Norm: ABGB §1120 DZPO §228
Rechtssatz: Über das Feststellungsinteresse der Tauschpartner bezüglich rechtsgültiger Durchführung eines Wohnungstausches gegenüber dem Hauseigentümer. Entscheidungstexte 3 Ob 281/55 Entscheidungstext OGH 25.05.1955 3 Ob 281/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0025974 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1098 IcABGB §1120 CABGB §1295 IIa1
Rechtssatz: Der Hauptmieter, der sein Bestandverhältnis ohne Bedachtnahme auf das von ihm eingegangene Untermietverhältnis freiwillig beendet, wird dadurch dem Untermieter schadenersatzpflichtig, außer er hat dem Untermieter gegenüber einen Anspruch auf Auflösung des Untermietverhältnisses gehabt. Entscheidungstexte 7 Ob 66/55 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 CABGB §1298
Rechtssatz: Hat der Hauseigentümer einen Mietvertrag auf bestimmte Dauer abgeschlossen, so ist er im Falle des Hausverkaufes verpflichtet, den nicht intabulierten Mietvertrag auf den Käufer zu überbinden, um den Mieter vor der sonst möglichen Kündigung durch den neuen Hauseigentümer zu schützen. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht macht ihn schadenersatzpflichtig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 BABGB §1120 Aa
Rechtssatz: Wenn der noch nicht verbücherte Käufer der Liegenschaft bereits den physischen Besitz und die Verwaltung (Nutznießung) erhalten hat und in den vom Eigentümer geschlossenen Bestandvertrag eingetreten ist, ist er bereits vor der grundbücherlichen Einverleibung zur Kündigung legitimiert, da der Bestandgeber ebensowenig wie der Verkäufer einer Sache (§ 1092 ABGB) Eigentümer der Bestandsache sein muß und f... mehr lesen...
Die Kläger haben am 18. August 1952 das Haus Nr. 8 von Josef G., Besitzer der Papierfabrik N., gekauft. In diesem Hause bewohnen die Beklagten seit mehr als zehn Jahren eine aus Zimmer, Küche und Nebenräumen bestehende Wohnung; sie haben außerdem einen Schweine- und Ziegenstall und eine Holzhütte im Garten. Die Kläger stellen das Begehren, die Beklagten zur Räumung der Wohnung zu verurteilen, da diese keinen Rechtstitel zur Benützung hätten. Die Beklagten bestreiten dieses Vorbringe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 Aa
Rechtssatz: § 1120 ABGB gilt nicht für den Erwerb eines Hauses, in dem jemand auf Grund einer Wohnungsleihe wohnt, oder in dem jemand auf Grund eines Dienstverhältnisses eine Naturalwohnung oder eine Dienstwohnung benutzt. Entscheidungstexte 3 Ob 569/54 Entscheidungstext OGH 01.09.1954 3 Ob 569/54 9 ObA 330/00w ... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §1120 Ab
Rechtssatz: Von einem Fruchtniesser abgeschlossene Bestandverträge erlöschen nicht mit dem Fruchtgenußrecht. Es muß vielmehr der Bestandnehmer in sinngemässer Anwendung des § 1120 ABGB dem Eigentümer nur nach ordnungsgemäßer Aufkündigung weichen. Entscheidungstexte 2 Ob 98/54 Entscheidungstext OGH 02.06.1954 2 Ob 98/54 MietSlg 3738 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IbABGB §1098 IIdABGB §1120 DMG §19 Abs2 Z12 EMG §22 E
Rechtssatz: Wird eine möblierte Wohnung vermietet und nachher das Haus an einen Dritten verkauft, während die Möbel im Eigentum des früheren Bestandgebers verbleiben, so bleibt dennoch ein einheitlicher Bestandvertrag, da der neue Hauseigentümer gemäß §1120 ABGB in den gesamten Bestandvertrag eingetreten ist. Auch nach dem Wechsel der Eigentümer hat der Bestandnehmer nicht d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 C
Rechtssatz: Zum Schadenersatzanspruch des gekündigten Bestandnehmers nach § 1120 ABGB. Entscheidungstexte 3 Ob 102/54 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 3 Ob 102/54 Veröff: SZ 27/54 1 Ob 702/76 Entscheidungstext OGH 06.10.1976 1 Ob 702/76 3 Ob 511/88 E... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Verurteilung der Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 25.600 S samt Anhang aus dem Titel des Schadenersatzes. Das Prozeßgericht erkannte mit Zwischenurteil zu Recht, daß der Klagsanspruch dem Gründe: nach zu Recht bestehe. Es stellte fest, daß der Erstbeklagte im eigenen Namen und dem der Zweitbeklagten einen ab 1. Oktober 1949 beginnenden 10jährigen Pachtvertrag mit dem Kläger über einige Ackerparzellen abschloß, daß die Beklagten dann im Jahre 1950 die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §1120 Aa
Rechtssatz: Erst durch die "Übergabe" das ist durch die Eintragung im Grundbuch, tritt der Erwerber in die für das Kaufobjekt bestehenden Bestandverträge ein. Entscheidungstexte 3 Ob 810/53 Entscheidungstext OGH 13.01.1954 3 Ob 810/53 7 Ob 70/56 Entscheidungstext OGH 15.02.1956 7 Ob 70/56 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 Aa
Rechtssatz: § 1120 ABGB ist auch für das Verhältnis zwischen Mieter und Untermieter anwendbar, wenn ein neuer Mieter an Stelle des alten in den Hauptmietvertrag eintritt. Entscheidungstexte 2 Ob 406/53 Entscheidungstext OGH 05.06.1953 2 Ob 406/53 Veröff: SZ 26/149 3 Ob 238/57 Entscheidungstext OGH 29.05.1957 3 ... mehr lesen...
