RS OGH 1954/5/26 1Ob338/54

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Veröffentlicht am 26.05.1954
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Norm

ABGB §461
ABGB §1358
ABGB §1404

Rechtssatz

A., der in Form einer Kautionshypothek die Sachhaftung für die Inanspruchnahme seines Vertragspartners ( B. ) für eine durch Hypothekenübernahme von A. auf B. übergegangene dingliche Haftung für eine Schuld des A. an einen Dritten ( C. ) dem B. gegenüber übernommen hat, kann nicht bereits vor Bezahlung dieser Schuld durch B. von B. in Anspruch genommen werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 338/54
    Entscheidungstext OGH 26.05.1954 1 Ob 338/54

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0015183

Dokumentnummer

JJR_19540526_OGH0002_0010OB00338_5400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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