RS OGH 1977/3/1 3Ob583/76

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.03.1977
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Norm

ABGB §830 B1
ABGB §830 B5
ABGB §841
ABGB §1392 A
ABGB §1404
ABGB §1405
ABGB §1423

Rechtssatz

Die Übertragung des durch die Teilungsvereinbarung begründeten Schuldverhältnisses auf den Nachfolger eines Miteigentümers geschieht durch die sog. Vertragsübernahme. Sie ist ein einheitlicher Akt und setzt grundsätzlich die Übereinkunft aller Beteiligten, d.h. der verbleibenden, der ausscheidenden und der an ihrer Stelle eintretenden Partner voraus.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 583/76
    Entscheidungstext OGH 01.03.1977 3 Ob 583/76
    MietSlg 29074

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0013259

Dokumentnummer

JJR_19770301_OGH0002_0030OB00583_7600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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