Norm
ABGB §888Rechtssatz
Wenn jemand einem Hauptmietverhältnis, das durch einen Untermietvertrag belastet ist, beitritt, tritt er dadurch als Mitbestandgeber in den Untermietvertrag ein. Er kann daher, wenn der ursprüngliche Hauptmieter ausscheidet, gegen den Untermieter nicht mit einer Räumungsklage, sondern nur mit Kündigung vorgehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0023746Dokumentnummer
JJR_19520515_OGH0002_0030OB00253_5200000_001