexte 1 Ob 364/99g Entscheidungstext OGH 28.04.2000 1 Ob 364/99g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113550 Dokumentnu... mehr lesen...