Anfang November 1947 nahm Agnes K. den Ing. Karl B. als Untermieter ihrer Wohnung in Wien, XVIII., Sch.gasse 16 auf. Mit dem Vertrag vom 4. April 1950 verkaufte sie den ihr gehörenden Einviertelanteil an diesem Hause den Klägern und übertrug ihnen mit Zustimmung des Eigentümers der übrigen Dreiviertelanteile auch die Bestandrechte an ihrer Wohnung. Die Kläger wurden in der Folge Eigentümer des ganzen Hauses. Sie begehren nunmehr die Verurteilung der Beklagten zur Räumung der Wohnung m... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 Aa
Rechtssatz: Haben die beiderseitigen Hauptbestandgeber ihre Zustimmung zum Wohnungstausch erteilt, so liegt der Fall einer doppelten Vertragsübernahme vor. Es kann daher der neue Hauptbestandnehmer, der in den Mietvertrag eintritt, ohne den Untermietvertrag zu übernehmen, den Untermieter nicht auf Räumung klagen, sondern nur mit Kündigung innerhalb der gesetzlichen Fristen gegen ihn vorgehen. Entscheidung... mehr lesen...
Die von Ing. W. als Hauptmieter benützte Wohnung, in der mehrere Räume dem Beklagten zu Bürozwecken vermietet waren, ist im Wege eines mit Zustimmung beider Hauseigentümer erfolgten Wohnungstausches den Klägern als Hauptmietern überlassen worden. Diese haben gegen den Beklagten eine Räumungsklage eingebracht. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht wies es ab. Der Oberste Gerichtshof bestätigte das Urteil des Berufungsgerichtes. Rechtlic... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 CZPO §569ZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Förmliche Übergabe des aufgekündigten Bestandobjektes keine Voraussetzung für Schadenersatzanspruch des Bestandnehmers; Verstreichen der Frist läßt den aufgekündigten Bestandvertrag nicht wieder erstehen. Entscheidungstexte 3 Ob 102/53 Entscheidungstext OGH 24.02.1953 3 Ob 102/53 Veröff: EvBl 1954/115 S 173 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IIeABGB §1120
Rechtssatz: Wenn der jüngere Mieter das Bestandobjekt kauft, so erlischt sein Mietrecht erst mit seiner Einverleibung als Eigentümer. Bis dahin kann vom verdrängten Mieter nach § 372 ABGB auf Räumung geklagt werden und muß ihm im Falle seiner Unredlichkeit weichen. Entscheidungstexte 3 Ob 646/52 Entscheidungstext OGH 12.11.1952 3 Ob 646/52 ... mehr lesen...
Hertha M. war alleinige Hauptmieterin der Wohnung 6 a in W., X.Gasse. Sie schloß mit dem Erstbeklagten einen Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit bezüglich zweier Zimmer dieser Wohnung. Mit Bescheid vom 17. Feber 1951 genehmigte die Mag.Abt. 50 den Beitritt des Klägers zum Mietvertrag der Hertha M. hinsichtlich dieser Wohnung gemäß § 20a WAG. Daraufhin schloß der Kläger am 10. März 1951 mit der Hausverwaltung einen Mietvertrag ab. Am 15. März 1951 verzichtete Hertha M. gegenüber der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §888ABGB §1090ABGB §1120
Rechtssatz: Wenn jemand einem Hauptmietverhältnis, das durch einen Untermietvertrag belastet ist, beitritt, tritt er dadurch als Mitbestandgeber in den Untermietvertrag ein. Er kann daher, wenn der ursprüngliche Hauptmieter ausscheidet, gegen den Untermieter nicht mit einer Räumungsklage, sondern nur mit Kündigung vorgehen. Entscheidungstexte 3 Ob 253/52... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Voraussetzungen des Kündigungsgrundes nach § 19 Abs. 2 Z. 1 MietG. für gegeben erachtet, weil der Beklagte den Mietzinsrückstand in der Höhe von 350 S der früheren Hauseigentümerin gegenüber nach erfolgter Mahnung ausdrücklich anerkannt hat und vom nunmehrigen Hauseigentümer zweimal ohne Erfolg gemahnt worden ist. Das Berufungsgericht hat das Urteil des Erstrichters bestätigt und die Revision für zulässig erklärt. Es bejaht mit dem Erstgericht unter Hinweis auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120EO §389 Abs1 IIID
Rechtssatz: Bindung des Neuwerbers eines Gewerbes an die Verpflichtungen des Vorgängers aus einem darunter geschlossenen Pachtvertrage, Gefahrenbescheinigung bei einstweiliger Verfügung. Entscheidungstexte 2 Ob 199/52 Entscheidungstext OGH 12.03.1952 2 Ob 199/52 JBl 1953,19 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Die Klägerin hat die Beklagten unter Berufung auf § 19 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 4a MietG. gekundigt und vorgebracht, daß das von den Beklagten bewohnte Haus durch einen Bescheid der oberösterreichischen Landesregierung als baufällig und einsturzgefährlich erklärt und zur Räumung und Demolierung freigegeben wurde. Beide Untergerichte haben die Kündigung für wirksam erklärt, das Berufungsgericht hat die Revision zugelassen. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der beklagten Parteien... mehr lesen...
Das Gericht hat mit Beschluß vom 24. November 1948 die Teilung der vormals ehelichen Wohnung der nunmehr geschiedenen Ehegatten Karl und Vlastimila J. in Wien VIII., K-Gasse 16, Tür Nr. 9, in der Weise angeordnet, daß die beiden gassenseitigen Zimmer, das anschließende Kabinett, die Küche, das Badezimmer und das halbe Vorzimmer der Vlastimila J. und der aus zwei Zimmern und der anderen Hälfte des Vorzimmers bestehende restliche Teil der Wohnung dem Karl J. zugesprochen wurden. Gleichz... mehr lesen...
Die Klägerin kundigte am 22. Juni 1949 einen vom Vorbesitzer der Liegenschaft abgeschlossenen Pachtvertrag auf; die Einverleibung ihres Eigentums an der Liegenschaft erfolgte erst während des Rechtsstreites. Das Prozeßgericht erklärte die Kündigung für unwirksam. Das Berufungsgericht hob unter Rechtskraftvorbehalt das Urteil des Erstgerichtes auf und verwies die Sache an dieses zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurück. Der Oberste Gerichtshof gab dem Rekurs der Beklag... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 A1ABGB §1116 BABGB §1118 a1ABGB §1120 DABGB §1393 CdMietG §19 A
Rechtssatz: Das Recht, den Mietvertrag aufzukündigen bzw. seine vorzeitige Auflösung oder die Räumung des Objektes von einem unbefugten Benützer zu fordern, ist ein unabdingbarer und nicht abtretbarer Teil der Rechte des Bestandgebers, das aus dem Komplex dieser Rechte nicht herausgenommen und abgesondert übertragen werden kann. Entscheidungstext... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat in Stattgebung des Klagebegehrens die Beklagten verurteilt, die von ihnen gemietete Wohnung den Klägern binnen 14 Tagen bei Exekution geräumt zu übergeben. Das Berufungsgericht hat über Berufung der Beklagten dieses Urteil abgeändert und das Klagebegehren abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision der Kläger nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Es ist unbestritten, daß die Kläger Miteigentümer d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1112ABGB §1120EO §349 D
Rechtssatz: 1.) Der Umstand, daß der Untermieter mit dem Hauptmieter eine Mietvertrag abgeschlossen hat, bringt den Hauptmietvertrag zwischen Hauseigentümer und Untervermieter nicht zum Erlöschen. 2.) In dem auf Grund der Kündigung des Untermietverhältnisses durchgeführten Exekutionsverfahren kann sich der ehemalige Untermieter nicht auf den mit dem Hauseigentümer abgeschlossenen Mietvertrag berufen. ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof bestätigte den Aufhebungsbeschluß des Berufungsgerichtes. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Am 3. November 1941 hat der Kläger als Hauptmieter der Wohnung Wien I., .... die von ihm gemietete Wohnung an die Beklagten untervermietet. Das Erstgericht hat die Kündigung des Untermietverhältnisses aufgehoben, weil die Untermieter über diese Wohnung am 15. Februar 1945 mit den Eigentümern einen Hauptmietvertrag abgeschlossen haben un... mehr lesen...
Die beiden Klägerinnen haben dem Beklagtem die von ihm gemieteten Räumlichkeiten mit der Begründung: aufgekundigt, daß dem Beklagten diese Lokalitäten nur zum Betriebe des Tabakhauptverlages in J. vermietet worden seien, daß der Beklagte den Tabakhauptverlag, weil er ihm entzogen worden sei, in den Bestandräumlichkeiten nicht mehr betreiben könne und es auch im öffentlichen Interesse gelegen sei, daß die Räumlichkeiten dem nunmehrigen Tabakhauptverleger Th. H. von ... den Klägerinnen ü... mehr lesen...
Norm: ABGB §511ABGB §1120 Ab
Rechtssatz: Mit der
Begründung: des Fruchtgenusses tritt der Fruchtnießer im Sinn des § 1120 ABGB in bestehende Bestandverträge ein. Er kann aber die Rechte aus dem Bestandverhältnis an einen Dritten, so auch an den Eigentümer der Liegenschaft abtreten. Entscheidungstexte 1 Ob 171/48 Entscheidungstext OGH 10.11.1948 1 Ob 171/48 SZ 21/152 ... mehr lesen...